💙 🔷 Q3 ohne Big Tech-Power? Diese Blue-Chip-Schnäppchen haben's drauf!Gratis entdecken

ROUNDUP: Vorschlag zu Bahntarifen sah zwei Stunden Arbeitszeitabsenkung vor

Veröffentlicht am 05.03.2024, 18:53
Aktualisiert 05.03.2024, 19:00
© Reuters.

BERLIN (dpa-AFX) - Bei den vergangene Woche erneut gescheiterten Tarifverhandlungen bei der Deutschen Bahn haben die eingeschalteten Moderatoren auch einen Einigungsvorschlag zum Kernthema Arbeitszeitreduzierung gemacht. Die Wochenarbeitszeit für Schichtarbeiter sollte diesem Vorschlag zufolge in zwei Stufen von derzeit 38 auf 36 Stunden gesenkt werden bei vollem Lohnausgleich. Um die erste Stunde sollte zum 1. Januar 2026 reduziert werden, um die zweite zum 1. Januar 2028.

Das geht aus einem Schreiben der Vermittler, des früheren Bundesinnenministers Thomas de Maizière und Schleswig-Holsteins Ministerpräsidenten Daniel Günther (beide CDU), an die beiden Tarifparteien hervor, das sie am Dienstag veröffentlicht haben. Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) fordert in dem Tarifstreit unter anderem eine Absenkung der Wochenarbeitszeit für Schichtarbeiter auf 35 Stunden ohne finanzielle Einbußen.

"Aufgrund von unterschiedlichen Interpretationen zu dem von uns als Moderatoren gemachten Vorschlag für den weiteren Fortgang der Gespräche zwischen Bahn und GDL veröffentlichen wir diesen zur Klarstellung", teilten de Maizière und Günther am Dienstag mit. "Mit diesem Vorschlag wollten wir eine Einigung in diesem Tarifkonflikt erreichen."

Die Bahn hatte dem Kompromissvorschlag eigenen Angaben zufolge zugestimmt. Die GDL nicht, weshalb die Verhandlungen vergangene Woche ohne Einigung scheiterten. Gewerkschaftschef Claus Weselsky hat für kommenden Donnerstag und Freitag zu einem weiteren, 35-stündigen Streik im Personenverkehr aufgerufen.

Der Vorsitzende hatte am Montag gesagt, der Vorschlag der Vermittler habe lediglich eine Senkung auf 37 Stunden bei vollem Lohnausgleich vorgesehen. Eine weitere halbe Stunde Senkung wäre demnach im Rahmen eines bestehenden Arbeitszeit-Wahlmodells bei der Deutschen Bahn möglich gewesen. Die Bahn hatte diese Darstellung zurückgewiesen. Gegenüber der "Süddeutschen Zeitung" räumte Weselsky am Dienstag ein, ihm sei in der Pressekonferenz ein Fehler unterlaufen. Das ändere aber nichts an seiner Haltung.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.