Die letzten Stunden haben geschlagen! Sparen Sie bis zu 50 % auf InvestingProJETZT ZUGREIFEN

DSW warnt vor Teilnahme an griechischem Schuldenrückkauf

Veröffentlicht am 04.12.2012, 14:15
Aktualisiert 04.12.2012, 14:16
DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) rät Privatanlegern von der Teilnahme am griechischen Schuldenrückkaufprogramm ab. 'Wer aussteigen will, sollte dies über die Börse tun. Grundsätzlich sollte man aber ohnehin nur dann verkaufen, wenn aktueller Finanzbedarf besteht und man mit den steuerlichen Folgen leben kann', heißt es in einer Mitteilung vom Dienstag. Die DSW warnt Anleger davor, rechtliche Ansprüche aufzugeben, mit denen der erzwungene griechische Schuldenschnitt vom März angefochten werden könnte.

Athen hatte Anfang der Woche die Details eines Anleiherückkaufprogramms bekanntgegeben, mit dem das Krisenland seinen Schuldenstand senken will. Voraussetzung für den Erfolg ist, dass sich genügend Gläubiger beteiligen. Insgesamt halten private Investoren noch knapp 62 Milliarden Euro an Hellas-Bonds. Etwa die Hälfte liegt in den Händen griechischer Banken und Pensionskassen. Unter den internationalen Investoren befinden sich etliche Finanzspekulanten, die sich zu Schnäppchenpreisen mit griechischen Papieren eingedeckt haben.

Doch auch deutsche Privatanleger halten noch griechische Staatstitel. Laut DSW-Sprecher Jürgen Kurz engagieren sich bis zu 4.500 Investoren in der sogenannten Arbeitsgemeinschaft Griechenland-Anleihen (AGA). Die DSW hatte die AGA nach dem Schuldenschnitt ins Leben gerufen, um 'die Interessen geschädigter Privatanleger schlagkräftig zu vertreten'. Im Durchschnitt mussten Gläubiger bei der Zwangsumschuldung mehr als 70 Prozent ihrer Forderungen abschreiben. Die DSW rechnet sich jedoch gute Erfolgschancen aus, den Vorgang rechtlich anzufechten. Die ersten Klagen vor deutschen Gerichten würden im März und April verhandelt, so Kurz.

Deshalb müssten Anleger genau abwägen, ob sie sich am Schuldenrückkauf beteiligen. 'Wer aussteigt, egal auf welchem Weg, gibt möglicherweise die Klageberechtigung aus der Hand', heißt es in der DSW-Mitteilung. Neben den Klagen gegen den griechischen Staat könnten Anleger sich gegebenenfalls auch wegen fehlerhafter Beratung gegen ihre Banken wenden. Nach Einschätzung von DSW-Sprecher Kurz sollten sich Anleger beim Anleiherückkauf Athens auch von den Spekulationen über einen zweiten Schuldenschnitt nicht unter Druck setzen lassen.

Denn die neuen Anleihen, die Griechenland im März ausgegeben hat, seien unter internationalem Recht aufgelegt und nicht ohne Weiteres für eine erneute Zwangsumschuldung heranzuziehen. Ein zweiter Schuldenschnitt beziehe sich damit mehr oder weniger ausschließlich auf den öffentlichen Sektor. Von den insgesamt rund 300 Milliarden Euro an griechischen Staatsschulden halten private Gläubiger mittlerweile ohnehin nur noch einen geringen Teil./hbr/jkr

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.