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ROUNDUP 3: 'Augen zu und durch' - Ex-Vorstände der BayernLB vor Gericht

Veröffentlicht am 27.01.2014, 14:51

(Neu: Aktueller Stand der Verhandlung, weitere Details)

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Die früheren Top-Manager der BayernLB sollen sich beim verhängnisvollen Kauf der Krisenbank Hypo Alpe Adria bewusst über Warnungen hinweggesetzt haben, um den CSU-Politikern im Kontrollgremium der Bank Erfolge zu liefern. Aus dem Verwaltungsrat der Landesbank sei damals die Frage gekommen, ob der Vorstand denn 'zu blöd' sei, eine Bank zu kaufen, sagte der Staatsanwalt am Montag zum Auftakt des Strafprozesses gegen den ehemaligen Bankchef Werner Schmidt und sechs weitere Ex-Vorstände vor dem Landgericht München.

Diese Bemerkung hätten die Angeklagten als Demütigung empfunden. Sie seien sich deshalb einig gewesen, beim Kauf der österreichischen Hypo Group Alpe Adria (HGAA) im Jahr 2007 über Risiken hinwegzusehen. 'Sie handelten nach dem Motto 'Augen zu und durch' im Bestreben, die HGAA um fast jeden Preis zulasten der BayernLB zu erwerben', heißt es in der Anklage. Die Vorstände sollen die Kontrolleure dabei arglistig über drohende Probleme getäuscht haben: 'Sie wussten, dass die neue Beteiligung wesentlich weniger wert war als der Kaufpreis.'

Die mehrheitliche Übernahme der HGAA zum Preis von mehr als 1,6 Milliarden Euro entpuppte sich schnell als größter Fehler in der Geschichte der Landesbank und trieb sie fast in die Pleite. Der Schaden für die Steuerzahler in Bayern summierte sich auf über drei Milliarden Euro.

Strafrechtlich relevant davon sind nach Überzeugung der Anklage 550 Millionen Euro, die der BayernLB als Schaden entstanden sind. Nach Milliardenverlusten gab die Landesbank die Tochter im Jahr 2009 zum symbolischen Preis von einem Euro an Österreich zurück und streitet sich bis heute mit ihr um die Rückzahlung von Milliardenkrediten.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Ex-Vorständen Untreue vor. Vier von ihnen sind zudem der Bestechung angeklagt, weil sie dem verstorbenen Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider 2,5 Millionen Euro für das Klagenfurter Fußballstadion gezahlt haben sollen, damit er dem Verkauf zustimmt. Zu den Angeklagten gehört auch der amtierende Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken, Michael Kemmer, der damals Finanzchef der Landesbank war. Der ehemalige Vorstand Gerhard Gribkowsky, der wegen der Annahme von Schmiergeld von Formel-1-Boss Bernie Ecclestone bereits verurteilt wurde, steht nun auch noch wegen seiner Rolle bei der HGAA-Übernahme vor Gericht.

Die Männer hatten die Vorwürfe während der Ermittlungen zurückgewiesen und gesagt, sie hätten zum Wohle der BayernLB gehandelt. Vor Gericht wurden sie zunächst nur zu ihrer Berufslaufbahn und ihren Lebensverhältnissen befragt. Ex-Bankchef Schmidt beklagte dabei eine Rufschädigung durch das große Medieninteresse an dem Ermittlungsverfahren.

Um die Vorwürfe aufzuklären, hat das Gericht bis zum Jahresende mehr als 70 Verhandlungstage eingeplant und viele Zeugen geladen. Darunter sind auch frühere Verwaltungsratsmitglieder wie der ehemalige bayerische Ministerpräsident Günther Beckstein sowie der frühere Finanzminister Kurt Faltlhauser (beide CSU). Unter dem damaligen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber (CSU) sollte die BayernLB von einer bayerischen Mittelstandsbank zu einem Global Player ausgebaut werden. Die Ausdehnung nach Osteuropa war ein Baustein der Strategie.

Dem Untreue-Prozess gegen die Ex-Vorstände ging ein ungewöhnlicher Streit zwischen Staatsanwaltschaft und Richtern um die Schuldfrage für das Milliardendebakel mit der Hypo Alpe Adria voraus. Der Vorsitzende Richter Joachim Eckert wollte den Hauptvorwurf der Übernahme erst gar nicht zum Prozess zulassen, wurde nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft aber vom Oberlandesgericht dazu verpflichtet.

Eckert sah nach der Lektüre der 474 Seiten starken Anklage keine Anhaltspunkte für strafbares Verhalten bei dem Kauf und wollte den Prozess auf die mutmaßliche Haider-Bestechung und einen Nachkauf von HGAA-Anteilen beschränken. Eine Gerichtssprecherin betonte aber, dass diese Einschätzung nicht richtungsweisend für den Verlauf des Prozesses sei. Die Beweisaufnahme könne ein anderes Bild ergeben./dwi/DP/stb

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