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DGAP-News: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK rät Inhabern der Wandelanleihe der Solon SE zur Interessenbündelung (deutsch)

Veröffentlicht am 14.12.2011, 15:23
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK rät Inhabern der Wandelanleihe der Solon SE zur Interessenbündelung

DGAP-News: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. / Schlagwort(e):

Insolvenz/Stellungnahme

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK rät Inhabern der

Wandelanleihe der Solon SE zur Interessenbündelung

14.12.2011 / 15:23

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SdK rät Inhabern der Wandelanleihe der Solon SE zur Interessenbündelung

Verhalten der Gesellschaft im bisherigen Sanierungsprozess nicht

nachvollziehbar

Die SOLON SE hat am 13. Dezember 2011 mitgeteilt, dass beim zuständigen

Amtsgericht Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt worden

ist. Dies war notwendig, da sich die finanzielle Lage der Gesellschaft

aufgrund der wirtschaftlichen Krise in der Solarbranche in den letzten

Monaten dramatisch verschärft hat. Die bereits Ende Juli 2011 vermeldeten

Gespräche zu einer einvernehmlichen Lösung mit Banken, Investoren und

Bürgen bezüglich einer finanziellen Restrukturierung sind laut der

gestrigen Unternehmensmeldung gescheitert. Die SOLON SE will laut eigenen

Angaben nun die Möglichkeiten zur Restrukturierung im Rahmen eines

Insolvenzverfahrens nutzen.

Aus Sicht der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) ist es für

die Inhaber der Wandelanleihe der SOLON SE (ISIN DE0007471195) im Zuge des

bevorstehenden Insolvenzverfahrens ratsam, sich zu organisieren, um eine

bestmögliche Wahrung der Interessen der Wandelanleiheinhaber gegenüber der

Gesellschaft und anderen Gläubigern zu gewährleisten. Trotz Anfrage seitens

der SdK vor einigen Monaten hat die SOLON SE bisher gegenüber der SdK nur

wenig Interesse an einer Mitwirkung der Wandelanleiheinhaber am

Sanierungsprozess der Gesellschaft gezeigt. Daher muss mit Nachteilen für

die Wandelanleiheinhaber im Rahmen des Restrukturierungsprozesses gerechnet

werden, falls diese nicht geschlossen im Insolvenzverfahren auftreten.

Die SdK wird versuchen, den Sanierungsprozess aktiv zu begleiten und die

Interessen der Anleiheinhaber auch auf einer eventuell zukünftig

stattfindenden Versammlung der Anleiheinhaber vertreten. Ferner wird sich

die SdK dafür einsetzen, dass ein unabhängiger Vertreter die Interessen der

Wandelanleiheinhaber in einem eventuellen Gläubigerausschuss wahrnehmen

wird. Betroffenen Anlegern bietet die SdK an, sich unter info@sdk.org für

einen kostenlosen Newsletter (Stichwort SOLON SE) registrieren zu lassen.

Mitglieder der SdK können sich mit Fragen gerne unter info@sdk.org oder

089 / 20208460 an uns wenden.

München, den 13.12.2011

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Kontakt:

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Hackenstr. 7b

80331 München

Tel: 089 / 2020846-0

Fax: 089 / 2020846-10

E-Mail: info@sdk.org

Pressekontakt:

Lars Labryga

Tel: 089 / 2020846-28

E-Mail: labryga@sdk.org

Ende der Finanznachricht

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14.12.2011 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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149767 14.12.2011

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