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DGAP-Adhoc: A.S. Création Tapeten AG: Bundeskartellamt erlässt Bußgeldbescheide (deutsch)

Veröffentlicht am 25.02.2014, 13:31

A.S. Création Tapeten AG: Bundeskartellamt erlässt Bußgeldbescheide

A.S. Création Tapeten AG / Schlagwort(e): Rechtssache

25.02.2014 13:31

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Nach der im November 2010 vorgenommenen Durchsuchung und der Einleitung

eines kartellrechtlichen Ordnungswidrigkeitenverfahrens im November 2011

hat das Bundeskartellamt nunmehr - wie erwartet - Bußgeldbescheide gegen

die A.S. Création Tapeten AG sowie gegen Verantwortliche des Unternehmens

erlassen. Die Bescheide haben die Gesellschaft und die betreffenden

Personen am 25. Februar 2014 erhalten. Die Behörde wirft

kartellrechtswidriges Verhalten im Zeitraum von 2005 bis 2008 vor. In

diesem Zeitraum soll es zu Preisabsprachen zwischen der A.S. Création

Tapeten AG und anderen deutschen Tapetenherstellern gekommen sein. Die

jetzt erlassenen Bußgeldbescheide beziehen sich auf zwei der ursprünglich

fünf Tatvorwürfe. Ein Tatvorwurf wurde seitens des Bundeskartellamtes

inzwischen fallen gelassen. Darüber, ob die verbleibenden zwei Tatvorwürfe

weiter verfolgt werden oder ebenfalls fallen gelassen werden, hat das

Bundeskartellamt noch keine abschließende Aussage getroffen.

Das Bußgeld gegen die A.S. Création Tapeten AG beläuft sich auf 10,0 Mio.

EUR und die Bußgelder gegen die betroffenen Personen auf insgesamt 0,5 Mio.

EUR. Die A.S. Création Tapeten AG hat - mit Zustimmung der Hauptversammlung

- die betroffenen Personen von eventuellen Bußgeldzahlungen freigestellt.

Die A.S. Création Tapeten AG und die betroffenen Personen beabsichtigen,

gegen die Bußgeldbescheide vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf Einspruch

einzulegen, sofern nicht - was gegenwärtig jedoch nicht zu erwarten ist -

die noch durchzuführende abschließende rechtliche Prüfung der Bescheide und

ihrer Begründungen zu dem Ergebnis führt, dass eine Anfechtung ohne

Aussicht auf Erfolg ist. Eine Pflicht zur Zahlung der Geldbußen entsteht

erst dann, wenn ein rechtskräftiger Bußgeldbescheid oder ein

rechtskräftiges Urteil vorliegt. Nach erster Einschätzung des Vorstands der

A.S. Création Tapeten AG und ihrer Rechtsberater hat das Bundeskartellamt

die vorgetragenen gewichtigen Argumente, die gegen Verstöße gegen

Kartellrecht sprechen, nicht ausreichend gewürdigt. Daneben erscheint

selbst unter der Annahme, dass die Vorwürfe zutreffend sein sollten, die

Höhe der Bußgelder unverhältnismäßig.

Wie bereits in der Ad-hoc-Meldung vom 18. Februar 2014 berichtet, hat die

A.S. Création Tapeten AG aufgrund der Unsicherheiten, die mit einem

Gerichtsverfahren verbunden sind, im Zuge der Aufstellung des

Jahresabschlusses 2013 aus Vorsichtsgründen eine Rückstellung für die

Risiken aus dem Kartellverfahren gebildet. Auf Basis des jetzt

eingegangenen Bußgeldbescheides wird die bisher angesetzte Höhe der

Rückstellung von 2,0 Mio. EUR in Abstimmung mit den Rechtsanwälten und

Wirtschaftsprüfern nochmals überprüft. Sollte die - noch im Einzelnen zu

analysierende - Begründung der jetzt ergangenen umfangreichen

Bußgeldbescheide im Wesentlichen den im bisherigen Verfahren getroffenen

Aussagen des Bundeskartellamts entsprechen, geht der Vorstand in einer

ersten Einschätzung davon aus, dass eine Erhöhung der Rückstellung

nicht erforderlich wird.

Gummersbach, den 25 Februar 2014

A.S. Création Tapeten AG

Der Vorstand

Für Rückfragen:

Maik Krämer, Vorstand Finanzen und Controlling

Telefon: +49-2261-542 387

Fax: +49-2261-542 304

E-Mail: m.kraemer@as-creation.de

25.02.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: A.S. Création Tapeten AG

Südstraße 47

51645 Gummersbach

Deutschland

Telefon: +49 22 61 54 2-0

Fax: +49 22 61 54 2-3 04

E-Mail: investor@as-creation.de

Internet: http://www.as-creation.de

ISIN: DE000A1TNNN5

WKN: A1TNNN

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr

in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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