Die letzten Stunden haben geschlagen! Sparen Sie bis zu 50 % auf InvestingProJETZT ZUGREIFEN

APA ots news: Win-win-win Situation: Wiener Städtische begrüßt Neuregelung...

Veröffentlicht am 28.02.2014, 10:07

APA ots news: Win-win-win Situation: Wiener Städtische begrüßt Neuregelung zu Einmalerlagsversicherungen

KundInnen können ab sofort wieder Verträge mit zehnjähriger

Laufzeit abschließen

Wien (APA:ots) -

Zwtl.: Win-win-win Situation: Wiener Städtische begrüßt Neuregelung

zu Einmalerlagsversicherungen

Die Regierung hat die steuerrechtlich relevante Bindefrist bei

Einmalerlägen wieder reduziert. Die Mindestlaufzeit von 15 Jahren für

über 50-Jährige wird mit 1. März 2014 auf zehn Jahre verkürzt. Wiener

Städtische KundInnen können ab sofort wieder Verträge mit

zehnjähriger Bindefrist abschließen.

Die steuerliche Mindestbindefrist bei Einmalerlagsversicherungen

wird für ältere AnlegerInnen sinken - konkret heißt das: Per 1. März

2014 wird bei Vertragsabschluss ab Vollendung des 50. Lebensjahres

die Laufzeit wieder auf zehn Jahre reduziert, die Versicherungssteuer

beträgt bloß vier Prozent.

'Wir begrüßen die Neuregelung und sehen darin nur GewinnerInnen',

so der Kommentar von Wiener Städtische Generaldirektor Mag. Robert

Lasshofer. 'Die KundInnen profitieren, da die kürzere Laufzeit ihren

Bedürfnissen entgegen kommt. Der Staat gewinnt, da die Einnahmen aus

der Versicherungssteuer steigen werden. Die Versicherer gewinnen, da

attraktivere Produkte angeboten werden können.'

Ab 1. März können KundInnen ab 50 - je nach Veranlagungspräferenz

- bei der Wiener Städtischen eine klassische, eine fondsgebundene

Lebensversicherung oder eine Garantiepension mit zehnjähriger

Laufzeit gegen Einmalerlag abschließen und von attraktiven Erträgen

und steuerlichen Vorteilen profitieren.

Rückfragehinweis:

WIENER STÄDTISCHE Versicherung

Unternehmenskommunikation

Schottenring 30, 1010 Wien

Dagmar Klaus

Tel.: 050 350-21252

d.klaus@staedtische.co.at

Ralf Maurer

Tel.: 050 350-21227

r.maurer@staedtische.co.at

Marion Ribarits

Tel.: 050 350-21049

m.ribarits@staedtische.co.at

Romy Schrammel

Tel.: 050 350-21224

r.schrammel@staedtische.co.at

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/543/aom

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER

INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***

OTS0047 2014-02-28/10:01

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.