DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Mehr als 400 langjährige WestLB-Mitarbeiter genießen nach Ansicht des Düsseldorfer Arbeitsgerichts keinen Sonderkündigungsschutz. Der entsprechende Passus einer 44 Jahre alten Betriebsvereinbarung sei unwirksam, weil er im aktuellen Tarifvertrag der Beschäftigten der WestLB-Nachfolgerin Portigon nicht berücksichtigt werde, entschied das Gericht am Freitag. Den Bankmitarbeitern hatte die Vereinbarung im Fall von Stellenabbau die Unkündbarkeit nach 20 Betriebsjahren zugesichert. Die Gerichtsentscheidung kann noch angefochten werden (Az.: 1 BV 330/12)./fc/DP/kja