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Fritz!-Box-Hersteller AVM muss saftige Geldbuße zahlen

Veröffentlicht am 02.07.2024, 12:20
Aktualisiert 02.07.2024, 12:30
© Reuters

BONN (dpa-AFX) - Das Bundeskartellamt hat eine hohe Geldbuße gegen den Fritz!-Box-Hersteller AVM verhängt. Das Berliner Unternehmen muss knapp 16 Millionen Euro wegen einer vertikalen Preisbindung mit sechs Elektronikfachhändlern zahlen, wie das Bundeskartellamt in Bonn mitteilte. "Wir werfen AVM vor, über Jahre hinweg die freie Preisbildung beim Vertrieb seiner Produkte an Endverbraucherinnen und -verbraucher eingeschränkt zu haben", erklärte Kartellamtschef Andreas Mundt. Die Firma habe darauf hingewirkt, den Preiswettbewerb gegenüber den Endverbrauchern einzuschränken. "Das Bundeskartellamt sendet mit den verhängten Bußgeldern ein klares Signal, dass Verstöße gegen das Verbot der Preisbindung nicht toleriert werden." Das Verfahren wurde im Einvernehmen mit der Firma beendet - das heißt, dass AVM das zahlen will und keine Rechtsmittel einlegt.

Das Berliner Unternehmen kam im vergangenen Jahr mit 890 Beschäftigten auf einen Umsatz von 580 Millionen Euro, Angaben zum Gewinn machte es nicht. Die 1986 gegründete deutsche Firma verkauft Router, Repeater, Telefone und Smart-Home-Produkte wie digital steuerbare Heizungsregler und Lichter, die Marke hierzu heißt "Fritz!".

Nach Erkenntnissen der Wettbewerbshüter hatten AVM-Beschäftigte mit den Elektronikhändlern nicht nur über Einkaufspreise gesprochen, sondern sich auch über die Endverbraucherpreise und deren Anhebung abgestimmt. AVM-Mitarbeiter hätten die Endverbraucherpreise der Fritz!-Produkte in den Elektronikfachmärkten fortlaufend beobachtet, wobei auch eine spezielle Software eingesetzt worden sei. Nach Intervention von AVM erhöhten die Händler dem Kartellamt zufolge "in vielen Fällen" die Endverbraucherpreise oder sagten dies zu. Nach einem anonymen Hinweis und weiteren Hinweisen aus dem Markt leitete das Kartellamt ein Verfahren ein, im Februar 2022 erfolgte eine Durchsuchung bei AVM.

Firma bedauert "Irritationen"

Nach der Bußgeldentscheidung teilte AVM mit, dass man den stationären Handel in einem sich stark verändernden Markt unterstützt habe, "damit dieser gegenüber dem wachsenden Onlinehandel wettbewerbsfähig bleibt". Kleinere Händler hätten Produkte zu günstigen Einkaufspreisen für ihren beratungsintensiven stationären Handel erwerben können. Der Online-Verkauf sei zu diesen Konditionen nicht vorgesehen gewesen. "Nach Auffassung des Bundeskartellamtes war das in dieser Form nicht zulässig - es soll dem Markt überlassen werden, welche Händler bestehen und welche nicht", hieß es in der Firmenmitteilung. "Die Geschäftsführung von AVM bedauert, wenn das Vorgehen zu Irritationen geführt hat." Aus ihrer Sicht sei es entscheidend, dass Verbraucher nicht benachteiligt worden seien. "Die Produkte waren durchweg zu vorteilhaften Preisen im Handel verfügbar", hieß es von AVM.

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