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ots.CorporateNews: Baufi24 GmbH / Arbeitsplatzverlust kann Baufinanzierung gefährden

Veröffentlicht am 20.02.2013, 12:31
Arbeitsplatzverlust kann Baufinanzierung gefährden

Hamburg (ots) - Verlieren Immobilieneigentümer ihren Job, kann

dies auch ein Risiko für die Finanzierung des Hauses oder der Wohnung

mit sich bringen. Vor allem wenn der Haupt- oder Alleinverdiener

arbeitslos wird, entsteht für die Familie meist schnell ein großer

wirtschaftlicher Engpass. Dann heißt es rasch zu handeln, damit der

Verbleib in den eigenen vier Wänden gesichert ist. 'Eventuell kann

schon eine Verringerung der Tilgung dem Eigentümer helfen, die Raten

bis zum Beginn einer neuen Arbeitsstelle weiterzuleisten', erläutert

Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals

Baufi24. Viele Baufinanzierungsverträge räumen dem Kreditnehmer das

Recht ein, seine Tilgungshöhe ein Mal oder mehrmals zu ändern, ein

Blick in die Unterlagen gibt hierüber Aufschluss. Allerdings lohnt

sich dies nur, wenn die anfängliche Tilgungsrate bei mindestens 1,5

Prozent lag, dann kann eine Herabstufung auf einen Prozent dem

Eigentümer bereits etwas Luft verschaffen. Wie sich eine Veränderung

der Tilgungsrate auswirkt, kann mit einem Baufinanzierungsrechner

(http://www.baufi24.de/baufinanzierung-rechner/) leicht nachvollzogen

werden.

Wer die Rückzahlung nicht variieren kann, sollte möglichst schnell

das Gespräch mit der Bank suchen. 'In Panik braucht der Kunde jedoch

nicht verfallen, denn dem Kreditinstitut dient die Bank als

Sicherheit, in der Regel ist es deshalb auch bereit, mit dem

Kreditnehmer eine Lösung zu finden', erläutert Stephan Scharfenorth.

Gegenüber dem Geldgeber müsse der Betroffene seine Situation offen

darlegen - der Anbieter räume dann, je nach Perspektive, über welchen

Zeitraum die Arbeitslosigkeit voraussichtlich andauern werde, für

einige Monate eine Tilgungsverringerung oder -aussetzung ein. Je nach

Einzelfall sei auch eine Stundung der Gesamtrate möglich, der Kunde

zahlt dann für eine gewisse Zeit gar keine Raten.

Verschaffen die Absprachen mit der Bank dem Kreditnehmer keinen

ausreichenden finanziellen Spielraum, kann er sich auch an die

örtliche Wohngeldstelle wenden und einen Lastenzuschuss beantragen.

Denn ebenso wie Mieter unterstützt der Staat auch Eigentümer mit

selbstgenutztem Wohneigentum, deren Einkommen zur Deckung der

Wohnkosten nicht ausreicht. Je nach Höhe ihrer Einnahmen erhalten

Betroffene dann einen Zuschuss zu ihren Kreditraten.

Originaltext: Baufi24 GmbH

Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/104820

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Pressekontakt:

Baufi24 GmbH

Stephan Scharfenorth

Friedrich-Ebert-Damm 111A

22047 Hamburg

0800/808 4000

redaktion@baufi24.de

http://www.baufi24.de/

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