👀 Aktien-Perlen: Diese unterbewerteten Titel solltest du jetzt auf dem Schirm haben!Unterbewertete Aktien zeigen

Unterlagen zu Corona-Tests müssen bis 2028 aufbewahrt werden

Veröffentlicht am 05.12.2024, 18:05
Aktualisiert 05.12.2024, 18:15

BERLIN (dpa-AFX) - Unterlagen von Corona-Teststellen müssen auch angesichts laufender Klärungen zu zweifelhaften Abrechnungen vier Jahre länger bis Ende 2028 aufbewahrt werden. Das legt eine am Donnerstag in Kraft getretene Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums fest. In der Begründung wird unter anderem auf noch laufenden Abrechnungsprüfungen in einzelnen Ländern und Ermittlungen gegen Teststellenbetreiber hingewiesen. Eigentlich wäre die Rahmenregelung zu den Tests zum Ende dieses Jahres ausgelaufen.

Hintergrund ist das breite Angebot staatlich finanzierter Schnelltests ("Bürgertests"), das der Bund in der Corona-Krise mit Milliardensummen finanziert hatte. Der FDP-Haushaltsexperte Karsten Klein sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Um den Schaden für die Steuerzahler möglichst gering zu halten, müssen Betrugsfälle auch in den kommenden Jahren aufgedeckt werden können." Die Verlängerung der Aufbewahrungsfristen über 2024 hinaus sei dafür von entscheidender Bedeutung.

Im Frühjahr hatte der Haushaltsausschuss des Bundestags als Maßgabe an die Regierung beschlossen, die Aufbewahrungsfrist für "rechnungsbegründende Unterlagen" der Teststellen bis 31. Dezember 2028 zu verlängern. Der Bundesrechnungshof forderte ebenfalls eine längere Aufbewahrung.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.