Die letzten Stunden haben geschlagen! Sparen Sie bis zu 50 % auf InvestingProJETZT ZUGREIFEN

Voestalpine: Schienen-Kartellfall zieht sich - Nichts Neues bei Auto-Verfahren

Veröffentlicht am 04.06.2014, 12:51
Aktualisiert 04.06.2014, 12:54

WIEN (dpa-AFX) - Der spektakuläre Fall von verbotenen Preisabsprachen bei Bahnschienen in Deutschland wird den österreichischen Stahlkonzern Voestalpine (EAV:VOE) (FSE:VAS) noch länger beschäftigen. Mit einem Abschluss sämtlicher Verhandlungen über Schadensersatz sei in 18 bis 24 Monaten zu rechnen, sagte Bereichsvorstand Franz Kainersdorfer am Mittwoch bei der Bilanz-Pressekonferenz des Unternehmens in Wien. Derzeit liefen erste Vergleichsgespräche mit geschädigten Nahverkehrsbetrieben.

Derweil hat der Konzern nach eigenen Angaben keine neuen Erkenntnisse zum Ermittlungsverfahren des Bundeskartellamts wegen angeblicher Preisabsprachen auch bei Autoblechen. "Es gibt nichts Neues", sagte Vorstandschef Wolfgang Eder. Ende Februar 2013 hatte das Kartellamt wegen eines Anfangsverdachts Niederlassungen von Voestalpine, ThyssenKrupp (ETR:TKA) und ArcelorMittal (ASX:MT) (FSE:ISPA) durchsucht. Voestalpine sieht bislang keinen Grund für die Bildung von Rückstellungen.

Auch ThyssenKrupp hat bislang keine Erkenntnisse auf ein Fehlverhalten von eigenen Mitarbeitern. "Signifikante" Auswirkungen auf seine Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wegen des Falls schließt der Ruhr-Konzern dennoch weiter nicht aus.

Im Schienenkartellfall muss sich Voestalpine mit rund 50 Unternehmen verständigen. Dabei gehe es aber nicht mehr um große Einzelbeträge, sagte Manager Kainersdorfer. Rund 80 Prozent der erwarteten Strafen und Schadensersatzzahlungen wegen des Kartellfalls habe Voestalpine bereits geleistet. So hatte sich das Unternehmen im vergangenen Jahr mit der Deutschen Bahn geeinigt und einen hohen zweistelligen Millionenbetrag als Schadensersatz überwiesen.

Voestalpine hatte mit dem Konkurrenten ThyssenKrupp und anderen Firmen über Jahre hinweg Preise und Mengen auf dem deutschen Schienenmarkt abgesprochen. Der illegale Verbund wurde 2012 von den Behörden zerschlagen. Dabei trat Voestalpine als Kronzeuge auf und kam deshalb beim Bundeskartellamt mit einer Gesamtstrafe von knapp 15 Millionen Euro glimpflich davon. Dagegen musste ThyssenKrupp mit 192 Millionen Euro den größten Anteil des Gesamtbußgelds von 232 Millionen Euro zahlen. Zudem überwies der größte deutsche Stahlhersteller rund 150 Millionen Euro Schadenersatz an die Bahn.

Der österreichische Konzern hatte wegen des Kartellfalls Rückstellungen von knapp 205 Millionen Euro gebildet. Ein Großteil war für die zum Jahreswechsel geschlossene Schienenproduktion in Duisburg und den Sozialplan für die rund 350 Mitarbeiter dort vorgesehen. Von den Rückstellungen sind noch rund 76 Millionen Euro übrig.um

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.