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DGAP-Adhoc: solarhybrid AG: Auswirkungen der vorgeschlagenen EEG Novelle auf die solarhybrid AG (deutsch)

Veröffentlicht am 07.03.2012, 08:03
Aktualisiert 07.03.2012, 08:04
solarhybrid AG: Auswirkungen der vorgeschlagenen EEG Novelle auf die solarhybrid AG

Solarhybrid AG / Schlagwort(e): Sonstiges

07.03.2012 08:02

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Auswirkungen der vorgeschlagenen EEG Novelle auf die solarhybrid AG

Der Vorstand der solarhybrid AG gibt bekannt: Am 22. Februar 2012

veröffentlichten Herr Bundesminister für Wirtschaft und Technologie Dr.

Philipp Rössler und Herr Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und

Reaktorsicherheit Norbert Röttgen eine Kabinettsvorlage für eine

Formulierungshilfe der Gesetzesnovelle für das Erneuerbare Energie Gesetz

(EEG).

In diesem Dokument schlugen die beiden Bundesminister folgende Änderungen

des EEG vor:

- Reduzierung der Einspeisetarife für Strom, der mit

Photovoltaik-Freilandanlagen erzeugt wird, um mehr als 30%.

- Abschaffung aller Einspeisetarife für Photovoltaik-Freilandanlagen mit

einer Leistung von mehr als 10 MWp.

- Wirksamkeit der obigen Änderungen zum 9. März 2012.

- Einführung der Möglichkeit einer Ministerverordnung zur beliebigen

Änderung der Einspeisetarife ohne Beteiligung des Bundestages oder

Bundesrates.

Unmittelbar nach Bekanntgabe dieser Vorschläge erklärten sämtliche

Brancheninstitutionen vollkommene Ablehnung der angestrebten EEG-Novelle.

In kurzer Abfolge schlossen sich bekannte Politiker aller Parteien, aber

insbesondere der Regierungskoalition, Vertreter der Industrieverbände und

Gewerkschaften und Vertreter der Führungen von Branchenunternehmen dieser

Ablehnung an. Die wesentlichen Ansatzpunkte für die Kritik lagen in:

- Drastische Reduzierung der Einspeisetarife für Solar-Strom und damit

Verlust des Marktpotentiales in Deutschland.

- Damit verbundener Verlust von Arbeitsplätzen.

- Kurzfristige Einführung der Maßnahmen und zukünftige Ausschaltung des

Gesetzgebungsprozesses - daher keine Umsetzung des Vertrauensschutzes

im öffentlichen Recht mit bedeutenden Auswirkungen auf die Reputation

der Bundesrepublik als Investitionsstandort, insbesondere in den

Erneuerbaren Energien.

In der Zwischenzeit liegt ein weiterer Entwurf für eine Formulierungshilfe

vor, der vom ersten Entwurf nur unwesentlich abweicht und am 9. März im

Bundestag in erster Lesung behandelt wird. Hinsichtlich der

Übergangsregelungen zur Sicherung des Vertrauensschutzes ist konkretisiert

worden, dass Freilandanlagen mit einer Leistung von mehr als 10 MWp den

ursprünglichen EEG-Tarif erhalten, wenn der Aufstellungsbeschluss zum

Bebauungsplan vor dem 1. März gefasst war und die Anlage vor dem 1. Juli

2012 EEG konform fertiggestellt wird.

Aus Sicht des Vorstandes hätten die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen die

folgenden gravierenden Auswirkungen auf die Ertragslage der solarhybrid AG:

- Keine Möglichkeit der Realisierung des Großprojektes Neuhardenberg mit

einer geplanten Leistung von 150 MWp, da die Leistung über 10 MWp

beträgt. Zwar datiert der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans auf

den 16. Dezember 2011, jedoch ist die Dauer eines Bebauungsplan- und

Genehmigungsverfahren von mindestens 7 Monaten anzusetzen, so dass der

Baustart für Mitte 2012 und eine Fertigstellung für Ende 2012 geplant

war. Somit würde die EEG-Vergütungsfähigkeit entfallen. Dies wäre

gleichbedeutend mit einem Verlust der bisher in dieses Projekt

getätigten Investitionen in Höhe von ca. EUR 7,5 Mio.

- Beschränkte Möglichkeit der Realisierung des Projektes Allstedt II mit

einer Leistung von unter 10 MWp.

- Keine EEG-konforme Realisierungsmöglichkeit mehr für die Projekte

Belling, Allstedt III und Fürstenwalde II, Verlust der in diese

Projekte getätigten Investitionen von ca. EUR 4 Mio.

- Insgesamt ist das gesamte Geschäftsmodell der solarhybrid in

Deutschland in Frage gestellt, da solarhybrid aktuell ausnahmslos auf

die Projektentwicklung und -realisierung von Solarstrom-Kraftwerken mit

einer Leistung von mindestens 10 MWp ausgerichtet ist.

Die vorgängig aufgeführten Auswirkungen haben weitere Auswirkungen auf die

Finanzlage der solarhybrid AG wie z.B. Wegfall der Möglichkeit von

Finanzierung durch Kapitalmarktmaßnahmen (Aktienkapitalerhöhungen und

Ausgabe von Anleihen) oder der Möglichkeit von Finanzierungen durch

Bankkredite, Reduzierung oder Verlust des Credit Ratings etc.

Diese Auswirkungen haben sich wegen der völlig unvorhersehbar drastischen

und kurzfristig umzusetzenden Gesetzgebungsvorschläge der beiden Minister

bereits heute, vor der letztendlichen, nach Abschluss des

Gesetzgebungsprozesses über die EEG-Novelle, für die solarhybrid AG

materialisiert.

Insbesondere erachtet der Vorstand die Umsetzung einer für die Unternehmung

bedeutenden und bei Bekanntgabe des Ministerentwurfes weit

fortgeschrittenen Finanzierungsmaßnahme nunmehr als gefährdet. Die

solarhybrid AG plante bis zum gestrigen Tage die Ausgabe einer

Unternehmensanleihe zur Finanzierung der im Februar 2012 vereinbarten

Übernahme der US-amerikanischen Aktivitäten der Solar Millennium AG und des

Projektes Vega in Italien im Wege einer Privatplatzierung an

institutionelle Investoren. Der Vorstand prüft derzeit alternative

Finanzierungen für diese Projekte und befindet sich diesbezüglich in

konkreten Verhandlungen.

Des Weiteren erwartet der Vorstand fortlaufende Debatten über die Umsetzung

der EEG-Novelle und wegen der nunmehr durch das Bundeskabinett

verabschiedeten Formulierungshilfe weitere Unsicherheit in Bezug auf

Investitionen in Erneuerbare Energien.

Der Vorstand wird nunmehr die endgültige Verabschiedung der EEG-Novelle

abwarten und die Auswirkungen auf die Unternehmensstrategie und die Finanz-

und Ertragslage der solarhybrid AG prüfen.

Aufgrund der gegenwärtigen Entwicklungen erscheint die Veröffentlichung des

geprüften Konzerngeschäftsberichtes 2011 im März 2012 nicht mehr möglich.

07.03.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Solarhybrid AG

Keffelker Straße 14

59929 Brilon

Deutschland

Telefon: +49 (0)2961 966 460

Fax: +49 (0)2961 966 46 66

E-Mail: ir@solarhybrid.de

Internet: www.solarhybrid.ag

ISIN: DE000A0LR456

WKN: A0LR45

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);

Freiverkehr in Berlin



Ende der Mitteilung DGAP News-Service



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