Die letzten Stunden haben geschlagen! Sparen Sie bis zu 50 % auf InvestingProJETZT ZUGREIFEN

ROUNDUP/Bundesnetzagentur: Mobilfunkfrequenzen werden neu geordnet

Veröffentlicht am 04.07.2014, 16:04
Aktualisiert 04.07.2014, 16:06
ROUNDUP/Bundesnetzagentur: Mobilfunkfrequenzen werden neu geordnet

BONN (dpa-AFX) - Nach der Genehmigung des Zusammenschlusses der Mobilfunkbetreiber E-Plus und Telefónica O2 treibt die Bundesnetzagentur die Auktion auslaufender Funkfrequenzen voran. Noch in diesem Jahr werde das Vergabeverfahren für die GSM-Frequenzen im Bereich 900 Megahertz und 1800 Megahertz eröffnet, kündigte die Behörde am Freitag in Bonn an. Diese Bereiche wurden seinerzeit mit dem Start des digitalen Mobilfunks den D-Netzen (T-Mobile, Mannesmann/Vodafone) und E-Netzen (E-Plus, ViagInterkom/Telefónica O2)zugeordnet und laufen noch bis Ende 2016.

"Unser Ziel ist es, dass die Wettbewerber schnell auf die Frequenzausstattung des Fusionsunternehmens reagieren können, erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur", Jochen Homann. Eine diskriminierungsfreie Ausstattung der Wettbewerber mit den Funkrechten müsse sichergestellt werden. Vodafone begrüßte die Entscheidung: "Ohne ein solches Einschreiten wäre es zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen gekommen", erklärte Deutschlandchef Jens Schulte-Bockum.

Bei der Auktion kommen alle GSM-Frequenzen in einen Topf, wobei eine Grundausstattung für die drei Betreiber reserviert ist. Nach der Vergabe - Experten rechnen mit Frühjahr 2015 - muss die neue Mobilfunk-Allianz von Telefónica und E-Plus jene Spektren vorzeitig freimachen, die sie nicht wieder ersteigerte, nämlich bis Ende 2015. Damit sollen die notwendigen Ressourcen für das schnelle mobile Internet bereitgestellt werden, betonte Homann.

Im 900-MHz-Band und im 1800-MHz-Band wird in Deutschland mit den Standards GSM (2G) gefunkt. UMTS-Netze (3G) nutzen die Frequenzen der Bänder im 1900-MHz-Bereich und 2100-MHz-Bereich. Das 1800-MHz-Band wird zusätzlich auch für das schnellste Datennetz LTE (4G) verwendet wie auch die Bereich 800 MHz, 2000 MHz und 2600 MHz.

In der nun anstehenden Auktion sollen auch Frequenzen aus dem Bereich 700 Megahertz, die als digitale Dividende II bezeichnet wird, unter den Hammer kommen. Hier ist aber noch eine Einigung zwischen Bund und Ländern erforderlich. Die Bundesnetzagentur wolle danach und mit Blick auf die Frequenzausstattungen aller Wettbewerber prüfen, ob es insbesondere für den Bereich der UMTS-Frequenzen (2 Gigahertz) noch Anpassungsbedarf gibt.ha

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.