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DGAP-WpÜG: Übernahmeangebot; DE0007241424

Veröffentlicht am 23.01.2014, 13:07

Zielgesellschaft: transtec Aktiengesellschaft; Bieter: AC Cluster GmbH & Co. KG

WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.

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Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen

öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. §§ 29 Abs. 1, 34

des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Bieter:

AC Cluster GmbH & Co. KG

Meßberg 1

20095 Hamburg

Deutschland

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 117078

Zielgesellschaft:

transtec Aktiengesellschaft

Waldhörnlestraße 18

72072 Tübingen

Deutschland

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 381299

ISIN: DE0007241424

WKN: 724142

Die AC Cluster GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg (der Bieter), hat heute

entschieden, den Aktionären der transtec Aktiengesellschaft im Wege eines

freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots (das Angebot) anzubieten, ihre

auf den Namen lautenden Stückaktien an der transtec Aktiengesellschaft (die

transtec-Aktien) gegen Zahlung des Mindestangebotspreises gemäß § 31 Abs. 1

WpÜG und § 31 Abs. 7 WpÜG i.V.m. §§ 3 bis 5 WpÜG-AngebV in bar zu erwerben.

Der Bieter ist ein Beteiligungsunternehmen der Adiuva Capital GmbH,

Hamburg.

Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage (in deutscher Sprache) mit den

genauen Bestimmungen des Angebots und weiterer, das Angebot betreffender

Informationen erfolgt im Internet unter

http://www.cluster-angebot.de

Die Angebotsunterlage wird außerdem durch Hinweisbekanntmachung im

Bundesanzeiger veröffentlicht.

Der Vollzug des Übernahmeangebots wird lediglich unter der Bedingung der

Kartellfreigabe der Transaktion stehen, d.h. nicht vom Erreichen einer

Mindestannahmequote oder von sonstigen Bedingungen abhängig sein. Der

Bieter beabsichtigt, die Selbständigkeit der Zielgesellschaft als

börsennotiertes Unternehmen mittelfristig zu erhalten und ihren Hauptsitz

im Großraum Tübingen zu belassen. Die transtec Aktiengesellschaft soll

daher unabhängig von der Annahmequote des Übernahmeangebots weiterhin

börsennotiert bleiben. Der Bieter beabsichtigt derzeit nicht, mit der

Zielgesellschaft einen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag

abzuschließen, mit Ausnahme zweier vom Bieter zu gewährender Darlehen an

die Zielgesellschaft weitere Finanzverpflichtungen der Zielgesellschaft zu

bewirken oder die Dividendenpolitik der Zielgesellschaft zu ändern.

Die näheren Bestimmungen des Übernahmeangebots werden in der

Angebotsunterlage mitgeteilt, die im Internet unter

http://www.cluster-angebot.de veröffentlicht werden wird.

Das Übernahmeangebot steht im Zusammenhang mit dem Abschluss einer

Investorenvereinbarung zwischen dem Bieter und der Zielgesellschaft vom

heutigen Tage, die die Eckpunkte des Angebots regelt. Sie beinhaltet u.a.

Regelungen zur Erstellung, Billigung und Veröffentlichung der

Angebotsunterlage und zum Mindestangebotspreis sowie die Anforderung, dass

das Angebot mit Ausnahme üblicher Kartell-Bedingungen keine weiteren

Vollzugsbedingungen und insbesondere keine Mindestannahmeschwelle enthält.

Ferner begründet die Investorenvereinbarung die Verpflichtung des Bieters,

der Zielgesellschaft vorbehaltlich einer angemessenen Repräsentanz des

Bieters im Aufsichtsrat der Zielgesellschaft zwei zweckgebundene,

endfällige und unbesicherte Darlehen im Nennbetrag von jeweils EUR

1.500.000,00 mit einer Laufzeit von jeweils 3 Jahren und einem Zinssatz von

7,5% p.a. zur Verfügung zu stellen, von denen eines der

Betriebsmittelfinanzierung und das andere der Akquisitionsfinanzierung

dient. Außerdem hat der Bieter der Zielgesellschaft in der

Investorenvereinbarung zugesagt, die Wachstumsstrategie der

Zielgesellschaft zu unterstützen und in diesem Zusammenhang bestätigt, dass

dem Bieter ausreichende Finanzmittel zur Verfügung stehen, um die

Wachstumsstrategie als zuverlässiger Finanzierungspartner zu begleiten. Der

Bieter hat sich unter bestimmten weiteren Voraussetzungen ferner bereit

erklärt, sich an der für die Umsetzung der Wachstumsstrategie

erforderlichen weiteren Finanzierung in einem die Höhe der künftigen

Beteiligung des Bieters an der Zielgesellschaft berücksichtigenden Umfang

zu beteiligen.

Der Vorstand der Zielgesellschaft hat in der Investorenvereinbarung

seinerseits zugesagt, dass er das Angebot vorbehaltlich seiner Pflichten

und Verantwortlichkeiten nach anwendbarem Recht unterstützen wird, sofern

bestimmte weitere Voraussetzungen erfüllt sind. Ferner haben sich die

Zielgesellschaft und ihr Vorstand verpflichtet, soweit gesetzlich zulässig

und zumutbar, sich nach besten Kräften zu bemühen, den Bieter dabei zu

unterstützen, dass zwei vom Bieter nominierte Personen, die die nach

Gesetz, der Satzung der Zielgesellschaft und dem Deutschen Corporate

Governance Kodex (vorbehaltlich etwaiger zu veröffentlichender Abweichungen

von den Kodexempfehlungen) in der jeweils gültigen Fassung gestellten

Anforderungen erfüllen, als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat der

Zielgesellschaft gewählt oder - soweit gegenwärtig amtierende

Anteilseignervertreter ihr Amt niederlegen - gerichtlich zu Mitgliedern des

Aufsichtsrats bestellt werden.

Der Bieter hat überdies mit dem Vorstand der transtec Aktiengesellschaft,

Herrn Hans-Jürgen Bahde, eine sog. Lock-up Vereinbarung abgeschlossen, mit

der sich der Vorstand verpflichtet, bis zum Ablauf des 31. Dezember 2017

nicht über die von ihm derzeit gehaltenen insgesamt 50.000 transtec-Aktien

und ggf. weitere künftig gehaltene Aktien oder sonstige Wertpapiere, die

sich auf Aktien oder Stimmrechte der transtec Aktiengesellschaft beziehen,

zu verfügen oder Handlungen vorzunehmen, die dem wirtschaftlich

entsprechen. In diesem Zusammenhang hat sich der Vorstand verpflichtet, der

Gesellschaft nach Ablauf seiner derzeitigen Amtszeit weiterhin als Vorstand

für eine Amtszeit von mindestens drei weiteren Jahren zur Verfügung zu

stehen, wenn sein abzuschließender Vorstands-Anstellungsvertrag für die

nächste Amtszeit bestimmten Konditionen entspricht.

Der Bieter strebt an, im Anschluss an die Bekanntmachung seiner

Entscheidung zur Abgabe des Angebots mit dem Mehrheitsaktionär TL

Investment GmbH mit Sitz in Tübingen als Verkäufer einen Aktienkauf- und

Übertragungsvertrag über insgesamt 2.060.000 bestehende transtec-Aktien zu

einem Kaufpreis von EUR 0,60 je transtec-Aktie abzuschließen, was einem

Anteil von ca. 54,71% am gesamten Grundkapital sowie der Stimmrechte der

transtec Aktiengesellschaft entspricht. Der Vollzug eines solchen

Aktienkauf- und Übertragungsvertrages würde neben weiteren Bedingungen

unter der aufschiebenden Bedingung der Freigabe der Transaktion durch die

zuständigen Kartellbehörden stehen. Die TL Investment GmbH wird von Herrn

Bernhard Bruscha, Tübingen, kontrolliert, der Mitglied des Aufsichtsrats

der transtec Aktiengesellschaft ist.

Der Bieter geht davon aus, dass die Kartellfreigabe der Transaktion noch

vor Ablauf der Annahmefrist des Übernahmeangebots erfolgen wird.

Wichtige Hinweise:

Die endgültigen Bestimmungen und Bedingungen des Angebots werden nach

Gestattung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für

Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in der Angebotsunterlage

veröffentlicht. Investoren und den Inhabern von transtec-Aktien wird

dringend empfohlen, die maßgeblichen das Angebot betreffenden Dokumente

nach ihrer Veröffentlichung durch den Bieter zu lesen, da sie wichtige

Informationen enthalten werden. Investoren und Inhabern von transtec-Aktien

können diese Dokumente, sobald sie bekannt gemacht worden sind, auf der

Internetseite http://www.cluster-angebot.de einsehen. Nach ihrer

Veröffentlichung wird die Angebotsunterlage außerdem kostenfrei an einem

noch zu bestimmenden Platz zur Verfügung gestellt und Investoren sowie

Inhabern von transtec-Aktien auf Wunsch kostenlos zugesandt.

Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken und stellt keine

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von transtec-Aktien dar.

Diese Bekanntmachung stellt auch kein Angebot zum Kauf von transtec-Aktien

dar und bezweckt weder die Abgabe einer Zusicherung noch die Eingehung

einer sonstigen rechtlichen Verpflichtung durch den Bieter.

Ein Angebot zum Erwerb der transtec-Aktien erfolgt nur durch die

Bekanntmachung der Angebotsunterlage, die vom Bieter rechtzeitig

veröffentlicht werden wird, und wird sich ausschließlich nach deren

Bestimmungen richten. Die Bedingungen des Angebots können sich von den

allgemeinen Informationen, die in dieser Bekanntmachung beschrieben sind,

unterscheiden.

Den Aktionären der transtec Aktiengesellschaft wird dringend empfohlen, die

Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem

Übernahmeangebot stehenden Dokumente nach ihrer Veröffentlichung sorgfältig

zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten, und gegebenenfalls

unabhängigen Rat einzuholen, um eine fachkundige Beurteilung des Inhalts

der Angebotsunterlage und des Übernahmeangebots für die transtec

Aktiengesellschaft zu erhalten.

Das Angebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik

Deutschland durchgeführt, insbesondere nach dem WpÜG und der Verordnung

über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei

Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der

Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots

(WpÜG-AngebV) sowie bestimmten anwendbaren Vorschriften des

Wertpapierrechts der Vereinigten Staaten von Amerika (die Vereinigten

Staaten). Das Übernahmeangebot wurde nicht und wird nicht in den

Vereinigten Staaten gemäß den Vorschriften des United States Securities Act

von 1933 in seiner aktuellen Fassung (der Securities Act) registriert und

ist gestützt auf Ausnahmen von den Pflichten der Vorschrift 14 des United

States Securities and Exchange Act von 1934 in seiner aktuellen Fassung

(der Exchange Act). Ein öffentliches Angebot nach einem anderen Recht

(insbesondere dem Kanadas, Australiens und Japans) als dem Recht der

Bundesrepublik Deutschland und bestimmten anwendbaren Vorschriften des

Wertpapierrechts der Vereinigten Staaten, insbesondere des Exchange Act und

den sich daraus ergebenden Bestimmungen, führt der Bieter mit diesem

Angebot nicht durch. Dieses Übernahmeangebot wurde ausschließlich durch die

BaFin gestattet. Folglich sind keine Bekanntmachungen, Registrierungen,

Zulassungen oder Gestattungen der Angebotsunterlage und/oder des

Übernahmeangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt,

veranlasst oder gewährt worden. transtec-Aktionäre können also auf die

Anwendung ausländischer Bestimmungen zum Schutz von Anlegern nicht

vertrauen. Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Übernahmeangebots mit

der Bieterin zustande kommt, unterliegt ausschließlich dem Recht der

Bundesrepublik Deutschland und ist ausschließlich in Übereinstimmung mit

diesem Recht auszulegen.

Der Bieter hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder

Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im

Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik

Deutschland nicht gestattet. Weder der Bieter noch die mit dem Bieter

gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und 3 WpÜG

noch deren Tochterunternehmen sind in irgendeiner Weise verantwortlich für

die Vereinbarkeit einer solchen Veröffentlichung, Versendung, Verteilung

oder Verbreitung der Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot

im Zusammenhang stehender Unterlagen außerhalb der Bundesrepublik

Deutschland mit den jeweils dort geltenden Rechtsvorschriften.

Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser

Bekanntmachung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann grundsätzlich

auch zur Anwendung von Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als

derjenigen der Bundesrepublik Deutschland führen. Die Veröffentlichung,

Versendung, Verteilung und Verbreitung dieser Bekanntmachung kann in diesen

anderen Rechtsordnungen rechtlichen Beschränkungen unterliegen. Personen,

die ihren Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben oder aus

anderen Gründen den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen unterliegen,

sollten sich über die anwendbaren Bestimmungen informieren und diese

befolgen.

Wenn Ihr Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort in den USA liegt,

lesen Sie bitte die nachfolgenden Hinweise:

Das Übernahmeangebot soll in den USA unter Berufung auf und in

Übereinstimmung mit Section 14(e) des Exchange Act und dessen Regulation

14E, entsprechend der Befreiung durch Rule 14d-1(c) abgegeben werden.

In Übereinstimmung mit dem beabsichtigten Übernahmeangebot können der

Bieter, bestimmte verbundene Gesellschaften und benannten Personen oder

Börsenmakler (als Vertreter handelnd) bestimmte Käufe oder Vereinbarungen

zum Erwerb von transtec-Aktien außerhalb des Übernahmeangebots während der

Dauer der Annahmefrist abschließen. Sofern solche Käufer oder

Erwerbsvereinbarungen abgeschlossen werden, wird dies außerhalb der USA

erfolgen und in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Recht, einschließlich

der Rule 14e-5 und anderen Bestimmungen des Exchange Act, geschehen.

Hamburg, 23. Januar 2014

AC Cluster GmbH & Co. KG

Die Geschäftsführung

* * * * *

Ende der WpÜG-Meldung

23.01.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Notiert: Regulierter Markt in Stuttgart; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf,

Frankfurt, Hamburg, Hannover und München

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