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Urteil: Buchungsportal darf nicht mit eigenen Hotel-Sternen werben

Veröffentlicht am 28.04.2016, 17:32
© Reuters.  Urteil: Buchungsportal darf nicht mit eigenen Hotel-Sternen werben

NÜRNBERG (dpa-AFX) - Das Buchungsportal hotel.de darf nach einem Urteil nicht mit eigenen Sterne-Symbolen werben. Das Publikum erwarte bei einer solchen Werbung für ein Hotel nämlich eine Überprüfung durch eine neutrale unabhängige Stelle, sagte ein Sprecher des Oberlandesgerichts (OLG) Nürnberg am Donnerstag. Die Angaben beruhten aber auf einer Selbsteinschätzung des Hotels sowie Kundenerfahrungen. Diese subjektiven Kriterien würden den Verbrauchern nicht klar gemacht. Daher sei die Werbung irreführend. Wenn Nutzer auf die Sterne-Bewertung klicken, erscheint eine Erklärung, wie sich diese zusammensetzt. Das Urteil war bereits am 19. April ergangen. (Az. 3 U 1974/15)

Das Gericht gab damit einer Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs (Bad Homburg) statt und bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Beim Betreiber der Homepage war zunächst niemand für eine Stellungnahme zu erreichen. Eine Revision gegen die Entscheidung des OLG ist nicht zugelassen. Dagegen kann das Buchungsportal mit einer Beschwerde vorgehen.

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