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OTS: WILDE BEUGER SOLMECKE / Nach BGH Entscheidung zu Lebensversicherungen - ...

Veröffentlicht am 08.05.2014, 13:37
Aktualisiert 08.05.2014, 13:39

Nach BGH Entscheidung zu Lebensversicherungen - auch

Immobiliendarlehen können widerrufen werden

Köln (ots) - Gestern hat der BGH festgestellt, dass Kunden einer

Lebensversicherung diese auch nach zehn Jahren noch widerrufen

können. "Das Urteil ist auch auf Immobiliendarlehen anwendbar und

könnte in diesem Bereich noch wesentlich größere Auswirkungen haben",

macht Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei WILDE

BEUGER SOLMECKE deutlich. Ein Widerruf soll dann möglich sein, wenn

der Kunde bei Vertragsabschluss nicht hinreichend über sein

Widerrufsrecht aufgeklärt wurde (Urt. v. 07.05.2014, Az. IV ZR

76/11).

Viele Kunden sind sich dessen nicht bewusst, doch oft lohnt sich

eine genaue rechtliche Überprüfung der Kreditverträge. "Dies gilt

insbesondere für ältere Immobiliendarlehensverträge, die zu

schlechten Konditionen abgeschlossen worden sind", erklärt der

Rechtsanwalt Christian Solmecke.

"Nach einer Studie der Verbraucherzentrale Hamburg können zwei

Drittel aller Immobiliendarlehensverträge von den Kunden auch Jahre

später noch gekündigt werden. Oft werden die Rechtsfolgen des

Widerrufs in den vorgefertigten Klauseln nicht deutlich genug

dargestellt. Häufig fehlt die Angabe einer Anschrift an die der

Verbraucher seinen Widerrufserklärung schicken kann. Sinn und Zweck

der Widerrufsbelehrung ist jedoch den Verbraucher in die Lage zu

versetzen von seinen Rechten Gebrauch zu machen. Dafür muss er in

klarer und verständlicher Weise über die Rechtsfolgen des Widerrufs

aufgeklärt werden. Ungefähr 70 Prozent aller uns vorgelegten

Widerrufsbelehrungen sind falsch und können auch jetzt noch

widerrufen werden. Da derzeit eine Umschuldung zu sehr günstigen

Konditionen möglich ist, kann sich eine Überprüfung der Altverträge

auch im Lichte der gestrigen BGH Entscheidung lohnen."

Weitere Informationen zum Thema: http://ots.de/bisnW

OTS: WILDE BEUGER SOLMECKE

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Pressekontakt:

RA Christian Solmecke, LL.M.

WILDE BEUGER SOLMECKE

Rechtsanwälte

Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29

50672 Köln

Tel. +49 (0) 221 400 67 55

info@wbs-law.de

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