Der Bundestag hat am 14. November Gesetzesänderungen beschlossen, die Kryptowerte in Deutschland zu einem offiziellen Finanzinstrument mit entsprechender Regulierung machen.
Mit der Entscheidung wird die vierte EU-Änderungsrichtlinie zu Geldwäsche in deutsches Recht umgesetzt und das bestehende Geldwäschegesetz und andere den Finanzsektor betreffende Gesetze geändert.
Kryptowerte als neues RechtsgutDie neuen Regelungen erweitern laut einer Mitteilung des Bundestags “unter anderem den geldwäscherechtlichen Verpflichtetenkreis, insbesondere im Bereich virtueller Währungen, vereinheitlichen die verstärkten Sorgfaltspflichten bei Hochrisikoländern, konkretisieren den Kreis “politisch exponierter Personen” durch Listen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission zu Funktionen beziehungsweise Ämtern und den öffentlichen Zugang zum elektronischen Transparenzregister”.