MÜNSTER (dpa-AFX) - Nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen zur Rechtmäßigkeit eines Aufenthaltsverbots von Klimaaktivisten in Lützerath ist jetzt das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen am Zug. Eine Beschwerde gegen die Entscheidung aus Aachen sei noch am Donnerstagabend am OVG in Münster eingegangen, sagte eine Sprecherin am Freitag der dpa. Am Freitagnachmittag folgte dann die nötige Begründung des Anwalts. Das OVG werde nicht vor Montag (9.1.) über die Beschwerde entscheiden, sagte Sprecherin Gudrun Dahme der Deutschen Presse-Agentur.
In Eilsachen entscheidet das OVG nicht generell in der Sache, sondern nur über die Gründe der Ablehnung in der Vorinstanz. Die eingereichte Beschwerde zur Entscheidung aus Aachen habe keine aufschiebende Wirkung, erklärt das OVG. Das Aufenthaltsverbot und die Entscheidung des Verwaltungsgerichts sei damit zu befolgen.
Das Verwaltungsgericht hatte am Donnerstag das vom Kreis Heinsberg verhängte Aufenthaltsverbot als "voraussichtlich rechtmäßig" eingestuft und den Eilantrag der Klimaaktivisten abgelehnt. Das Betreten von Lützerath könne nicht unter Berufung auf zivilen Ungehorsam infolge eines Klimanotstands gerechtfertigt werden. Rechtsgrundlage sei das Polizei- und Ordnungsrecht.
RWE (ETR:RWEG) will das zu Erkelenz gehörenden Lützerath abreißen, um die darunter liegende Kohle abzubauen. Klimaaktivisten, die die wenigen Gebäude besetzt haben, wollen dies verhindern. Der Kreis Heinsberg erließ vor Weihnachten eine Allgemeinverfügung zur Räumung des Dorfes. Die Allgemeinverfügung untersage Personen den Aufenthalt vom 23. Dezember 2022 bis zum 13. Februar 2023, hieß es. Werde diesem Platzverweis keine Folge geleistet, so biete die Verfügung die Grundlage "zur Ergreifung von Räumungsmaßnahmen ab dem 10. Januar".