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ROUNDUP: Sponsoring-Affäre von VW und Telekom kommt vor Gericht

Veröffentlicht am 28.03.2013, 11:48
STUTTGART/WOLFSBURG (dpa-AFX) - Das umstrittene Sponsoring der Telekom für den Fußball-Erstligisten VfL Wolfsburg kommt vor Gericht. Das Landgericht Stuttgart hat eine Anklage gegen zwei VW-Manager und drei ehemalige Mitarbeiter der Telekom zugelassen, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag in Stuttgart sagte. Dies hatte zuvor die 'Süddeutsche Zeitung' berichtet. Den Angeklagten wird Bestechung und Bestechlichkeit vorgeworfen. Hintergrund ist die Verquickung eines Millionen-Vertrages zwischen Volkswagen , dessen Werksclub der VfL ist, und der Telekom-Tochter T-Systems.

Laut Anklage sollen die beiden VW-Führungskräfte die Verlängerung eines Sponsoringvertrags gefordert haben, um ihrerseits einen hoch dotierten Vertrag mit T-Systems weiterzuführen.

Die drei früheren T-Systems-Mitarbeiter sollen den VW-Managern im ersten Halbjahr 2010 demnach einen Sponsoringvertrag über 16 Millionen Euro und vier Jahren Laufzeit zugunsten des VfL Wolfsburg angeboten haben. Im Gegenzug hätten die VW-Beschäftigten darauf hinwirken sollen, dass Aufträge im Umfang von 345 Millionen Euro an die Telekom erteilt werden und ein wichtiger Einzelvertrag zum Vorteil des Unternehmens geändert werde.

Weil die Telekom sich kurzfristig gegen die Fortsetzung des Sponsoring entschieden hatte, wurde der Vertrag damals allerdings nicht unterschrieben. Die Angeklagten sind zwischen 49 und 69 Jahre alt. Das Stuttgarter Landgericht ist zuständig, weil einer der Angeklagten in Stuttgart wohnt.

VW wollte den nahenden Prozess nicht kommentieren. 'Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, werden wir uns dazu nicht äußern', sagte ein Sprecher. Darüber hinaus betonte er jedoch: 'Wir sehen kein Problem darin, dass Lieferanten von Volkswagen auch Sponsoringverträge mit dem VfL Wolfsburg abschließen.'

Ein solches Ausschlusskriterium wäre in der Praxis wohl auch kaum anzuwenden. Der Wolfsburger Weltkonzern arbeitet mit Tausenden Geschäftspartnern zusammen, die bei einem entsprechenden Verbot für eine Verquickung zwischen Konzern, Fußballclub und Dritten alle mit einem Schlag als möglicher Sponsor für den VfL ausfallen würden.

VW hat aber generelle Regeln in seinen Verhaltensgrundsätzen festgelegt. Zum Kontext des Stuttgarter Verfahrens passen folgende Passagen: 'Keiner unserer Mitarbeiter darf die geschäftlichen Verbindungen des Unternehmens zum eigenen oder fremden Vorteil (...) ausnutzen.' Zudem gelte: 'Jeder unserer Mitarbeiter bedient sich zur (...) Realisierung von Interessen nur redlicher und legaler Mittel.' Und zur Verbindung mit Dritten heißt es, es seien 'alle Situationen, aus denen Interessenkonflikte entstehen können, zu vermeiden'. Die Angeklagten haben bisher die Vorwürfe bestritten./lan/DP/she

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