KARLSRUHE (dpa-AFX) - Zum dritten Mal befasst sich der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch (10.00 Uhr) mit der Zusatzversorgung der Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst. Konkret geht es um Übergangsregelungen nach einer Umstellung des Systems Anfang 2002 und Startgutschriften, mit denen die Rentenanwartschaften in das neue System übertragen wurden. Der BGH hatte diese schon zweimal gekippt.
Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) hatte damals rund 1,7 Millionen Versicherte, die noch nicht 55 Jahre alt waren, als "rentenfern" eingestuft und damit schlechter behandelt als ältere. Das - sowie eine erste Nachbesserung - wertete der BGH als Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz im Grundgesetz.
Nach einer erneuten Nachbesserung, auf die sich die Tarifvertragsparteien 2017 einigten, gibt es wieder zahlreiche Klagen gegen die VBL. Im nun zu verhandelnden Fall war eine Versicherte am Landgericht Karlsruhe und am Oberlandesgericht Karlsruhe unterlegen. Wann der BGH ein Urteil spricht, ist unklar. (Az. IV ZR 120/22)
Nach Angaben eines VBL-Sprechers sind Neueinstellungen ab dem Jahr 2002 nicht vom Ergebnis der Verhandlung betroffen. Infolge der vorherigen Urteile habe es Nachzahlungen gegeben, erklärte der Sprecher außerdem. "Diese gingen an Menschen, die bereits in Rente sind." Schlechtergestellt worden seien weder Versicherte noch Rentenbezieher. "Wir gehen davon aus, dass sich daran auch nach einer entsprechenden Entscheidung des BGH nichts ändern würde.