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Veröffentlicht am 29.11.2012, 21:11
Börsen-Zeitung: Aus der Schublade, Kommentar zur Aktienrechtsnovelle,

von Angela Wefers.

Frankfurt (ots) - Auch wenn der Politik der Ruf vorauseilt, sie

debattiere viel und komme nur langsam voran: Mehr als ungewöhnlich

ist es schon, wenn zwischen Kabinettsbeschluss und erster Lesung im

Bundestag fast ein Jahr vergeht. Dieses Schicksal hat indessen die

'kleine Aktienrechtsnovelle' ereilt. Der Bundestag setzte den Entwurf

nun endlich auf die Tagesordnung, behandelte ihn aber ohne Debatte -

und flog damit unter dem Radar der öffentlichen Wahrnehmung hindurch.

Dabei muss sich die Novelle überhaupt nicht verstecken. Sie bringt

zwar keine Revolution im Aktienrecht und will es auch nicht. Sie

beseitigt aber eklatante Defizite bei der Kapitalbeschaffung von

Unternehmen, die in der Finanzkrise offenbar geworden sind. Die

Reform legt die gesellschaftsrechtliche Basis, damit sich Unternehmen

künftig besser gegen Krisen wappnen können.

Dabei geht es um die Erkenntnis, dass prozyklische Effekte eine

Krisenlage noch verschärfen können. Dies trifft besonders für Banken

und Finanzinstitute zu. Hat ein Unternehmen Contingent Capital -

sozusagen Kapital für alle Fälle -, kann es in einer Notsituation

darauf zurückgreifen und seine Widerstandskraft stärken. Der

Gesetzentwurf regelt nun ausdrücklich, dass auch der Schuldner einer

Wandelanleihe das Recht auf Wandlung hat, und senkt den Aufwand für

Pflichtwandlungen. Das Gesetz ebnet damit den Weg für einen

geräuschlosen Debt-Equity-Swap - etwa wenn bestimmte

Eigenkapitalvorgaben verletzt würden. Ähnliche Überlegungen treffen

auf die neue Gattung nicht nachzahlbarer Vorzugsaktien zu. Ohne die

Pflicht, Dividenden nachzuzahlen, können diese Aktien als Kernkapital

dienen.

Zwischen Kabinettsbeschluss und der Beratung im Bundestag gab es

keine inhaltlichen Änderungen, weil die Technik eines

Gesetzgebungsverfahrens diese gar nicht zulässt. Dies bleibt den nun

anstehenden Beratungen im Rechtsausschuss vorbehalten. Dort plant die

schwarz-gelben Koalition, den Entwurf um Verfahrenserleichterungen im

Umwandlungsrecht wirtschaftsfreundlich zu ergänzen - nicht ganz so

sehr, wie die Wirtschaft es wünscht, aber immerhin. Um dies 'in einem

Aufwasch' mit der Aktienrechtsnovelle beraten zu können, musste diese

so lange wieder in die Schublade und warten. Etwas unverständlich

bleibt dennoch, warum die Koalition ein durchaus nach vorn

gerichtetes Gesetz so stiefmütterlich behandelt. Sie könnte doch

damit in der Debatte über nötige Reformen in der Finanzkrise herrlich

punkten.

(Börsen-Zeitung, 30.11.2012)

Originaltext: Börsen-Zeitung

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