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ROUNDUP: Gericht kippt Unkündbarkeit von Portigon-Mitarbeitern

Veröffentlicht am 19.04.2013, 15:03
DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Mehr als 400 langjährige WestLB-Mitarbeiter genießen nach Ansicht des Düsseldorfer Arbeitsgerichts bei der Rechtsnachfolgerin Portigon keinen Sonderkündigungsschutz. Der entsprechende Passus einer 44 Jahre alten Betriebsvereinbarung sei unwirksam, weil er im aktuellen Tarifvertrag nicht berücksichtigt wurde, entschied das Gericht am Freitag.

Den Bankmitarbeitern hatte die Betriebsvereinbarung im Fall von Stellenabbau die Unkündbarkeit nach 20 Betriebsjahren zugesichert. Die Gerichtsentscheidung kann noch angefochten werden (Az.: 1 BV 330/12). Bei Portigon droht ein deutlicher Stellenabbau, betriebsbedingte Kündigungen werden nicht ausgeschlossen.

Im Tarifvertrag fehle eine entsprechende Öffnungsklausel für die Betriebsvereinbarung von 1969, so das Gericht. Damals war den in einem öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnis stehenden Bankmitarbeitern die faktische Unkündbarkeit nach 20 Betriebsjahren zugesichert worden. Der Portigon-Betriebsrat hatte vergeblich vom Gericht feststellen lassen wollen, dass die Regelung weiterhin gilt.

Die Betriebsratsseite argumentierte, dass noch beim WestLB-Sozialplan 2008 die Unkündbarkeit als geltendes Recht angesehen wurde.

Das Gericht schloss auch nicht aus, dass die Beschäftigten ihren Kündigungsschutz doch noch durchsetzen können, wenn sie sich gegen etwaige betriebsbedingte Kündigungen wehren: Möglicherweise können sie Vertrauensschutz geltend machen, weil auch der Arbeitgeber viele Jahre lang den besonderen Kündigungsschutz nicht infrage gestellt hatte.

Zum Jahresende 2012 lag die Beschäftigtenzahl von Portigon bei etwa 2.600. In diesem Jahr soll sie durch realen Stellenabbau um rund 600 Beschäftigte sinken. Zusätzlich sollen 500 Mitarbeiter in eine Servicegesellschaft wechseln und 360 als IT-Einheit ausgegliedert werden, so ein Unternehmenssprecher. Für das laufende Jahr erwartet der Vorstand einen 'mittleren dreistelligen Millionenverlust' - also etwa eine halbe Milliarde Euro.

Der Finanzdienstleister Portigon war zur Jahresmitte 2012 als Rechtsnachfolger der einstigen Landesbank an den Start gegangen. Zuvor waren das Sparkassengeschäft als Verbundbank an die Hessisch-Thüringische Landesbank gegangen und weitere Vermögenswerte in die Erste Abwicklungsanstalt ('Bad Bank') geschoben worden./fc/DP/stw

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