BERLIN (dpa-AFX) - Die mehr als 900.000 Menschen mit Arbeitslosengeld I in Deutschland sollen leichter in Jobs vermittelt werden können. So soll die bisher teils noch geltende Pflicht für persönliche Gespräche in der Agentur für Arbeit abgeschafft und die Möglichkeit von Beratung und Vermittlung per Videoanruf erweitert werden. Das ist eine der Neuerungen eines Gesetzentwurfs von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), wie die Deutsche Presse-Agentur am Dienstag aus Regierungskreisen in Berlin erfuhr.
Die Arbeitsförderung soll mit dem Entwurf moderner, bürgerfreundlicher und unbürokratischer werden. Digitalisierung und Automatisierung sind die Mittel dazu. Bereits bisher kann man sich bei der Bundesagentur für Arbeit online arbeitsuchend und arbeitslos melden. Unternehmen können online Förderleistungen oder Kurzarbeitergeld beantragen. "Diese Digitalisierungsschritte gilt es konsequent fortzusetzen", heißt es in dem Referentenentwurf. Stärker erreicht werden sollen zudem junge Menschen und Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen.
Präsenzpflicht soll wegfallen
Wegfallen soll die Verpflichtung, ortsnah zur Arbeitsvermittlung zur Verfügung zu stehen. "Für die Erreichbarkeit ist es künftig ausreichend, dass sich die Arbeitslosen im Bundesgebiet oder im grenznahen Ausland aufhalten und Mitteilungen und Vorschläge der Agentur für Arbeit zur beruflichen Eingliederung werktäglich zur Kenntnis nehmen können", so der Entwurf.
Vereinfacht werden soll die Berechnung des Arbeitslosengeldes. Abzugsbeträge für eine Sozialversicherungspauschale, die Lohnsteuer und den Solidaritätszuschlag sollen früher berücksichtigt und Nachberechnungen vermieden werden. Bestimmte Maßnahmen, die bisher jungen Menschen im Bürgergeld vorbehalten waren, werden auf Arbeitslosengeld-I-Bezieherinnen und -Bezieher ausgedehnt. Jugendberufsagenturen sollen gestärkt, die Förderung von Unterkunftskosten bei Berufsorientierungspraktika erhöht werden.
Millionenkosten
Für den Bundeshaushalt ergäben sich durch die Pläne lediglich geringfügige Mehrausgaben. Der Kostenpunkt für die Bundesagentur für Arbeit soll 2025 bei Mehrausgaben von rund 59 Millionen Euro liegen, die sich bis 2027 bis zu jährlich rund 161 Millionen und bis 2029 auf 197 Millionen Euro steigern sollen.