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DGAP-Adhoc: HeidelbergCement AG: Bundesgerichtshof bestätigt Kartellbuße gegen HeidelbergCement (deutsch)

Veröffentlicht am 09.04.2013, 08:11
Aktualisiert 09.04.2013, 08:12
HeidelbergCement AG: Bundesgerichtshof bestätigt Kartellbuße gegen HeidelbergCement

HeidelbergCement AG / Schlagwort(e): Rechtssache

09.04.2013 08:11

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Im Kartellverfahren gegen deutsche Zementunternehmen hat der

Bundesgerichtshof das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom Juni

2009 über den Einspruch von HeidelbergCement gegen den Bußgeldbescheid aus

dem Jahr 2003 in der Sache rechtskräftig bestätigt. Der Bußgeldbescheid

bezieht sich auf Kartellverstöße in den Jahren 1990 bis 2002. Wegen der

überlangen Verfahrensdauer hat das Gericht das Bußgeld gegen

HeidelbergCement aber um 8,5 Mio. EUR, das sind 5% von 169,9 Mio. EUR, auf

161,4 Mio. EUR reduziert. Durch die Gerichtsverfahren konnte das Bußgeld um

mehr als 88,5 Mio. EUR gegenüber dem ursprünglichen Bußgeldbescheid

herabgesetzt werden.

Nach Auflösung der entsprechenden Rückstellung verbleibt eine

Ergebnisbelastung von etwa 30 Mio. EUR im zweiten Quartal 2013. Der

Zeitpunkt des Zahlungsmittelabflusses von 161,4 Mio. EUR ist noch nicht

bekannt. Ergebnisprognose und Finanzplanung bleiben unverändert.

Um derartigen Vorfällen und anderen Gesetzesverstößen für die Zukunft so

weit als möglich vorzubauen, hat HeidelbergCement ein umfassendes

Compliance-Programm aufgebaut, das neben einer klaren

Unternehmensrichtlinie umfassende Schulungen mit modernsten

Kommunikationsmitteln vorsieht. Verstöße gegen die Richtlinie werden im

Unternehmen strikt verfolgt und geahndet.

Heidelberg, den 9. April 2013

Der Vorstand

09.04.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: HeidelbergCement AG

Berliner Straße 6

69120 Heidelberg

Deutschland

Telefon: +49 (0)6221 481-0

Fax: +49 (0)6221 481-13217

E-Mail: info@heidelbergcement.com

Internet: www.heidelbergcement.com

ISIN: DE0006047004

WKN: 604700

Indizes: DAX30

Börsen: Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (Prime Standard),

München, Stuttgart; Freiverkehr in Berlin, Hamburg, Hannover



Ende der Mitteilung DGAP News-Service



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