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EANS Adhoc: Bank Sarasin + Cie AG (deutsch)

Veröffentlicht am 05.04.2013, 07:01
Aktualisiert 05.04.2013, 07:04
EANS-Adhoc: Bank Sarasin + Cie AG / Swiss Exchange verlängert Bank Sarasin & Cie

AG's Befreiung von gewissen Publizitätspflichten

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Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer

europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.

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Sonstiges

05.04.2013

Am 3. April 2013 hat die SIX Swiss Exchange (SIX) eine Verlängerung vom 7. April

2013 bis und mit zum 31. Mai 2013 der Befreiung von gewissen

Publizitätspflichten der Bank Sarasin & Cie AG im Zusammenhang mit der Kotierung

ihrer Aktien genehmigt. Gemäss der Entscheidung der SIX ist die Bank Sarasin von

gewissen im Kotierungsreglement der SIX vorgesehenen Publizitätspflichten

gegenüber der SIX, namentlich von der Pflicht zur Offenlegung von Management

Transaktionen, von der Pflicht zur Führung eines Unternehmenskalenders und von

der Pflicht zur Meldung von gewissen Unternehmensereignissen , befreit.

Des Weiteren hat die SIX die Frist der Bank Sarasin für die Publikation und

Einreichung des Geschäftsberichts 2012, gemäss dem auf ihre kotierten Aktien,

Bonds und Derivate anwerndbaren Kotierungsreglement, vom 30. April 2013 bis zum

1. Juli 2013 verlängert. Die Verpflichtungen, die Publizitätspflichten im

Zusammenhang mit dem Geschäftsbericht einzuhalten, wurden entsprechend sistiert,

namentlich die Pflicht zur Führung eines Unternehmenskalenders einschliesslich

des Datums der Veröffentlichung des Jahresabschlusses sowie die Pflicht zur

Publikation und Einreichung des Geschäftsberichts an die SIX .

Die Bank Sarasin hat das Gesuch um Befreiung bei der SIX eingereicht, nachdem

Safra am 23. Oktober 2012 bekannt gegeben hatte, dass sie bei einem Gericht in

Basel Klage auf Kraftloserklärung aller restlichen sich im Publikum befindenden

Namenaktien B der Bank Sarasin eingereicht hat. Die Klage ist zur Zeit noch

hängig und die von der SIX genehmigte Dekotierung der Namenaktien B der Bank

Sarasin wird, sobald der Entscheid des Gerichts in Basel bezüglich

Kraftloserklärung aller restlichen sich im Publikum befindenden Namenaktien B

der Bank Sarasin in Rechtskraft erwachsen ist, vollzogen.

Rückfragehinweis:

Benedikt Gratzl

Media Relations

T: +41(0)61 277 70 88

Benedikt.Gratzl@sarasin.ch

Franziska Gumpfer-Keller

Media Relations

T: +41 (0)44 213 97 35

franziska.gumpfer@sarasin.ch

Ende der Mitteilung euro adhoc

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Emittent: Bank Sarasin + Cie AG

Elisabethenstrasse 62

CH-4002 Basel

Telefon: +41 (61) 277 77 77

FAX: +41 (61) 272 02 05

Email: info@sarasin.ch

WWW: www.sarasin.ch

Branche: Banken

ISIN: CH0038389307

Indizes: SPIEX, SPI ex SLI

Börsen: Amtlicher Markt/General Standard: SIX Swiss Exchange

Sprache: Deutsch

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