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EuGH-Urteil zu Entschädigung bei Verspätung einer Drittstaats-Airline

Veröffentlicht am 07.04.2022, 05:50
Aktualisiert 07.04.2022, 06:00
© Reuters.
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LUXEMBURG (dpa-AFX) - Haben Fluggäste ein Recht auf Entschädigung, auch wenn ein verspäteter Flug außerhalb der EU durch die Airline eines Drittstaates durchgeführt wurde? Mit dieser Frage beschäftigt sich am Donnerstag (9.30 Uhr) ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Hintergrund ist ein Fall, bei dem drei Reisende von der amerikanischen Fluglinie United Airlines (NASDAQ:UAL) je 600 Euro Entschädigung verlangen, weil sie mit mehr als drei Stunden Verspätung am Ziel ankamen. Der zweite Flug von Brüssel nach San José - über Newark - hatte technische Probleme. Die Flüge wurden bei Lufthansa (DE:LHAG) gebucht, aber von United Airlines durchgeführt.

In einem rechtlich nicht bindenden Gutachten hatte ein Generalanwalt des EuGH die Ansicht vertreten, dass die Fluggastrechteverordnung der EU auf einen solchen Fall anwendbar und auch gültig sei. Oft folgen die Richter am EuGH den Gutachten. United Airlines ist der Meinung, dass die Verordnung auf einen solchen Fall nicht abgewendet werden kann.

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