Die letzten Stunden haben geschlagen! Sparen Sie bis zu 50 % auf InvestingProJETZT ZUGREIFEN

Milliarden-Klage von Anlegern gegen Porsche werden verhandelt

Veröffentlicht am 03.04.2013, 14:46
Aktualisiert 03.04.2013, 14:48
BRAUNSCHWEIG (dpa-AFX) - Schadensersatzforderungen von drei Investitionsgesellschaften gegen die Porsche-Dachgesellschaft in Höhe von vier Milliarden Euro werden am 17. April vor dem Braunschweiger Landgericht verhandelt. Zeugen seien nicht geladen, teilte das Landgericht Braunschweig am Mittwoch mit. In einem der drei Verfahren richten sich die Vorwürfe zum Teil auch gegen die Volkswagen AG. Hintergrund ist die Übernahmeschlacht gegen Volkswagen 2008/2009 und die damit verbundene Informationspolitik. Die Anleger fühlen sich rückblickend um ihr Geld gebracht. Im Oktober sollen drei weitere Klagen verhandelt werden.

Wie in Zivilprozessen üblich, hat das Gericht zunächst eine Güteverhandlung angesetzt. Sollten sich die Parteien nicht einigen, schließt sich unmittelbar die mündliche Verhandlung an. Dann müssen die Richter vor allem zwei Pressemitteilungen aus dem Jahr 2008 unter die Lupe nehmen. In der einen hatte die beklagte Porsche Automobil Holding S.E. im März 2008 dementiert, 75 Prozent der VW-Stammaktien übernehmen zu wollen. Am 26. Oktober 2008 teilte die Holding dann mit, doch die 75 Prozent anzustreben. Letztlich wurde dann allerdings Porsche von Volkswagen übernommen.

Die Kläger sehen die Mitteilungen als inhaltlich falsch, zumindest als irreführend an. Veranlasst durch diese Mitteilungen hätten sie an der Börse verlustbringende Finanztransaktionen vorgenommen.

Die Porsche Automobil Holding S.E. bestreitet den Vorwurf der Marktmanipulation. Zudem bestehe zwischen den Pressemitteilungen und den behaupteten Transaktionen kein ursächlicher Zusammenhang. Die Schadensberechnungen seien nicht schlüssig.

Die in einem der Verfahren ebenfalls beklagte Volkswagen AG verweist darauf, dass sie keine Kenntnis von den Übernahmeabsichten gehabt habe. Daher sei ihr nicht der Vorwurf zu machen, dass sie die Übernahmeabsicht als sogenannte Insiderinformation nicht veröffentlicht habe. Im September hatte das Landgericht bereits eine ähnliche Klage abgewiesen, im Oktober sind drei weitere Verhandlungen terminiert./poe/DP/stw

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.