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ROUNDUP: VW-Sponsoring-Affäre kommt wohl doch nicht vor Gericht

Veröffentlicht am 21.03.2014, 14:16

STUTTGART/WOLFSBURG (dpa-AFX) - Es geht um den Vorwurf der Bestechung und millionenschwere Verträge: Das umstrittene Sponsoring der Telekom für den Fußball-Bundesligisten und VW-Werksclub VfL Wolfsburg kommt voraussichtlich doch nicht vor Gericht. 'Die Kammer hat in dem Verfahren seit einiger Zeit eine Einstellung gegen Zahlung einer Geldsumme vorgeschlagen', sagte ein Sprecher des Stuttgarter Landgerichts am Freitag. Das 'Handelsblatt' und die 'Süddeutsche Zeitung' hatten darüber berichtet.

'Seit kurzem haben alle Beteiligten geäußert, dass sie damit grundsätzlich einverstanden wären', hieß es aus dem Gericht. Eine endgültige Entscheidung zu einer möglichen Einstellung sei aber noch nicht gefallen. Weder VW noch die Telekom äußerten sich mit Verweis auf das laufende Verfahren.

Hintergrund ist die Verquickung eines Millionen-Vertrags zwischen Volkswagen (ETR:VOW3) und der Telekom-Tochter T-Systems. Laut Staatsanwaltschaft sollen VW-Führungskräfte die Verlängerung eines Sponsoring-Vertrags gefordert haben, um ihrerseits einen hoch dotierten Vertrag mit T-Systems weiterzuführen. Angeklagt sind drei frühere Mitarbeiter der Telekom sowie zwei VW-Manager.

Dass das Gericht dies nun auf sich beruhen lassen will, hat nach Angaben eines Sprechers verschiedene Gründe. Einer davon ist, dass Konkurrenten der Telekom aus Sicht der Kammer durch den Deal lediglich ein geringer Schaden entstanden sein könnte. Sprich: Damals gab es gar nicht so viele andere Anbieter, die den VfL mit ihren Diensten hätten versorgen können. Auch die Gefahr, dass sich der Fall wiederholt, stuften die Juristen als vergleichsweise gering ein.

Der Autokonzern hat neben einem breiten Regelwerk, das für alle Mitarbeiter verbindlich ist, auch ein IT-System eingeführt, das dem Thema einen verlässlichen Rahmen geben soll. Die Software hilft unter anderem, geschäftliche Risiken im Unternehmensalltag einzuschätzen. Generelle Regeln hat VW in Verhaltensgrundsätzen festgelegt.

Die Sponsoring-Affäre ist mittlerweile vier Jahre her. Damals sollen drei frühere T-Systems-Mitarbeiter den VW-Managern einen Sponsoring-Vertrag über 16 Millionen Euro mit vier Jahren Laufzeit zugunsten des VfL Wolfsburg angeboten haben. Im Gegenzug hätten die VW-Beschäftigten darauf hinwirken sollen, dass Aufträge im Umfang von 345 Millionen Euro an die Telekom erteilt werden und ein wichtiger Einzelvertrag zum Vorteil des Unternehmens geändert werde.

Weil die Telekom sich kurzfristig gegen die Fortsetzung des Sponsorings entschieden hatte, wurde der Vertrag allerdings nicht unterschrieben. Das Stuttgarter Landgericht ist zuständig, weil einer der Angeklagten in Stuttgart ansässig ist.

Gänzlich ungestraft will die Staatsanwaltschaft Volkswagen den Zeitungsberichten zufolge aber nicht davonkommen lassen. Demnach soll VW nach dem Willen der Anklagebehörde ein Bußgeld von zwei Millionen Euro zahlen. Die Telekom soll indes ungeschoren davon kommen. Sie hatte den Fall damals angezeigt.

Die Staatsanwaltschaft selbst wollte die jüngsten Medienberichte mit Blick auf das laufende Verfahren ebenfalls nicht kommentieren. Anders als die Geldauflage richtet sich das Bußgeld nicht an die fünf Angeklagten, sondern an Volkswagen als Konzern.P/stb

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