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ots.CorporateNews: HELABA Landesbank Hessen-Thüringen / Helaba besteht aus formalen Gründen ...

Veröffentlicht am 07.12.2011, 15:52
Aktualisiert 07.12.2011, 15:56
Helaba besteht aus formalen Gründen den EBA-Stresstest nicht /

Wirtschaftlich liegt kein Rekapitalisierungsbedarf vor

Frankfurt am Main (ots) - Die Helaba Landesbank Hessen-Thüringen

hat aus formal-technischen Gründen den Stresstest der European

Banking Authority nicht bestanden. Ursache hierfür ist, dass die EBA

keine materielle, sondern eine rein formale, auf den Stichtag 30.

September 2011 abstellende Messlatte anlegt. Dies führt dazu, dass

die Helaba trotz aller zwischenzeitlich bereits vollzogenen Maßnahmen

die Kapitaleinlagen des Landes Hessen im Volumen von 1,92 Mrd. Euro

zum Stichtag 30. September nicht als hartes Kernkapital ausweisen

darf. Das bedeutet formal-technisch, dass die Bank - gemessen an der

Vorgabe von 9 Prozent Core Tier 1-Capital - eine

'Unterkapitalisierung' in Höhe von 1,497 Mrd. Euro ausweisen muss.

Diese technische Kapitallücke entsteht ausschließlich dadurch, dass

die Behörde die stillen Einlagen des Landes Hessen in Höhe von 1,92

Mrd. Euro zum Stichtag 30. September nicht anerkannt hat. Dies wird

allerdings zum 30. Dezember 2011 der Fall sein. Die Helaba ist der

Weisung der Aufsicht gefolgt und hat dieses Kernkapital im

EBA-Meldebogen unter der Rubrik 'Hybrid instruments not subscribed by

government' ausgewiesen. Unter Einschluss dieses Kernkapitals verfügt

die Helaba zum 30. September 2011 über eine harte Kernkapitalquote

von 9,8 Prozent. Es besteht daher materiell kein

Rekapitalisierungsbedarf, kein Euro Eigenkapital muss zusätzlich

zugeführt werden.

Die Landesbank Hessen-Thüringen und das Land Hessen haben alle

erforderlichen Maßnahmen getroffen, die stillen Einlagen des Landes

Hessen in Kapitaleinlagen zu überführen, die die Voraussetzungen des

Core Equity Tier I (CET 1)-Capital erfüllen. Die entsprechenden

vertraglichen Vereinbarungen wurden am 31. Oktober 2011 zwischen den

Vertragsparteien paraphiert und der BaFin und der Deutschen

Bundesbank zugeleitet.

Verwaltungsrat und Trägerversammlung der Landesbank

Hessen-Thüringen haben am 24. November 2011 den Verträgen über die

Anpassung der stillen Einlagen an CET 1-Capital zugestimmt.

EU-Wettbewerbskommissar Almunia hat in einem Gespräch am 29. November

2011 dem Hessischen Finanzminister Dr. Schäfer mitgeteilt, dass die

EU-Kommission bei den vertraglichen Maßnahmen keine

wettbewerbsrechtlichen Bedenken ('no state aid') sieht und diese alle

Voraussetzungen für den Private Market Investor Test erfüllen.

Nach der erforderlichen Zustimmung der Bank-Gremien und nachdem

die aufsichtsrechtlichen und beihilferechtlichen Voraussetzungen

vorliegen, erlangt die Anpassung der stillen Einlagen zum 30.

Dezember 2011 Rechtsverbindlichkeit. Für die Helaba besteht deshalb

zum Stichtag 30. September 2011 kein materieller, sondern allein ein

technischer Rekapitalisierungsbedarf, der mit Inkrafttreten der

Verträge über die Anpassung der stillen Einlagen automatisch gedeckt

wird.

Originaltext: HELABA Landesbank Hessen-Thüringen

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Pressekontakt:

Wolfgang Kuß

Presse und Kommunikation

Helaba

Landesbank Hessen-Thüringen

Girozentrale

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Neue Mainzer Str. 52-58

60311 Frankfurt

Tel.: 069/9132-2877

Fax: 069/9132-4335

e-mail: wolfgang.kuss@helaba.de

Internet: www.helaba.de

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