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Veröffentlicht am 08.08.2012, 12:11
Aktualisiert 08.08.2012, 12:12
Nürburgring: Europäische Kommission weitet Beihilfe-Prüfung aus

Brüssel / Berlin / Bonn (ots) - Die Überprüfung von

Staatsbeihilfen für den Nürburgring geht in die nächste Runde. Die

Europäische Kommission als Wettbewerbshüterin weitete heute

(Mittwoch) ihre seit März laufende eingehende Prüfung der

Fördermaßnahmen zugunsten der Rennstrecke und des Freizeitparks auf

zusätzliche staatliche Hilfen aus. Diese sollten die unmittelbare

Insolvenz der Betreibergesellschaften abwenden.

Beim derzeitigen Stand der Untersuchung hat die Kommission Zweifel

daran, dass die Maßnahmen zu marktüblichen Bedingungen gewährt wurden

und die Unternehmen ohne staatliche Unterstützung rentabel

wirtschaften könnten. Beteiligte erhalten nun die Möglichkeit, zu den

zusätzlichen Maßnahmen Stellung zu nehmen. Das Prüfverfahren wird

ergebnisoffen geführt.

Die zusätzlichen staatlichen Fördermaßnahmen zugunsten der

Betreibergesellschaften der Rennstrecke und des Freizeitparks am

Nürburgring wurden am 15. Mai 2012 beschlossen und teilweise

durchgeführt, um die Unternehmen vor der unmittelbar drohenden

Zahlungsunfähigkeit zu bewahren.

Dabei geht es um eine Stundung von Zinsen zuvor gewährter

Darlehen, einen Rangrücktritt für bestehende Gesellschafterdarlehen

und möglicherweise um ein weiteres Gesellschafterdarlehen, mit dem

der Betrieb für weitere sechs Monate gewährleistet werden sollte.

Während dieser sechs Monate sollte ein Umstrukturierungs- bzw.

Abwicklungsplan ausgearbeitet werden.

Nach Auffassung der Kommission stehen diese zusätzlichen Maßnahmen

in unmittelbarem Zusammenhang mit anderen Beihilfen, die sie seit

März 2012 prüft, da die Möglichkeit besteht, dass diese nicht zu

marktüblichen Bedingungen gewährt wurden. Die Kommission ist der

Ansicht, dass sich der Nürburgring möglicherweise bereits 2008, als

die ersten Beihilfen gewährt wurden, in finanziellen Schwierigkeiten

befand.

Aufgrund ihrer extrem wettbewerbsverzerrenden Wirkung dürfen

Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen jedoch nur einmal in einem

Zeitraum von zehn Jahren an Unternehmen in Schwierigkeiten vergeben

werden. Die Kommission wird jetzt prüfen, ob diese wiederholten

staatlichen Interventionen mit den EU-Beihilfevorschriften im

Einklang stehen.

Originaltext: Europäische Kommission

Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/35368

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Pressekontakt:

Europäische Kommission - Vertretung in Deutschland

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carsten.lietz@ec.europa.eu

twitter.com/EUberlinCLietz

Regionalvertretung Bonn:

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kerstin.streich@ec.europa.eu

www.eu-kommission.de

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