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ROUNDUP2: Deal zwischen Deutscher Bank und Kirch geplatzt - Streit geht weiter

Veröffentlicht am 01.03.2012, 15:47
Aktualisiert 01.03.2012, 15:48
FRANKFURT/MÜNCHEN (dpa-AFX) - Der Millionendeal zwischen der Deutschen Bank und den Erben des Medienunternehmers Leo Kirch ist geplatzt. Damit geht der seit zehn Jahren erbittert geführte Streit um eine angebliche Verantwortung der Bank und ihres ehemaligen Vorstandschefs Rolf Breuer für den Zusammenbruch des Kirch-Konzerns 2002 weiter. Schon bald steht die nächste Runde vor Gericht an.

Der Vorstand der Bank lehnte nach Angaben vom Donnerstag 'nach sorgfältiger Prüfung' einen außergerichtlichen Vergleich zur Beilegung des Konflikts ab. Im Raum stand die Zahlung von gut 800 Millionen Euro. Im Gegenzug sollte die Kirch-Seite auf alle Schadenersatzforderungen verzichten.

'Auf der Basis dieser Prüfung, auch unter Berücksichtigung internen und externen Rechtsrats, hat der Vorstand einvernehmlich entschieden, den Vergleichsvorschlag nicht anzunehmen', teilte die Bank in Frankfurt mit. Seit einigen Tagen hatte sich nach Angaben aus Finanzkreisen abgezeichnet, dass es Widerstände gegen den teuren Deal in der Bank gab.

Auslöser des Konflikts war eine Äußerung Breuers in einem Fernsehinterview Anfang Februar 2002. Angesprochen auf Kirchs Kreditwürdigkeit hatte der Banker der Nachrichtenagentur Bloomberg gesagt: 'Was alles man darüber lesen und hören kann, ist ja, dass der Finanzsektor nicht bereit ist, auf unveränderter Basis noch weitere Fremd- oder gar Eigenmittel zur Verfügung zu stellen.'

Aus Sicht von Kirch lieferten Breuer und die Bank, zu deren Kunden Kirch zählte, damit den Auslöser für den Zusammenbruch des verschachtelten und hoch verschuldeten Medienimperiums. Kirch trat eine Prozesslawine los und kämpfte bis zu seinem Tod am 14. Juli 2011 erbittert um Schadenersatz im Milliardenhöhe.

Der Streit wandert nun wieder in die Gerichtssäle. Ebenfalls am Donnerstag wurde bekannt, dass die Deutsche Bank mit dem Versuch scheiterte, ein wichtiges Zivilverfahren um milliardenschweren Schadenersatz zu stoppen. Richter am Münchner Oberlandesgericht (OLG) wiesen einen Befangenheitsantrag der Bank zurück.

Damit kann der spektakuläre Prozess (Akt: 5U 2472/09) weitergehen, den die Bank Mitte November Minuten vor der Aussage von Verlegerin Friede Springer mit Befangenheitsanträgen gegen den Vorsitzenden Richter Guido Kotschy und seine beiden Beisitzer vorerst gestoppt hatte. In dem Verfahren prüft das OLG die Umstände der Pleite 2002. Die Kirch-Seite fordert mehr als zwei Milliarden Euro Schadenersatz. Kotschy hatte während des Prozesses mehrfach deutlich gemacht, dass er beiden Seiten nicht richtig über den Weg traue. Ein Termin für die Fortsetzung dieses Verfahrens stand zunächst nicht fest.

Schon mehrfach hatten die Bank und die Kirch-Seite versucht, den Streit außerhalb von Gerichtssälen beizulegen. Dieses Mal schien eine Einigung greifbar, weil der Ende Mai ausscheidende Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann Anfang Februar erklärt hatte, er wolle seinen Nachfolgern ein besenreines Haus hinterlassen. Es stünden noch einige Vergleiche an, wo es wirtschaftlich Sinn mache.

Dass Kirch grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz zustehen könnte, hatte der Bundesgerichtshof (BGH) 2006 festgestellt. Karlsruhe befand, Breuer habe durch seine öffentlich geäußerten Zweifel an Kirchs Kreditwürdigkeit vertragliche Pflichten gegenüber der Kirch-Gesellschaft Printbeteiligungs GmbH verletzt. Eine Haftung der größten deutschen Bank für den Zusammenbruch des gesamten Medienkonzerns (u.a. ProSieben, SAT.1) verneinten die Richter jedoch (Az: XI ZR 384/03 vom 24. Januar 2006)./ben/sbr/mar/DP/fn

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