BERLIN (dpa-AFX) - In der Ampel-Koalition ist neuer Streit über eigentlich gemeinsam geplante Vorhaben ausgebrochen. Es geht um die Frage, bis zu welcher Einkommenshöhe künftig Beiträge für die Kranken- und Sozialversicherung fällig werden - und um die Anpassung von Steuertarifen an die Inflation und das Existenzminimum.
Lindner-Plan: Höhere steuerliche Freibeträge
Finanzminister Christian Lindner wirft den Grünen vor, seine Pläne zur steuerlichen Entlastung zu blockieren. "Die Grünen sollten Respekt vor den Steuerzahlern zeigen. Die gestern erklärte Blockade aktueller Steuergesetze sollte aufgegeben werden", schrieb der FDP-Chef auf X.
Nach Lindners Plänen soll der sogenannte Grundfreibetrag - also der Teil des Einkommens, der nicht besteuert wird - im kommenden Jahr um 312 statt 300 Euro steigen und zwar auf 12.096 Euro. Im Jahr darauf sollen es dann 12.348 statt 12.336 Euro sein. Grundlage sind Berechnungen zum Effekt der hohen Inflation und zum Existenzminimum in Deutschland.
Der erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Johannes Vogel, kritisierte die Haltung der Grünen ebenfalls: Wenn der Ausgleich der Kalten Progression nicht bis Jahresende von Bundestag und Bundesrat beschlossen werde, "würden die Steuern für Millionen von Menschen durch die Hintertür erhöht", sagte er in Berlin. "Wir dürfen nicht zulassen, dass der Staat sich an mit der Inflation gestiegenen Löhnen bedient und damit die Menschen de facto ärmer macht, stattdessen müssen wir die Menschen entlasten."
Heil-Vorhaben: Höhere Beiträge für Gutverdiener
Die Grünen wiederum forderten Lindner auf, seinen Widerstand gegen eine von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vorgelegte Anhebung der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze aufzugeben. In der "Bild"-Zeitung hatte Lindner gesagt: "Solange keine Klarheit besteht, dass wir die Steuerzahler von der kalten Progression befreien, kann es keine Anpassung der Bemessungsgrenze bei den Sozialbeiträgen geben."
Nach den Plänen von Heil sollen in den Sozialversicherungen künftig auch bei höheren Monatseinkommen Beiträge fällig werden. Genauer: In der gesetzlichen Rentenversicherung bis zu einem Monatseinkommen von 8.050 Euro und in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bis zu einer Grenze von 5.512,50 Euro monatlich. Aktuell liegen die Grenzwerte deutlich niedriger. Wer mehr verdient, zahlt auf das darüber liegende Einkommen keine Beiträge.
Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann mahnte, die Beiträge in der Krankenversicherung und der Sozialversicherung müssten für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer klar und berechenbar sein. Daher sei es jetzt notwendig, "dass der Finanzminister Christian Lindner die Blockade der Verordnung zur Beitragsbemessungsgrenze endlich aufgibt". Seit Wochen werde schon darum gerungen. Es müsse rasch Klarheit darüber hergestellt werden, "damit am Ende nicht untere und mittlere Einkommen mit höheren Beiträgen zu rechnen haben".
Der stellvertretende Grünen-Fraktionsvorsitzende, Andreas Audretsch, kritisierte Lindner ebenfalls. Er sagte: "Gestern Abend hatte er die Verordnung zur Beitragsbemessungsgrenze noch freigegeben, heute zieht er seine Zustimmung wieder zurück - das ist kein verlässliches Regieren.