📈 69% der S&P 500-Aktien schlagen den Index – Nutze KI, um die Besten zu finden!Hot Stocks zeigen

ROUNDUP: Kartellamt setzt mehr Wettbewerb beim Bahn-Ticketverkauf durch

Veröffentlicht am 24.05.2016, 14:27
© Reuters.  ROUNDUP: Kartellamt setzt mehr Wettbewerb beim Bahn-Ticketverkauf durch
ALVG
-

BONN/BERLIN (dpa-AFX) - Zugreisende kommen künftig leichter an Fahrscheine von Konkurrenten der Deutschen Bahn. Sie können nun Tickets von Bahn-Wettbewerbern beispielsweise in vielen Bahnhofsläden kaufen, was bisher oft über Klauseln in den Mietverträgen ausgeschlossen war. Das folgt aus einer Entscheidung des Bundeskartellamts, die die Behörde am Dienstag in Bonn veröffentlichte.

Darin stellt das Amt fest, dass die Bahn beim Fahrkartenvertrieb bislang "ihre marktbeherrschende Stellung missbräuchlich ausgenutzt" habe. Die Aufsichtsbehörde hatte Anfang 2014 deshalb ein Verfahren gegen den Konzern eingeleitet. "Wenn Bahnhofsgeschäfte künftig auch Bahntickets von DB-Wettbewerbern verkaufen dürfen, ist dies eine Erleichterung für Bahnreisende", sagte der Geschäftsführer des Bahn-Lobby-Verbands Allianz (DE:ALVG) pro Schiene, Dirk Flege.

"Die Deutsche Bahn hat uns jetzt umfangreiche Zusagen beim Ticketverkauf angeboten, die den Wettbewerbern den Verkauf sehr erleichtern", erläuterte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Diese Zusagen habe seine Behörde per Beschluss für verbindlich erklärt. "Der Wettbewerb im Bahnverkehr erhält hierdurch neue Impulse", sagte Mundt.

Die Bahn verzichtet demnach künftig auf Klauseln in Mietverträgen für Bahnhofsläden, anderen Anbietern den Verkauf von Fahrkarten unmöglich machen. Umgekehrt dürfen andere Nahverkehrsbetreiber auch über eigene Automaten Fernverkehrstickets der Bahn verkaufen. Provisionen, die die Bahn und andere Betreiber gegenseitig für den Fahrkartenverkauf zahlten, werden vereinheitlicht und überwiegend gesenkt. Bislang hat die Bahn nach Angaben des Kartellamts von ihren Konkurrenten höhere Provisionssätze verlangt als umgekehrt an sie gezahlt.

Die Bahn hob hervor, dass das Missbrauchsverfahren eingestellt sei. Die Lösung bringe allen Beteiligten nun mehr Rechtssicherheit. "Dies wird den ohnehin bereits dynamischen Wettbewerb im Vertrieb weiter befördern", sagte Bahn-Vorstand Ronald Pofalla. In dem Verfahren habe der Konzern "von Beginn an umfassend mit dem Bundeskartellamt kooperiert".

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.