LEIPZIG (dpa-AFX) - Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klagen gegen die Planungen für die Elbquerung der Autobahn 20 nordwestlich von Hamburg überwiegend zurückgewiesen. Der geplante Elbtunnel gehöre zum vordringlichen Bedarf beim Fernstraßenbau, stellte das Gericht in Leipzig am Donnerstag fest. Probleme bei der Finanzierung, wie sie die Kläger ins Feld geführt hatten, konnte der 9. Senat nicht erkennen.
Wegen eines Planungsfehlers beim Gewässerschutz erklärte das Gericht den Planfeststellungsbeschluss dennoch für nicht vollziehbar. Unterlagen seien nicht öffentlich ausgelegt worden. Das muss jetzt nachgeholt werden. Die Grundfesten der Planungen sind davon aber nicht erschüttert. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) reagierte erleichtert. "Der Weg für die A20 ist frei", sagte der Regierungschef in Kiel. "Wir können mit der A20 im Wesentlichen so weiterplanen, wie wir es vorgesehen haben.