STUTTGART (dpa-AFX) - Angesichts einer neuen Gerichtsentscheidung erwarten die Grünen jetzt eine zügige Übergabe von beschlagnahmten Unterlagen des früheren Regierungschefs Stefan Mappus (CDU) an den Landtag. Der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, Uli Sckerl, erklärte, er rechne damit, dass die Staatsanwaltschaft die Akten so schnell wie möglich an den Untersuchungsausschuss zur Aufklärung des umstrittenen EnBW -Deals übersende.
Am Dienstag hatte das Landgericht Stuttgart eine Beschwerde von Mappus zurückgewiesen. Die Beschlagnahme von Akten und Daten durch die Staatsanwaltschaft im Haus des Pforzheimers sei rechtmäßig gewesen. Sämtliche Unterlagen seien mögliche Beweismittel in dem Ermittlungsverfahren gegen Mappus, dem Untreue vorgeworfen wird.
Die Entscheidung darüber, ob Mappus Akten jetzt auch dem EnBW-Ausschuss zugeleitet werden, liegt nach Angaben des Landgerichts nun bei der Staatsanwaltschaft. Die Ermittler hatte die Übergabe der Akten bereits im Herbst in die Wege geleitet, als Mappus Beschwerde einreichte und das Verfahren stoppte. Mappus argumentiert, bei den Dokumenten handele es sich teilweise um persönliche Unterlagen.
Sckerl geht davon aus, dass der Weg für die Übergabe an den Ausschuss nun frei ist. Nach seinem Verständnis könne Mappus jetzt nur noch Verfassungsbeschwerde einreichen. 'Aber er wäre nicht gut beraten, wenn er das täte.' Mappus habe schließlich immer behauptet, er wolle zur Aufklärung beitragen. Die Abgeordneten erhoffen sich von den noch ausstehenden Akten Erkenntnisse zur Aufklärung der noch dunklen Flecken im EnBW-Deal - etwa zur Frage, wer zu welchem Zeitpunkt auf die Idee kam, die Aktien zurückzukaufen und ob es neben dem Land Baden-Württemberg noch weitere Kaufinteressenten gab.
Die heutige grün-rote Landesregierung wirft Mappus vor, der Kaufpreis sei mit 4,7 Milliarden Euro zu hoch gewesen. Zudem habe er sich - so der Vorwurf - von seinem Freund, dem Investmentbanker Dirk Notheis, die Konditionen für das Geschäft diktieren lassen./bg/DP/zb
Am Dienstag hatte das Landgericht Stuttgart eine Beschwerde von Mappus zurückgewiesen. Die Beschlagnahme von Akten und Daten durch die Staatsanwaltschaft im Haus des Pforzheimers sei rechtmäßig gewesen. Sämtliche Unterlagen seien mögliche Beweismittel in dem Ermittlungsverfahren gegen Mappus, dem Untreue vorgeworfen wird.
Die Entscheidung darüber, ob Mappus Akten jetzt auch dem EnBW-Ausschuss zugeleitet werden, liegt nach Angaben des Landgerichts nun bei der Staatsanwaltschaft. Die Ermittler hatte die Übergabe der Akten bereits im Herbst in die Wege geleitet, als Mappus Beschwerde einreichte und das Verfahren stoppte. Mappus argumentiert, bei den Dokumenten handele es sich teilweise um persönliche Unterlagen.
Sckerl geht davon aus, dass der Weg für die Übergabe an den Ausschuss nun frei ist. Nach seinem Verständnis könne Mappus jetzt nur noch Verfassungsbeschwerde einreichen. 'Aber er wäre nicht gut beraten, wenn er das täte.' Mappus habe schließlich immer behauptet, er wolle zur Aufklärung beitragen. Die Abgeordneten erhoffen sich von den noch ausstehenden Akten Erkenntnisse zur Aufklärung der noch dunklen Flecken im EnBW-Deal - etwa zur Frage, wer zu welchem Zeitpunkt auf die Idee kam, die Aktien zurückzukaufen und ob es neben dem Land Baden-Württemberg noch weitere Kaufinteressenten gab.
Die heutige grün-rote Landesregierung wirft Mappus vor, der Kaufpreis sei mit 4,7 Milliarden Euro zu hoch gewesen. Zudem habe er sich - so der Vorwurf - von seinem Freund, dem Investmentbanker Dirk Notheis, die Konditionen für das Geschäft diktieren lassen./bg/DP/zb