(Im ersten Satz klar gestellt, dass Sozialleistungen nur dann möglich sind, wenn man hier arbeitet.)
BERLIN (dpa-AFX) - Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hat ihren Vorstoß verteidigt, Sozialleistungen für in Deutschland lebende EU-Bürger grundsätzlich nur zu gewähren, wenn sie hier auch arbeiten. Ohne zu arbeiten, könnten sie somit Sozialhilfe frühestens nach fünf Jahren bekommen. Dies sei keine Schlechterstellung der derzeitigen Praxis, sagte Nahles am Donnerstag in Berlin. Doch einige Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) hätten hier für Unklarheiten gesorgt. Ihr Gesetzentwurf sorge jetzt für mehr Klarheit. Zugleich verhindere es "Verschiebebahnhöfe" zwischen Bund und Kommunen. Insgesamt handele es sich nur um wenige Fälle, die von dem Gesetz betroffen seien. Doch sie habe dieses Schlupfloch rechtzeitig schließen wollen, sage Nahles. Ansonsten sei man Gefahr gelaufen, die Akzeptanz der Freizeitigkeit in Europa, etwa auf dem Arbeitsmarkt, zu untergraben. Es gebe in Deutschland etwa 422 000 Haushalte, in denen EU-Bürger lebten. Von 43 000 dieser Haushalte sei dem Staat nicht bekannt, wie sich finanzierten.