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DGAP-Adhoc: ADLER Real Estate AG: ADLER Real Estate AG beschließt Aktienrückkaufprogramm (deutsch)

Veröffentlicht am 08.12.2011, 19:08
Aktualisiert 08.12.2011, 19:12
ADLER Real Estate AG: ADLER Real Estate AG beschließt Aktienrückkaufprogramm

ADLER Real Estate AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme

08.12.2011 19:07

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Hamburg, 8. Dezember 2011 - Der Vorstand der ADLER Real Estate AG,

Frankfurt, (im Folgenden 'Gesellschaft') hat heute beschlossen, für einen

Gesamterwerbspreis von insgesamt maximal 1,0 Mio. Euro (ohne

Erwerbsnebenkosten) Aktien der Gesellschaft bis zu 10% des Grundkapitals,

maximal daher bis zu 1,5 Mio. Aktien, ausschließlich über die Börse

zurückzukaufen. Zweck des Programms ist die Herabsetzung des Grundkapitals

durch Einziehung der zurückerworbenen Aktien. Der Aufsichtsrat hat dem

Aktienrückkaufprogramm zugestimmt.

Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 27. August 2010 die

Ermächtigung zum Rückerwerb eigener Aktien erteilt.

Der Aktienrückkauf wird gemäß dem Beschluss des Vorstands am 15. Dezember

2011 (frühester möglicher Erwerbszeitpunkt) beginnen und spätestens zum 30.

März 2012 (spätester möglicher Erwerbszeitpunkt) beendet.

Der Rückkauf der Aktien wird nach Maßgabe der Safe-Harbor-Regelungen gemäß

§§ 14 Abs. 2, 20a Abs. 3 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) in Verbindung mit

den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22.

Dezember 2003 zur Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen

Parlaments und des Rates - Ausnahmeregelungen für Rückkaufprogramme und

Kursstabilisierungsmaßnahmen (nachfolgend: EU-VO 2273/2003) erfolgen. Von

der Ausnahme-Regelung des Artikels 5 Absatz 3 EU-VO 2273/2003 wird Gebrauch

gemacht. Damit können bis zu 50% des durchschnittlichen täglichen

Handelsvolumens der vorangegangenen 20 Börsentage am Kauftermin erworben

werden.

Der Rückkauf wird unter Führung des Kreditinstituts Close Brothers Seydler

Bank AG in Übereinstimmung mit den oben genannten Regelungen und gemäß den

Bestimmungen der Hauptversammlungsermächtigung vom 27. August 2010

durchgeführt. Entsprechend der Hauptversammlungsermächtigung wird der

Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen Schlusskurs

der Aktien an der Börse (Xetra) an den drei Börsentagen, die dem jeweiligen

Abschluss des zum Erwerb von Aktien der Gesellschaft verpflichteten

Geschäfts vorangehen um nicht mehr als 10% überschreiten oder 20%

unterschreiten. Das Kreditinstitut trifft seine Entscheidungen über den

Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien an der Gesellschaft unabhängig und

unbeeinflusst von der Gesellschaft.

Die Transaktionen werden gemäß Artikel 4 Abs. 4 der EU-VO 2273/2003 bekannt

gegeben; über die Fortschritte des Aktienrückkaufprogramms wird die ADLER

Real Estate AG regelmäßig unter www.adler-ag.de informieren.

ADLER Real Estate AG

Der Vorstand

08.12.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: ADLER Real Estate AG

Herriotstr. 5

60528 Frankfurt am Main

Deutschland

Telefon: +49 (0)40 - 29 8130-0

Fax: +49 (0)40 - 29 8130-35

E-Mail: info@adler-ag.de

Internet: www.adler-ag.de

ISIN: DE0005008007

WKN: 500800

Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (General

Standard), München; Freiverkehr in Hamburg



Ende der Mitteilung DGAP News-Service



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