Die letzten Stunden haben geschlagen! Sparen Sie bis zu 50 % auf InvestingProJETZT ZUGREIFEN

Bewerber für Betriebsrats-Wahlvorstand ohne Sonderkündigungsschutz

Veröffentlicht am 31.07.2014, 16:52
Bewerber für Betriebsrats-Wahlvorstand ohne Sonderkündigungsschutz

ERFURT (dpa-AFX) - Wer vor einer Betriebsratswahl für den Wahlvorstand kandidiert, genießt allein wegen dieser Kandidatur noch keinen Sonderkündigungsschutz. Dieser gilt nur für die Initiatoren der Wahl, den letztlich gewählten Wahlvorstand und die Betriebsratskandidaten, wie der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts am Donnerstag in Erfurt klarstellte.

Auf den umfassenderen Kündigungsschutz hatte sich der Mitarbeiter eines Unternehmens aus Nordrhein-Westfalen berufen. Ihm hatte sein Arbeitgeber gekündigt, weil er in einem Internetvideo vermeintliche Missstände wie mangelhafte Sicherheit an Maschinen öffentlich angeprangert hatte.

Auch ohne Sonderkündigungsschutz erklärten die obersten deutschen Arbeitsrichter die Kündigung in diesem konkreten Fall jedoch für nichtig. Die Äußerungen des Mannes seien von der Meinungsfreiheit gedeckt, erläuterte ein Gerichtssprecher - insbesondere im Zusammenhang mit der Werbung für eine Betriebsratswahl.

Das Gericht verwies den Streit zurück an das Landesarbeitsgericht Hamm. Die dortigen Richter müssen nun über eine weitere Kündigung entscheiden. Diese war ausgesprochen worden, weil der Mann im Februar 2012 eine Viertelstunde zu spät zur Arbeit gekommen sein soll.b

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.