A.S. Création Tapeten AG: Bundeskartellamt erlässt Bußgeldbescheide
A.S. Création Tapeten AG / Schlagwort(e): Rechtssache
25.02.2014 13:31
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Nach der im November 2010 vorgenommenen Durchsuchung und der Einleitung
eines kartellrechtlichen Ordnungswidrigkeitenverfahrens im November 2011
hat das Bundeskartellamt nunmehr - wie erwartet - Bußgeldbescheide gegen
die A.S. Création Tapeten AG sowie gegen Verantwortliche des Unternehmens
erlassen. Die Bescheide haben die Gesellschaft und die betreffenden
Personen am 25. Februar 2014 erhalten. Die Behörde wirft
kartellrechtswidriges Verhalten im Zeitraum von 2005 bis 2008 vor. In
diesem Zeitraum soll es zu Preisabsprachen zwischen der A.S. Création
Tapeten AG und anderen deutschen Tapetenherstellern gekommen sein. Die
jetzt erlassenen Bußgeldbescheide beziehen sich auf zwei der ursprünglich
fünf Tatvorwürfe. Ein Tatvorwurf wurde seitens des Bundeskartellamtes
inzwischen fallen gelassen. Darüber, ob die verbleibenden zwei Tatvorwürfe
weiter verfolgt werden oder ebenfalls fallen gelassen werden, hat das
Bundeskartellamt noch keine abschließende Aussage getroffen.
Das Bußgeld gegen die A.S. Création Tapeten AG beläuft sich auf 10,0 Mio.
EUR und die Bußgelder gegen die betroffenen Personen auf insgesamt 0,5 Mio.
EUR. Die A.S. Création Tapeten AG hat - mit Zustimmung der Hauptversammlung
- die betroffenen Personen von eventuellen Bußgeldzahlungen freigestellt.
Die A.S. Création Tapeten AG und die betroffenen Personen beabsichtigen,
gegen die Bußgeldbescheide vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf Einspruch
einzulegen, sofern nicht - was gegenwärtig jedoch nicht zu erwarten ist -
die noch durchzuführende abschließende rechtliche Prüfung der Bescheide und
ihrer Begründungen zu dem Ergebnis führt, dass eine Anfechtung ohne
Aussicht auf Erfolg ist. Eine Pflicht zur Zahlung der Geldbußen entsteht
erst dann, wenn ein rechtskräftiger Bußgeldbescheid oder ein
rechtskräftiges Urteil vorliegt. Nach erster Einschätzung des Vorstands der
A.S. Création Tapeten AG und ihrer Rechtsberater hat das Bundeskartellamt
die vorgetragenen gewichtigen Argumente, die gegen Verstöße gegen
Kartellrecht sprechen, nicht ausreichend gewürdigt. Daneben erscheint
selbst unter der Annahme, dass die Vorwürfe zutreffend sein sollten, die
Höhe der Bußgelder unverhältnismäßig.
Wie bereits in der Ad-hoc-Meldung vom 18. Februar 2014 berichtet, hat die
A.S. Création Tapeten AG aufgrund der Unsicherheiten, die mit einem
Gerichtsverfahren verbunden sind, im Zuge der Aufstellung des
Jahresabschlusses 2013 aus Vorsichtsgründen eine Rückstellung für die
Risiken aus dem Kartellverfahren gebildet. Auf Basis des jetzt
eingegangenen Bußgeldbescheides wird die bisher angesetzte Höhe der
Rückstellung von 2,0 Mio. EUR in Abstimmung mit den Rechtsanwälten und
Wirtschaftsprüfern nochmals überprüft. Sollte die - noch im Einzelnen zu
analysierende - Begründung der jetzt ergangenen umfangreichen
Bußgeldbescheide im Wesentlichen den im bisherigen Verfahren getroffenen
Aussagen des Bundeskartellamts entsprechen, geht der Vorstand in einer
ersten Einschätzung davon aus, dass eine Erhöhung der Rückstellung
nicht erforderlich wird.
Gummersbach, den 25 Februar 2014
A.S. Création Tapeten AG
Der Vorstand
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Telefon: +49-2261-542 387
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