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ROUNDUP 3: BGH kippt Bearbeitungsgebühren für Privatkredite

Veröffentlicht am 13.05.2014, 17:47

KARLSRUHE/BERLIN (dpa-AFX) - Banken dürfen von ihren Kunden keine Bearbeitungsgebühren für einen Verbraucherkredit verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag entschieden und damit die Verbraucherrechte deutlich gestärkt. Die Richter prüften zwei Klagen gegen die Postbank und die National-Bank. Konkret ging es um vorgefertigte Vertragsklauseln, nach denen Verbraucher für ihren Kredit nicht nur Zinsen zahlen müssen, sondern auch ein laufzeitunabhängiges Bearbeitungsentgelt.

Der BGH stellte fest, dass Klauseln über solche Bearbeitungsgebühren Kunden unangemessen benachteiligten. Banken wälzten damit Kosten für Tätigkeiten auf die Kunden ab, die sie in eigenem Geschäftsinteresse erbrächten oder zu denen sie verpflichtet seien. Nach Angaben von Klägeranwälten liegen die Kosten zwischen 1 und 3,5 Prozent.

Das Bundesverbraucherministerium begrüßte das höchstrichterliche Urteil. "Der BGH hat deutlich gemacht, dass Banken nicht einfach alle Kosten auf die Verbraucher abwälzen dürfen", sagte Staatssekretär Gerd Billen. Die Prüfung der Kreditwürdigkeit oder das Bearbeiten eines Kreditantrags beruhten auf einer gesetzlichen Pflicht oder erfolgten im Interesse der Bank. "Deshalb ist es nur angemessen, wenn die Kreditwirtschaft die Kosten hierfür selbst trägt."

Die Postbank hatte dem jetzt klagenden Kunden für die Aufnahme eines Kredits in Höhe von insgesamt über 49 100 Euro eine Gebühr von 1200 Euro berechnet. Der Kunde hatte den Darlehensvertrag 2012 im Internet aufgenommen und online eine vorgefertigte Vertragsmaske ausgefüllt. In einer der Klauseln war das Bearbeitungsentgelt vermerkt.

Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden wollte derartige Klauseln mit ihrer Klage gegen die National-Bank generell verbieten lassen.

Die Deutsche Kreditwirtschaft erklärte, das Bearbeitungsentgelt sei als Preisbestandteil immer transparent gewesen. Dem Kunden seien die Gesamtkosten seines Kredits - also Zinsen und Bearbeitungsentgelt - schon während der Vertragsverhandlungen deutlich vor Augen geführt worden.

Zahlreiche Vorinstanzen hatten bislang zugunsten der Verbraucher entschieden. Das höchstrichterliche Grundsatzurteil war mit Spannung erwartet worden. Unzählige Verbraucher hatten in den vergangenen Jahren gegen die Klauseln geklagt. Dem BGH liegen etwa 100 gleichgelagerte Fälle vor. Etliche Verfahren sind bei anderen Gerichten anhängig.

Der Bankenfachverband erwartet jedoch nur geringe Auswirkungen auf die Finanzierungsbranche. "In der Praxis nehmen die Kreditbanken schon jetzt keine Bearbeitungsgebühren mehr", sagte Geschäftsführer Peter Wacket. Der BGH hat nicht geklärt, wann die Erstattungsforderungen betroffener Kunden verjähren.P/stk

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