BERLIN (dpa-AFX) - In Deutschland lebende EU-Bürger sollen künftig von Hartz IV und Sozialhilfe ausgeschlossen sein, wenn sie nicht im Land arbeiten oder Ansprüche aus der Sozialversicherung erworben haben. Ein Sprecher des Bundessozialministeriums bestätigte am Donnerstag im Grundsatz einen entsprechenden Bericht der Zeitungen der Funke Mediengruppe.
Ressortchefin Andrea Nahles (SPD) hatte Ende 2015 entsprechende Gesetzespläne angekündigt. Laut dem Bericht sollen EU-Bürger erst dann Anspruch auf Hartz IV und Sozialhilfe haben, wenn sich der Aufenthalt ohne staatliche Unterstützung nach fünf Jahren verfestigt hat. Der Sprecher bestätigte die Inhalte im Grundsatz. "Die Abstimmung des Gesetzentwurfs innerhalb der Bundesregierung beginnt in Kürze", sagte er. Voraussichtlich werde dies noch an diesem Donnerstag geschehen.