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EQS-News: Oak Holdings GmbH unterbreitet freiwilliges Übernahmeangebot für Vantage Towers-Aktien (deutsch)

Veröffentlicht am 13.12.2022, 17:30
© Reuters.

Oak Holdings GmbH unterbreitet freiwilliges Übernahmeangebot für Vantage Towers-Aktien

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EQS-News: Oak Holdings GmbH / Schlagwort(e): Übernahmeangebot

Oak Holdings GmbH unterbreitet freiwilliges Übernahmeangebot für Vantage

Towers-Aktien

13.12.2022 / 17:29 CET/CEST

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Oak Holdings GmbH unterbreitet freiwilliges Übernahmeangebot für Vantage

Towers-Aktien

* Angebotsunterlage heute nach Gestattung durch BaFin veröffentlicht

* Annahmefrist läuft ab heute bis zum 10. Januar 2023

* Gegenleistung von EUR 32,00 je Vantage Towers-Aktie beinhaltet einen

Aufschlag von 19 % auf den von der BaFin mitgeteilten volumengewichteten

3-Monats-Durchschnittskurs sowie auf die nach den Grundsätzen des IDW S

1 erstellte Bewertung von Grant Thornton.

* Vorstand und Aufsichtsrat von Vantage Towers (ETR:VTWRn) begrüßen das

Übernahmeangebot

Die Oak Holdings GmbH (die "Bieterin") hat heute von der Bundesanstalt für

Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") die Gestattung zur Veröffentlichung

der Angebotsunterlage für ihr Übernahmeangebot in Bezug auf alle

ausstehenden, nicht von der Bieterin gehaltenen, auf den Namen lautenden

Stückaktien ohne Nennbetrag an der Vantage Towers AG (ISIN DE000A3H3LL2; die

"Vantage Towers-Aktien") erhalten (das "Übernahmeangebot").

Die Annahmefrist beginnt am 13. Dezember 2022 und läuft bis zum 10. Januar

2023. Während dieses Zeitraums haben Aktionäre der Vantage Towers AG die

Möglichkeit, ihre Vantage Towers-Aktien in das Übernahmeangebot

einzureichen. Das Übernahmeangebot ist nicht an eine Mindestannahmeschwelle

gebunden. Das Übernahmeangebot wird voraussichtlich im H1 2023 vollzogen

werden, nachdem sämtliche behördliche Genehmigungen vorliegen.

Die Bieterin bietet den Minderheitsaktionären der Vantage Towers AG eine

Geldleistung für das Übernahmeangebot von EUR 32,00 je Vantage Towers-Aktie

(die "Angebotsgegenleistung"). Die Angebotsgegenleistung beinhaltet einen

attraktiven Aufschlag von 19 % auf den von der BaFin als Mindestpreis für

das Übernahmeangebot mitgeteilten volumengewichteten

3-Monats-Durchschnittskurs (EUR 26,89). Darüber hinaus beinhalt die

Angebotsgegenleistung einen Aufschlag von 19 % auf die Bewertung (EUR 26,85)

gemäß der von der Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ("Grant

Thornton") als neutraler Gutachter und unabhängiger Sachverständiger

erstellten gutachterlichen Stellungnahme (die "Gutachterliche

Stellungnahme").

Die Gutachterliche Stellungnahme wurde nach den Bewertungsgrundsätzen des

IDW S 1 erstellt. Die Bieterin empfiehlt allen Minderheitsaktionären, das

Übernahmeangebot anzunehmen.

Die Bieterin hat mit der ANISE ASSET HOLDING PTE. LTD eine unwiderrufliche

Annahmeerklärung zur Annahme des Übernahmeangebots abgeschlossen; die

Beteiligung von ANISE ASSET HOLDING PTE. LTD entspricht 2,4 % des

Grundkapitals der Vantage Towers AG. Darüber hinaus beabsichtigt die

Vodafone Group (LON:VOD) Plc, das Übernahmeangebot für eine Beteiligung in Höhe von

4,1 % des Grundkapitals der Vantage Towers AG anzunehmen, die sie von der

DLM-TW Holdings S.À. R.L. erworben hat. Infolgedessen wird die Bieterin eine

Beteiligung in Höhe von mindestens 88,2 % des Grundkapitals der Vantage

Towers AG bei Vollzug des Übernahmeangebots halten, und zwar unabhängig von

dem Erhalt weiterer Annahmen. Der Vorstand und der Aufsichtsrat von Vantage

Towers haben erklärt, dass sie vorbehaltlich der Prüfung der

Angebotsunterlage beabsichtigen, den Minderheitsaktionären die Annahme des

Übernahmeangebots zu empfehlen.

Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot (in

deutscher Sprache sowie in einer unverbindlichen englischsprachigen

Übersetzung) mit den detaillierten Bedingungen und sonstigen Informationen

zum Übernahmeangebot erfolgt im Internet unter

https://angebot.wpueg.de/oak/

Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot wird außerdem durch

Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht und wird auf der

Internetseite der BaFin verfügbar sein.

Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung

zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Vantage Towers-Aktien.

Die Bedingungen und weiteren Bestimmungen für das Übernahmeangebot der

Bieterin an die Aktionäre der Vantage Towers AG werden in der

Angebotsunterlage festgelegt, die nach Gestattung durch die BaFin

veröffentlicht wird. Inhabern von Vantage Towers-Aktien wird dringend

empfohlen, die Angebotsunterlage zu lesen und gegebenenfalls in Bezug auf

die darin enthaltenen Themen unabhängige Beratung zu suchen.

Die Verbreitung, Veröffentlichung oder Verteilung dieser Bekanntmachung kann

in Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gesetzlich

eingeschränkt sein. Personen, die ihren Wohnsitz in einer anderen

Rechtsordnung haben oder einer anderen Rechtsordnung unterliegen, sollten

sich über die geltenden Anforderungen informieren und diese beachten.

Das Übernahmeangebot wird in den Vereinigten Staaten von Amerika auf der

Grundlage und unter Einhaltung von Section 14(e) des US Securities Exchange

Act von 1934 sowie der dazugehörigen Regulation 14E, entsprechend der

Befreiung durch Rule 14d-1(d), unterbreitet.

Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit

deutscher Marktpraxis erfolgt, können die Bieterin, mit ihr verbundene

Personen und/oder für sie tätige Broker außerhalb der Vereinigten Staaten

von Amerika und in Übereinstimmung mit anwendbarem Recht außerhalb des

Übernahmeangebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar

oder mittelbar Vantage Towers-Aktien erwerben bzw. entsprechende

Vereinbarungen zum Erwerb abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für

andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in

bzw. ein Optionsrecht auf Vantage Towers-Aktien gewähren. Diese Erwerbe

können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu

ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe

werden veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik

Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.

Diese Bekanntmachung könnte Aussagen über die Vodafone GmbH und/oder mit ihr

verbundene Gesellschaften (zusammen der "Vodafone-Konzern"), die KKR (NYSE:KKR) & Co.

Inc. und/oder Investmentfonds, Vehikel und Accounts, die von ihren

Tochtergesellschaften beraten und verwaltet werden (zusammen die

"KKR-Gesellschaften"),

Global Infrastructure Partners und/oder mit ihr verbundene Gesellschaften

sowie beratene und verwaltete Investmentfonds (zusammen die

"GIP-Gesellschaften")

oder die Vantage Towers AG und/oder ihre Tochterunternehmen (zusammen der

"Vantage

Towers-Konzern") enthalten, die "in die Zukunft gerichtete Aussagen" sind

oder sein könnten. In die Zukunft gerichtete Aussagen beinhalten unter

anderem Aussagen, die typischerweise durch Wörter wie "davon ausgehen", "zum

Ziel setzen", "erwarten", "schätzen", "beabsichtigen", "planen", "glauben",

"hoffen", "abzielen", "fortführen", "werden", "möglicherweise", "sollten",

"würden", "könnten" oder andere Wörter mit ähnlicher Bedeutung

gekennzeichnet sind. Ihrer Art nach beinhalten in die Zukunft gerichtete

Aussagen Risiken und Unsicherheiten, da sie sich auf Ereignisse beziehen

oder von Umständen abhängen, die in der Zukunft möglicherweise eintreten

oder auch nicht eintreten werden. Die Vodafone GmbH, Oak Consortium und die

Bieterin machen Sie darauf aufmerksam, dass in die Zukunft gerichtete

Aussagen keine Garantie dafür sind, dass solche zukünftigen Ereignisse

eintreten oder zukünftige Ergebnisse erbracht werden und dass insbesondere

tatsächliche Geschäftsergebnisse, Vermögenslage und Liquidität, die

Entwicklung des Industriesektors, in dem der Vodafone-Konzern, die

KKR-Gesellschaften, die GIP-Gesellschaften und/oder der Vantage

Towers-Konzern tätig sind, und Ergebnis oder Auswirkung des Erwerbs und

damit zusammenhängender Themen auf den Vodafone-Konzern, die

KKR-Gesellschaften, die GIP-Gesellschaften und/oder den Vantage

Towers-Konzern wesentlich von denen abweichen können, die durch die in die

Zukunft gerichteten Aussagen, die in dieser Bekanntmachung enthalten sind,

gemacht oder nahegelegt werden. In die Zukunft gerichtete Aussagen treffen

eine Aussage allein zum Zeitpunkt ihrer Abgabe. Vorbehaltlich zwingender

gesetzlicher Vorschriften übernehmen die Vodafone GmbH, die Oak Consortium

und die Bieterin keine Verpflichtung, in die Zukunft gerichtete Aussagen zu

aktualisieren oder öffentlich zu korrigieren, sei es als Ergebnis neuer

Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen.

Düsseldorf, 13. Dezember 2022

Oak Holdings GmbH

Die Geschäftsführer

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13.12.2022 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate

News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter https://eqs-news.com

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Oak Holdings GmbH

Ferdinand-Braun-Platz 1

40549 Düsseldorf

Deutschland

E-Mail: oakinfo@wpueg.de

EQS News ID: 1512183

Ende der Mitteilung EQS News-Service

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1512183 13.12.

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