Basileas Verwaltungsrat schlägt Martin Nicklasson als Nachfolger von VR-Präsident Werner Henrich vor und empfiehlt den Aktionären, den Antrag auf Kapitalausschüttung derzeit nicht zu unterstützen
Basilea Pharmaceutica AG /
Basileas Verwaltungsrat schlägt Martin Nicklasson als Nachfolger von
VR-Präsident Werner Henrich vor und empfiehlt den Aktionären, den Antrag auf
Kapitalausschüttung derzeit nicht zu unterstützen
. Verarbeitet und übermittelt durch Thomson Reuters ONE.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Basel, 7. März 2013 - Basilea Pharmaceutica AG (SIX: BSLN) veröffentlichte heute
die Agenda für ihre ordentliche Generalversammlung (GV), welche am 9. April
2013 stattfinden wird.
Der Verwaltungsrat schlägt Dr. Martin Nicklasson als designierten nicht-
exekutiven Präsidenten des Verwaltungsrates und Nachfolger von Werner Henrich
vor, dessen Amtszeit an der kommenden GV endet. Werner Henrich wird sich nicht
zur Wiederwahl stellen, da er in diesem Jahr die statutarisch festgelegte
Altersgrenze für Verwaltungsratsmitglieder erreichen wird.
Dr. Martin Nicklasson zur Wahl in den Verwaltungsrat der Basilea vorgeschlagen
Martin Nicklasson ist ein ausgewiesener Pharma-Experte mit langjähriger
Erfahrung im operativen Management und als Verwaltungsrat. Martin Nicklasson,
geboren 1955 und schwedischer Staatsbürger, hält einen Doktortitel in
pharmazeutischer Technologie der Universität Uppsala, Schweden. Er ist Associate
Professor an der pharmazeutischen Fakultät der Universität Uppsala. Bei
AstraZeneca Plc. hatte Dr. Nicklasson eine Vielzahl von leitenden Positionen im
Bereich Vertrieb und Medikamentenentwicklung inne und war auch Mitglied des
Executive Committees. Er war Präsident und CEO der Unternehmen Biovitrum AB und
Swedish Orphan Biovitrum AB, einem der grössten europäischen Spezialitäten-
Pharmazeutika-Unternehmen mit Fokus auf Therapien für seltene Krankheiten.
Martin Nicklasson ist Verwaltungsrat mehrerer Biotech-Unternehmen in Europa und
den USA.
Kapitalausschüttung wäre derzeit nicht umsichtig
HBM Healthcare Investments (Cayman) Ltd. hat beantragt, dass Basilea die
Ausschüttung von CHF 5.00 pro Aktie, d.h. eine Rückzahlung von insgesamt rund
CHF 48 Mio. aus der Reserve aus Kapitaleinlagen an die Aktionäre als Vorschlag
auf die Traktandenliste der kommenden GV setzt. Basileas Verwaltungsrat
empfiehlt, dass die Aktionäre den Antrag von HBM zum jetzigen Zeitpunkt nicht
unterstützen.
Der Verwaltungsrat unterstützt im Grundsatz eine Ausschüttung von Kapital an die
Aktionäre, ist jedoch der Meinung, dass dies nicht der richtige Zeitpunkt dafür
ist. Die Gesellschaft steht dieses Jahr vor wichtigen Meilensteinen und
Verwaltungsrat und Geschäftsführung benötigen die finanzielle Flexibilität, um
den Unternehmenswert im Interesse aller Aktionäre optimieren zu können:
* Basilea erwartet in der zweiten Jahreshälfte 2013 erste Phase-3-Ergebnisse
für Isavuconazol für die Behandlung lebensbedrohlicher Pilzinfektionen bei
Transplantations- und Krebspatienten. Bei Erreichen der Meilensteine in
Bezug auf Entwicklung und Zulassung von Isavuconazol hat Basilea Anspruch
auf Meilensteinzahlungen. Der Grossteil der noch ausstehenden
Meilensteinzahlungen wird jedoch nicht unmittelbar fällig.
* Ceftobiprol könnte in Europa für die Behandlung schwerer Lungenentzündungen
im Spital zugelassen werden. Die Gesellschaft will Partnerschaften für das
Medikament eingehen, um so dessen weltweiten kommerziellen Wert zu
optimieren, einschliesslich der Wachstumsmärkte wie etwa China. Mit weniger
finanziellen Mitteln könnte es für Basilea schwieriger werden, bestimmte
Partnerschaften einzugehen, die den Wert von Ceftobiprol maximieren
könnten.
* Für das innovative Antibiotikum BAL30072 für die Behandlung multiresistenter
gramnegativer Infektionen und den Antikrebs-Wirkstoff BAL101553 für die
Behandlung resistenter Tumore stehen in diesem Jahr Phase-1-Ergebnisse an.
Beide Medikamentenkandidaten sind einzigartig und heben sich deutlich
gegenüber aktuellen Therapien sowie in der Entwicklung befindlichen
Substanzen ab. Eine Ausschüttung von Kapital zu diesem Zeitpunkt könnte die
Möglichkeiten der Gesellschaft einschränken, ihre Frühphasen-Pipeline,
welche die Grundlage für zukünftiges Wachstum und stetige Wertschöpfung
bildet, ausreichend zu finanzieren. Vielversprechende Projekte könnten somit
verzögert oder sogar eingestellt werden.
Für das Erreichen von Meilensteinen und Wertsteigerungen für Aktionäre ist
finanzielle Flexibilität notwendig
Eine Kapitalausschüttung zum aktuellen Zeitpunkt könnte den Handlungsspielraum
von Basilea zur Erreichung ihrer wichtigsten Meilensteine unangemessen
beschränken. Dabei könnten diese Meilensteine einen entscheidenden Einfluss auf
die weitere Entwicklung der Gesellschaft hin zu nachhaltiger Profitabilität
haben.
Verwaltungsrat und Geschäftsführung ist es gelungen, die Gesellschaft neu zu
positionieren und durch Transaktionen, wie jüngst mit Toctino®, echten Mehrwert
für die Aktionäre zu schaffen. Basilea will auch zukünftig Partnerschaften
eingehen, insbesondere für Ceftobiprol und die Phase-1-Medikamentenkandidaten,
um so deren Wert zu optimieren. Verwaltungsrat und Geschäftsführung sind
überzeugt, mit dem aus dieser und anderen Transaktionen zufliessenden Kapital
weiteren Mehrwert schaffen zu können. Eine Einschränkung dieser Flexibilität
könnte die Gesellschaft zwingen, weniger vorteilhafte Transaktionsstrukturen zu
akzeptieren, die mit einer geringeren Wertschöpfung für alle Aktionäre verbunden
wären.
Basilea fokussiert 2013 auf das Erreichen der genannten Meilensteine. Die
finanziellen Ressourcen sollen umsichtig investiert werden. Das Erreichen der
Meilensteine könnte zu einer signifikanten Wertsteigerung der Gesellschaft zum
Vorteil aller Aktionäre führen.
Die vollständige Agenda der ordentlichen Generalversammlung ist unten aufgeführt
und wird im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht werden. Sie kann
ausserdem unter http://www.basilea.com/Investor-Relations/Investors-calendar
abgerufen werden.
Im Fall einer Annahme des HBM-Antrags würde die Auszahlung voraussichtlich am
21. Juni 2013 erfolgen. Der letzte Handelstag, der zur Teilnahme an der
Ausschüttung berechtigt, wäre der 10. April 2013. Ab dem 11. April 2013 (Ex-
Date) würden die Aktien ohne Berechtigung zur Teilnahme an der Ausschüttung
gehandelt werden.
Über Basilea
Basilea Pharmaceutica AG hat ihren Hauptsitz in Basel, Schweiz, und ist an der
Schweizer Börse SIX Swiss Exchange kotiert (SIX:BSLN). Mittels der integrierten
Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten ihrer schweizerischen
Tochtergesellschaft Basilea Pharmaceutica International AG konzentriert sich die
Gesellschaft auf innovative Medikamente zur Behandlung von bakteriellen
Infektionen, Pilzinfektionen und Krebs. Dabei nimmt sich Basilea der
medizinischen Herausforderung an, Lösungen gegen die zunehmende Ausbildung von
Resistenzen und das Nicht-Ansprechen auf bisherige Therapieformen zu finden.
Ausschlussklausel
Diese Mitteilung enthält explizit oder implizit gewisse zukunftsgerichtete
Aussagen betreffend Basilea Pharmaceutica AG und ihrer Geschäftsaktivitäten.
Solche Aussagen beinhalten bekannte und unbekannte Risiken und
Unsicherheitsfaktoren, die zur Folge haben können, dass die tatsächlichen
Ergebnisse, die finanzielle Lage, die Leistungen oder Errungenschaften der
Basilea Pharmaceutica AG wesentlich von denjenigen Angaben abweichen können, die
aus den zukunftsgerichteten Aussagen hervorgehen. Diese Mitteilung ist mit dem
heutigen Datum versehen. Basilea Pharmaceutica AG übernimmt keinerlei
Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen im Falle von neuen Informationen,
zukünftigen Geschehnissen oder aus sonstigen Gründen zu aktualisieren.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:
+-----------------------------+--------------------------------+
| Media Relations | Investor Relations |
+-----------------------------+--------------------------------+
| Peer Nils Schröder, PhD | Barbara Zink, PhD, MBA |
| Head Public Relations & | Head Corporate Development |
| Corporate Communications | |
| +41 61 606 1102 | +41 61 606 1233 |
| media_relations@basilea.com | investor_relations@basilea.com |
+-----------------------------+--------------------------------+
Diese Pressemitteilung ist unter www.basilea.com abrufbar.
Einladung zur ordentlichen Generalversammlung 2013
Basel, 7. März 2013
Sehr geehrte Aktionärin
Sehr geehrter Aktionär
Wir freuen uns, Sie zur ordentlichen Generalversammlung 2013 der Basilea
Pharmaceutica AG ('Basilea', 'die Gesellschaft') einzuladen, die am Dienstag,
9. April 2013 um 14 Uhr (Türöffnung um 13:30 Uhr), im 'Auditorium' des Hotels
Hilton, Aeschengraben 31 in Basel, Schweiz, stattfindet.
Traktanden und Anträge
1. Jahresbericht, Jahresrechnung und Konzernjahresrechnung 2012
Antrag des Verwaltungsrates:
Genehmigung des Jahresberichts, der Jahresrechnung und der Konzernjahresrechnung
für das Geschäftsjahr 2012.
2. Ergebnisverwendung
Antrag des Verwaltungsrates:
Vortrag des Bilanzverlusts in Höhe von CHF 2,447,655 auf neue Rechnung.
3. Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung
Antrag des Verwaltungsrates:
Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung.
4. Wahl in den Verwaltungsrat
Antrag des Verwaltungsrates:
Wahl der nachfolgend genannten Person für eine Amtsdauer von drei Jahren, d.h.
bis zur ordentlichen Generalversammlung im Jahr 2016:
Der Verwaltungsrat schlägt Herrn Dr. Martin Nicklasson (geboren 1955,
schwedischer Staatsbürger) als designierten nicht-exekutiven Präsidenten des
Verwaltungsrates und Nachfolger von Herrn Werner Henrich vor.
5. Wahl der Revisionsstelle
Antrag des Verwaltungsrates:
Wiederwahl von PricewaterhouseCoopers AG, Basel, als Revisionsstelle für die
Jahresrechnung und die Konzernjahresrechnung des Geschäftsjahres 2013.
6. Ausschüttung von rund CHF 48 Mio. an die Aktionäre
HBM Healthcare Investments (Cayman) Ltd. beantragt eine Ausschüttung von Basilea
an ihre Aktionäre in Höhe von CHF 5.00 pro Aktie (gesamthaft rund CHF 48 Mio.)
aus der Reserve aus Kapitaleinlagen. Der genaue Antrag findet sich unter den
Erläuterungen zu den Traktanden (Ad Traktandum 6).
Erläuterungen zu den Traktanden
Ad Traktandum 4
Die Amtszeit von Herrn Werner Henrich, derzeit Präsident des Verwaltungsrates,
endet mit der diesjährigen ordentlichen Generalversammlung. Im Hinblick auf die
in den Statuten festgelegte und von ihm im Jahr 2013 erreichte Altersgrenze für
Mitglieder des Verwaltungsrates, wird sich Herr Henrich nicht erneut zur Wahl
stellen.
Im Jahr 2012 erreichte Herr Claude Schreiner die in den Statuten festgelegte
Altersgrenze für Mitglieder des Verwaltungsrates und steht somit nicht zur
Wiederwahl.
Dr. Martin Nicklasson (geboren 1955, schwedischer Staatsbürger) ist geprüfter
Apotheker und hält einen Doktortitel in pharmazeutischer Technologie der
Universität Uppsala, Schweden. Er ist Associate Professor an der
pharmazeutischen Fakultät der Universität Uppsala. Bevor Dr. Nicklasson zu
AstraZeneca Plc. kam, hatte er eine Reihe von leitenden Positionen im Bereich
Vertrieb und Medikamentenentwicklung bei Astra und Kabi Pharmacia inne. Bei
AstraZeneca Plc. bekleidete er von 1999 bis 2007 verschiedene Positionen als
Executive Vice President und war Mitglied des Executive Committees. Von 2007 bis
2010 war er Präsident und CEO bei Biovitrum AB und Swedish Orphan Biovitrum AB,
einem der grössten europäischen Spezialitäten-Pharmazeutika-Unternehmen mit
Fokus auf Therapien für seltene Krankheiten. Derzeit ist er Senior Partner bei
Nicklasson Life Science AB, einer unabhängigen, im Pharma- und
Biotechnologiebereich tätigen Unternehmensberatung. Dr. Nicklasson ist
Verwaltungsratsmitglied bei Biocrine AB (Schweden), Pozen Inc. (USA), Oasmia AB
(Schweden) sowie Vorsitzender des Verwaltungsrates bei Farma Holding AS
(Norwegen) und Orexo AB (Schweden). Er ist Mitglied der Königlich-schwedischen
Akademie der Technischen Wissenschaften, des Royal Bachelors' Clubs (Schweden),
des Fakultätsrats des Fachbereichs Pharmazie der Universität Uppsala und der
Schwedischen Akademie der Pharmazeutischen Wissenschaften.
Ad Traktandum 6
HBM Healthcare Investments (Cayman) Ltd. ('HBM') beantragt:
* die Umbuchung von CHF 47,938,105*, entsprechend CHF 5.00 pro Aktie, aus der
Allgemeinen Reserve (aus Kapitaleinlagen) in die Freie Reserve (aus
Kapitaleinlagen);
* die Ausschüttung von CHF 47,938,105*, entsprechend CHF 5.00 pro Aktie, in
bar an die Aktionäre durch entsprechende Reduktion der Freien Reserven (aus
Kapitaleinlagen) sowie des Agios (ohne Statutenänderung);
* die Feststellung der Anwesenheit der Revisionsstelle PricewaterhouseCoopers
AG, Basel, als staatlich beaufsichtigtes Revisionsunternehmen und
Kenntnisnahme von dessen Prüfungsbericht, der bestätigt, dass die
Forderungen der Gläubiger trotz der Ausschüttung voll gedeckt sind;
* die Ermächtigung des Verwaltungsrates, den Auszahlungszeitpunkt festzulegen,
der nicht später als 75 Tage nach der Generalversammlung sein darf.
Sollte der Antrag angenommen werden, verändern sich die Reserven der
Gesellschaft wie folgt:
+-----------------------------------------------------------------+------------+
|Allgemeine Reserve aus Kapitaleinlagen zum 31. Dezember 2012, vor| 343,051,949|
|Zuteilung | |
+-----------------------------------------------------------------+------------+
|Zuteilung von Kapitaleinlagen in Freie Reserve | 47,938,105*|
+-----------------------------------------------------------------+------------+
|Allgemeine Reserve aus Kapitaleinlagen nach Zuteilung |295,113,844*|
+-----------------------------------------------------------------+------------+
|Freie Reserve aus Kapitaleinlagen vor Ausschüttung | 47,938,105*|
+-----------------------------------------------------------------+------------+
|Ausschüttung an Aktionäre aus Freier Reserve | 47,938,105*|
+-----------------------------------------------------------------+------------+
|Freie Reserve aus Kapitaleinlagen nach Ausschüttung | 0|
+-----------------------------------------------------------------+------------+
*genaue Zahl kann sich durch Optionsausübungen ändern
Position des Verwaltungsrates
Der Verwaltungsrat empfiehlt den Aktionären, dem Antrag von HBM derzeit nicht
zuzustimmen.
Der Verwaltungsrat und die Geschäftsführung haben Basilea erfolgreich so
aufgestellt, dass das Unternehmen im Jahr 2013 signifikante und mit
Wertsteigerungen verbundene Meilensteine erreichen kann:
* Basilea und ihr Partner Astellas erwarten, in der zweiten Jahreshälfte 2013
wichtige Phase-3-Daten für Isavuconazol berichten zu können. Isavuconazol
hat das Potenzial, das führende Antipilzmittel der Azol-Klasse für die
Behandlung lebensbedrohlicher invasiver Pilzinfektionen zu werden und dabei
verschiedene Vorteile gegenüber derzeit verfügbaren Therapien zu bieten.
* Basileas Breitspektrum-Antibiotikum Ceftobiprol für die empirische
Behandlung schwerer Lungenentzündungen und multiresistenter bakterieller
Infektionen im Spitalumfeld könnte dieses Jahr eine Zulassung europäischer
Gesundheitsbehörden erhalten.
* Für Basileas neuartiges Antibiotikum BAL30072 für die Behandlung
multiresistenter gramnegativer bakterieller Infektionen, für die es derzeit
nur begrenzte Therapieoptionen gibt, und das Krebsmedikament BAL101553 für
die Behandlung von Tumoren, die resistent gegenüber derzeit verfügbaren
Krebstherapien sind, werden dieses Jahr Phase-1-Daten erwartet.
Basilea fokussiert sich auf das Erreichen dieser Meilensteine unter umsichtiger
Verwendung ihrer finanziellen Ressourcen. Das Erreichen der Meilensteine könnte
zu einer signifikanten Wertsteigerung der Gesellschaft und für alle Aktionäre
führen und die Gesellschaft der Profitabilität näher bringen.
Hierbei ist zu erwähnen, dass Basilea derzeit bis zum Erreichen der oben
erwähnten Meilensteine keine grössere Transaktion plant.
Die Gesellschaft hat durch Transaktionen, wie jüngst mit Toctino®, sehr
erfolgreich Mehrwert für die Aktionäre geschaffen. Die Gesellschaft will auch
zukünftig Partnerschaften eingehen, um so den Wert ihrer Medikamentenkandidaten
zu optimieren. Sie ist davon überzeugt, auf der Grundlage des aus dieser und
anderen Transaktionen zugeflossenen Kapitals, auch zukünftig Mehrwert schaffen
zu können.
Der Verwaltungsrat unterstützt eine Kapitalausschüttung an die Aktionäre, ist
jedoch der Meinung, dass dies nicht der richtige Zeitpunkt für eine
Kapitalausschüttung ist, da wichtige Meilensteine bevorstehen und Verwaltungsrat
und Geschäftsführung finanzielle Flexibilität benötigen, um den Unternehmenswert
im Interesse aller Aktionäre optimieren zu können. Eine Ausschüttung zu diesem
Zeitpunkt könnte dazu führen, dass für das Erreichen bestimmter Meilensteine nur
noch begrenzter finanzieller Handlungsspielraum besteht und darüber hinaus die
Möglichkeiten der Gesellschaft eingeschränkt sind, ihre Frühphasen-Pipeline, die
sich auf die Identifizierung neuartiger Medikamente zur Überwindung von
Resistenzen in den medizinisch immer bedeutender werdenden Bereichen Anti-
Infektiva und Onkologie konzentriert, weiterhin ausreichend zu finanzieren.
Der Verwaltungsrat empfiehlt den Aktionären, zu diesem Zeitpunkt nicht für den
Vorschlag von HBM zu stimmen, sondern die Entscheidung bis nach dem Erreichen
gewisser bedeutender Meilensteine aufzuschieben und der Gesellschaft somit die
finanzielle Flexibilität zu erhalten, die sie benötigt, um mit der jetzigen
Kapitalausstattung den Wert der Gesellschaft im Interesse aller Aktionäre zu
optimieren.
Die Gesellschaft ist weiterhin offen gegenüber allen Optionen, mit denen sich
der Wert der Basilea zum Vorteil aller Aktionäre und Stakeholder optimieren
lässt.
Teilnahmeberechtigung/Vollmachterteilung
Lediglich Aktionäre und Nutzniesser, die am 28. März 2013 im Aktienregister mit
Stimmrecht eingetragen sind, sind teilnahme- und stimmberechtigt.
Keine Handelsbeschränkung für Aktien: Die Registrierung von Aktionären zu
Stimmrechtszwecken hat keinen Einfluss auf die Handelbarkeit der Basilea-Aktien
der eingetragenen Aktionäre vor, während oder nach einer Generalversammlung.
Zutrittskarten können beim Aktienbüro der Basilea unter SIX SAG AG, Basilea
Pharmaceutica AG, Postfach, 4609 Olten, Schweiz, mittels des beiliegenden
Anmeldescheins bestellt werden.
Vollmachterteilung: Falls Sie nicht persönlich an der Generalversammlung
teilnehmen können, haben Sie die Möglichkeit, einen Dritten, die Basilea oder
den unabhängigen Stimmrechtsvertreter im Sinne von Art. 689c OR, Herrn Dr. iur.
Kilian Wunder, Advokat und Notar, Steinenschanze 6, 4051 Basel, Schweiz, zu
bevollmächtigen. Zur Vollmachterteilung sowie für Stimminstruktionen an den
unabhängigen Stimmrechtsvertreter kann der beiliegende Anmeldeschein verwendet
werden. Erhält der unabhängige Stimmrechtsvertreter keine schriftlichen
Stimminstruktionen für alle oder einzelne Anträge sowie bezüglich Anträgen, die
erst an der Generalversammlung gestellt werden, übt er das Stimmrecht im Sinne
der Anträge des Verwaltungsrates aus. Bei Bevollmächtigung der Basilea wird Ihr
Stimmrecht gemäss den Anträgen des Verwaltungsrates ausgeübt. Blanko
unterschriebene Vollmachten werden als Beauftragung der Basilea betrachtet, den
Anträgen des Verwaltungsrates zuzustimmen. Vollmachten an die Basilea mit
ausdrücklich anderslautenden Weisungen werden als Bevollmächtigung des
unabhängigen Stimmrechtsvertreters behandelt und an ihn weitergereicht.
Geschäftsbericht 2012: In der Beilage erhalten Sie ein Exemplar unseres
Geschäftsberichts 2012, welcher auch auf dem Internet unter www.basilea.com
einsehbar ist. Der Geschäftsbericht und die Berichte der Revisionsstelle,
einschliesslich des Prüfungsberichts zu Traktandum 6, liegen vom 19. März 2013
an am Sitz unserer Gesellschaft in Basel zur Einsichtnahme durch die Aktionäre
auf. Diese Unterlagen werden Aktionären auf Anforderung beim Corporate Secretary
unter Basilea Pharmaceutica AG, Postfach, 4005 Basel, Schweiz, auch zugesandt.
Mit freundlichen Grüssen
Basilea Pharmaceutica AG
Der Verwaltungsrat
Pressemitteilung (PDF):
http://hugin.info/134390/R/1683567/551034.pdf
This announcement is distributed by Thomson Reuters on behalf of
Thomson Reuters clients. The owner of this announcement warrants that:
(i) the releases contained herein are protected by copyright and
other applicable laws; and
(ii) they are solely responsible for the content, accuracy and
originality of the information contained therein.
Source: Basilea Pharmaceutica AG via Thomson Reuters ONE
[HUG#1683567]
http://www.basilea.com
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Basileas Verwaltungsrat schlägt Martin Nicklasson als Nachfolger von
VR-Präsident Werner Henrich vor und empfiehlt den Aktionären, den Antrag auf
Kapitalausschüttung derzeit nicht zu unterstützen
. Verarbeitet und übermittelt durch Thomson Reuters ONE.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Basel, 7. März 2013 - Basilea Pharmaceutica AG (SIX: BSLN) veröffentlichte heute
die Agenda für ihre ordentliche Generalversammlung (GV), welche am 9. April
2013 stattfinden wird.
Der Verwaltungsrat schlägt Dr. Martin Nicklasson als designierten nicht-
exekutiven Präsidenten des Verwaltungsrates und Nachfolger von Werner Henrich
vor, dessen Amtszeit an der kommenden GV endet. Werner Henrich wird sich nicht
zur Wiederwahl stellen, da er in diesem Jahr die statutarisch festgelegte
Altersgrenze für Verwaltungsratsmitglieder erreichen wird.
Dr. Martin Nicklasson zur Wahl in den Verwaltungsrat der Basilea vorgeschlagen
Martin Nicklasson ist ein ausgewiesener Pharma-Experte mit langjähriger
Erfahrung im operativen Management und als Verwaltungsrat. Martin Nicklasson,
geboren 1955 und schwedischer Staatsbürger, hält einen Doktortitel in
pharmazeutischer Technologie der Universität Uppsala, Schweden. Er ist Associate
Professor an der pharmazeutischen Fakultät der Universität Uppsala. Bei
AstraZeneca Plc. hatte Dr. Nicklasson eine Vielzahl von leitenden Positionen im
Bereich Vertrieb und Medikamentenentwicklung inne und war auch Mitglied des
Executive Committees. Er war Präsident und CEO der Unternehmen Biovitrum AB und
Swedish Orphan Biovitrum AB, einem der grössten europäischen Spezialitäten-
Pharmazeutika-Unternehmen mit Fokus auf Therapien für seltene Krankheiten.
Martin Nicklasson ist Verwaltungsrat mehrerer Biotech-Unternehmen in Europa und
den USA.
Kapitalausschüttung wäre derzeit nicht umsichtig
HBM Healthcare Investments (Cayman) Ltd. hat beantragt, dass Basilea die
Ausschüttung von CHF 5.00 pro Aktie, d.h. eine Rückzahlung von insgesamt rund
CHF 48 Mio. aus der Reserve aus Kapitaleinlagen an die Aktionäre als Vorschlag
auf die Traktandenliste der kommenden GV setzt. Basileas Verwaltungsrat
empfiehlt, dass die Aktionäre den Antrag von HBM zum jetzigen Zeitpunkt nicht
unterstützen.
Der Verwaltungsrat unterstützt im Grundsatz eine Ausschüttung von Kapital an die
Aktionäre, ist jedoch der Meinung, dass dies nicht der richtige Zeitpunkt dafür
ist. Die Gesellschaft steht dieses Jahr vor wichtigen Meilensteinen und
Verwaltungsrat und Geschäftsführung benötigen die finanzielle Flexibilität, um
den Unternehmenswert im Interesse aller Aktionäre optimieren zu können:
* Basilea erwartet in der zweiten Jahreshälfte 2013 erste Phase-3-Ergebnisse
für Isavuconazol für die Behandlung lebensbedrohlicher Pilzinfektionen bei
Transplantations- und Krebspatienten. Bei Erreichen der Meilensteine in
Bezug auf Entwicklung und Zulassung von Isavuconazol hat Basilea Anspruch
auf Meilensteinzahlungen. Der Grossteil der noch ausstehenden
Meilensteinzahlungen wird jedoch nicht unmittelbar fällig.
* Ceftobiprol könnte in Europa für die Behandlung schwerer Lungenentzündungen
im Spital zugelassen werden. Die Gesellschaft will Partnerschaften für das
Medikament eingehen, um so dessen weltweiten kommerziellen Wert zu
optimieren, einschliesslich der Wachstumsmärkte wie etwa China. Mit weniger
finanziellen Mitteln könnte es für Basilea schwieriger werden, bestimmte
Partnerschaften einzugehen, die den Wert von Ceftobiprol maximieren
könnten.
* Für das innovative Antibiotikum BAL30072 für die Behandlung multiresistenter
gramnegativer Infektionen und den Antikrebs-Wirkstoff BAL101553 für die
Behandlung resistenter Tumore stehen in diesem Jahr Phase-1-Ergebnisse an.
Beide Medikamentenkandidaten sind einzigartig und heben sich deutlich
gegenüber aktuellen Therapien sowie in der Entwicklung befindlichen
Substanzen ab. Eine Ausschüttung von Kapital zu diesem Zeitpunkt könnte die
Möglichkeiten der Gesellschaft einschränken, ihre Frühphasen-Pipeline,
welche die Grundlage für zukünftiges Wachstum und stetige Wertschöpfung
bildet, ausreichend zu finanzieren. Vielversprechende Projekte könnten somit
verzögert oder sogar eingestellt werden.
Für das Erreichen von Meilensteinen und Wertsteigerungen für Aktionäre ist
finanzielle Flexibilität notwendig
Eine Kapitalausschüttung zum aktuellen Zeitpunkt könnte den Handlungsspielraum
von Basilea zur Erreichung ihrer wichtigsten Meilensteine unangemessen
beschränken. Dabei könnten diese Meilensteine einen entscheidenden Einfluss auf
die weitere Entwicklung der Gesellschaft hin zu nachhaltiger Profitabilität
haben.
Verwaltungsrat und Geschäftsführung ist es gelungen, die Gesellschaft neu zu
positionieren und durch Transaktionen, wie jüngst mit Toctino®, echten Mehrwert
für die Aktionäre zu schaffen. Basilea will auch zukünftig Partnerschaften
eingehen, insbesondere für Ceftobiprol und die Phase-1-Medikamentenkandidaten,
um so deren Wert zu optimieren. Verwaltungsrat und Geschäftsführung sind
überzeugt, mit dem aus dieser und anderen Transaktionen zufliessenden Kapital
weiteren Mehrwert schaffen zu können. Eine Einschränkung dieser Flexibilität
könnte die Gesellschaft zwingen, weniger vorteilhafte Transaktionsstrukturen zu
akzeptieren, die mit einer geringeren Wertschöpfung für alle Aktionäre verbunden
wären.
Basilea fokussiert 2013 auf das Erreichen der genannten Meilensteine. Die
finanziellen Ressourcen sollen umsichtig investiert werden. Das Erreichen der
Meilensteine könnte zu einer signifikanten Wertsteigerung der Gesellschaft zum
Vorteil aller Aktionäre führen.
Die vollständige Agenda der ordentlichen Generalversammlung ist unten aufgeführt
und wird im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht werden. Sie kann
ausserdem unter http://www.basilea.com/Investor-Relations/Investors-calendar
abgerufen werden.
Im Fall einer Annahme des HBM-Antrags würde die Auszahlung voraussichtlich am
21. Juni 2013 erfolgen. Der letzte Handelstag, der zur Teilnahme an der
Ausschüttung berechtigt, wäre der 10. April 2013. Ab dem 11. April 2013 (Ex-
Date) würden die Aktien ohne Berechtigung zur Teilnahme an der Ausschüttung
gehandelt werden.
Über Basilea
Basilea Pharmaceutica AG hat ihren Hauptsitz in Basel, Schweiz, und ist an der
Schweizer Börse SIX Swiss Exchange kotiert (SIX:BSLN). Mittels der integrierten
Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten ihrer schweizerischen
Tochtergesellschaft Basilea Pharmaceutica International AG konzentriert sich die
Gesellschaft auf innovative Medikamente zur Behandlung von bakteriellen
Infektionen, Pilzinfektionen und Krebs. Dabei nimmt sich Basilea der
medizinischen Herausforderung an, Lösungen gegen die zunehmende Ausbildung von
Resistenzen und das Nicht-Ansprechen auf bisherige Therapieformen zu finden.
Ausschlussklausel
Diese Mitteilung enthält explizit oder implizit gewisse zukunftsgerichtete
Aussagen betreffend Basilea Pharmaceutica AG und ihrer Geschäftsaktivitäten.
Solche Aussagen beinhalten bekannte und unbekannte Risiken und
Unsicherheitsfaktoren, die zur Folge haben können, dass die tatsächlichen
Ergebnisse, die finanzielle Lage, die Leistungen oder Errungenschaften der
Basilea Pharmaceutica AG wesentlich von denjenigen Angaben abweichen können, die
aus den zukunftsgerichteten Aussagen hervorgehen. Diese Mitteilung ist mit dem
heutigen Datum versehen. Basilea Pharmaceutica AG übernimmt keinerlei
Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen im Falle von neuen Informationen,
zukünftigen Geschehnissen oder aus sonstigen Gründen zu aktualisieren.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:
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| Peer Nils Schröder, PhD | Barbara Zink, PhD, MBA |
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| +41 61 606 1102 | +41 61 606 1233 |
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Einladung zur ordentlichen Generalversammlung 2013
Basel, 7. März 2013
Sehr geehrte Aktionärin
Sehr geehrter Aktionär
Wir freuen uns, Sie zur ordentlichen Generalversammlung 2013 der Basilea
Pharmaceutica AG ('Basilea', 'die Gesellschaft') einzuladen, die am Dienstag,
9. April 2013 um 14 Uhr (Türöffnung um 13:30 Uhr), im 'Auditorium' des Hotels
Hilton, Aeschengraben 31 in Basel, Schweiz, stattfindet.
Traktanden und Anträge
1. Jahresbericht, Jahresrechnung und Konzernjahresrechnung 2012
Antrag des Verwaltungsrates:
Genehmigung des Jahresberichts, der Jahresrechnung und der Konzernjahresrechnung
für das Geschäftsjahr 2012.
2. Ergebnisverwendung
Antrag des Verwaltungsrates:
Vortrag des Bilanzverlusts in Höhe von CHF 2,447,655 auf neue Rechnung.
3. Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung
Antrag des Verwaltungsrates:
Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung.
4. Wahl in den Verwaltungsrat
Antrag des Verwaltungsrates:
Wahl der nachfolgend genannten Person für eine Amtsdauer von drei Jahren, d.h.
bis zur ordentlichen Generalversammlung im Jahr 2016:
Der Verwaltungsrat schlägt Herrn Dr. Martin Nicklasson (geboren 1955,
schwedischer Staatsbürger) als designierten nicht-exekutiven Präsidenten des
Verwaltungsrates und Nachfolger von Herrn Werner Henrich vor.
5. Wahl der Revisionsstelle
Antrag des Verwaltungsrates:
Wiederwahl von PricewaterhouseCoopers AG, Basel, als Revisionsstelle für die
Jahresrechnung und die Konzernjahresrechnung des Geschäftsjahres 2013.
6. Ausschüttung von rund CHF 48 Mio. an die Aktionäre
HBM Healthcare Investments (Cayman) Ltd. beantragt eine Ausschüttung von Basilea
an ihre Aktionäre in Höhe von CHF 5.00 pro Aktie (gesamthaft rund CHF 48 Mio.)
aus der Reserve aus Kapitaleinlagen. Der genaue Antrag findet sich unter den
Erläuterungen zu den Traktanden (Ad Traktandum 6).
Erläuterungen zu den Traktanden
Ad Traktandum 4
Die Amtszeit von Herrn Werner Henrich, derzeit Präsident des Verwaltungsrates,
endet mit der diesjährigen ordentlichen Generalversammlung. Im Hinblick auf die
in den Statuten festgelegte und von ihm im Jahr 2013 erreichte Altersgrenze für
Mitglieder des Verwaltungsrates, wird sich Herr Henrich nicht erneut zur Wahl
stellen.
Im Jahr 2012 erreichte Herr Claude Schreiner die in den Statuten festgelegte
Altersgrenze für Mitglieder des Verwaltungsrates und steht somit nicht zur
Wiederwahl.
Dr. Martin Nicklasson (geboren 1955, schwedischer Staatsbürger) ist geprüfter
Apotheker und hält einen Doktortitel in pharmazeutischer Technologie der
Universität Uppsala, Schweden. Er ist Associate Professor an der
pharmazeutischen Fakultät der Universität Uppsala. Bevor Dr. Nicklasson zu
AstraZeneca Plc. kam, hatte er eine Reihe von leitenden Positionen im Bereich
Vertrieb und Medikamentenentwicklung bei Astra und Kabi Pharmacia inne. Bei
AstraZeneca Plc. bekleidete er von 1999 bis 2007 verschiedene Positionen als
Executive Vice President und war Mitglied des Executive Committees. Von 2007 bis
2010 war er Präsident und CEO bei Biovitrum AB und Swedish Orphan Biovitrum AB,
einem der grössten europäischen Spezialitäten-Pharmazeutika-Unternehmen mit
Fokus auf Therapien für seltene Krankheiten. Derzeit ist er Senior Partner bei
Nicklasson Life Science AB, einer unabhängigen, im Pharma- und
Biotechnologiebereich tätigen Unternehmensberatung. Dr. Nicklasson ist
Verwaltungsratsmitglied bei Biocrine AB (Schweden), Pozen Inc. (USA), Oasmia AB
(Schweden) sowie Vorsitzender des Verwaltungsrates bei Farma Holding AS
(Norwegen) und Orexo AB (Schweden). Er ist Mitglied der Königlich-schwedischen
Akademie der Technischen Wissenschaften, des Royal Bachelors' Clubs (Schweden),
des Fakultätsrats des Fachbereichs Pharmazie der Universität Uppsala und der
Schwedischen Akademie der Pharmazeutischen Wissenschaften.
Ad Traktandum 6
HBM Healthcare Investments (Cayman) Ltd. ('HBM') beantragt:
* die Umbuchung von CHF 47,938,105*, entsprechend CHF 5.00 pro Aktie, aus der
Allgemeinen Reserve (aus Kapitaleinlagen) in die Freie Reserve (aus
Kapitaleinlagen);
* die Ausschüttung von CHF 47,938,105*, entsprechend CHF 5.00 pro Aktie, in
bar an die Aktionäre durch entsprechende Reduktion der Freien Reserven (aus
Kapitaleinlagen) sowie des Agios (ohne Statutenänderung);
* die Feststellung der Anwesenheit der Revisionsstelle PricewaterhouseCoopers
AG, Basel, als staatlich beaufsichtigtes Revisionsunternehmen und
Kenntnisnahme von dessen Prüfungsbericht, der bestätigt, dass die
Forderungen der Gläubiger trotz der Ausschüttung voll gedeckt sind;
* die Ermächtigung des Verwaltungsrates, den Auszahlungszeitpunkt festzulegen,
der nicht später als 75 Tage nach der Generalversammlung sein darf.
Sollte der Antrag angenommen werden, verändern sich die Reserven der
Gesellschaft wie folgt:
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|Allgemeine Reserve aus Kapitaleinlagen zum 31. Dezember 2012, vor| 343,051,949|
|Zuteilung | |
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|Zuteilung von Kapitaleinlagen in Freie Reserve | 47,938,105*|
+-----------------------------------------------------------------+------------+
|Allgemeine Reserve aus Kapitaleinlagen nach Zuteilung |295,113,844*|
+-----------------------------------------------------------------+------------+
|Freie Reserve aus Kapitaleinlagen vor Ausschüttung | 47,938,105*|
+-----------------------------------------------------------------+------------+
|Ausschüttung an Aktionäre aus Freier Reserve | 47,938,105*|
+-----------------------------------------------------------------+------------+
|Freie Reserve aus Kapitaleinlagen nach Ausschüttung | 0|
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*genaue Zahl kann sich durch Optionsausübungen ändern
Position des Verwaltungsrates
Der Verwaltungsrat empfiehlt den Aktionären, dem Antrag von HBM derzeit nicht
zuzustimmen.
Der Verwaltungsrat und die Geschäftsführung haben Basilea erfolgreich so
aufgestellt, dass das Unternehmen im Jahr 2013 signifikante und mit
Wertsteigerungen verbundene Meilensteine erreichen kann:
* Basilea und ihr Partner Astellas erwarten, in der zweiten Jahreshälfte 2013
wichtige Phase-3-Daten für Isavuconazol berichten zu können. Isavuconazol
hat das Potenzial, das führende Antipilzmittel der Azol-Klasse für die
Behandlung lebensbedrohlicher invasiver Pilzinfektionen zu werden und dabei
verschiedene Vorteile gegenüber derzeit verfügbaren Therapien zu bieten.
* Basileas Breitspektrum-Antibiotikum Ceftobiprol für die empirische
Behandlung schwerer Lungenentzündungen und multiresistenter bakterieller
Infektionen im Spitalumfeld könnte dieses Jahr eine Zulassung europäischer
Gesundheitsbehörden erhalten.
* Für Basileas neuartiges Antibiotikum BAL30072 für die Behandlung
multiresistenter gramnegativer bakterieller Infektionen, für die es derzeit
nur begrenzte Therapieoptionen gibt, und das Krebsmedikament BAL101553 für
die Behandlung von Tumoren, die resistent gegenüber derzeit verfügbaren
Krebstherapien sind, werden dieses Jahr Phase-1-Daten erwartet.
Basilea fokussiert sich auf das Erreichen dieser Meilensteine unter umsichtiger
Verwendung ihrer finanziellen Ressourcen. Das Erreichen der Meilensteine könnte
zu einer signifikanten Wertsteigerung der Gesellschaft und für alle Aktionäre
führen und die Gesellschaft der Profitabilität näher bringen.
Hierbei ist zu erwähnen, dass Basilea derzeit bis zum Erreichen der oben
erwähnten Meilensteine keine grössere Transaktion plant.
Die Gesellschaft hat durch Transaktionen, wie jüngst mit Toctino®, sehr
erfolgreich Mehrwert für die Aktionäre geschaffen. Die Gesellschaft will auch
zukünftig Partnerschaften eingehen, um so den Wert ihrer Medikamentenkandidaten
zu optimieren. Sie ist davon überzeugt, auf der Grundlage des aus dieser und
anderen Transaktionen zugeflossenen Kapitals, auch zukünftig Mehrwert schaffen
zu können.
Der Verwaltungsrat unterstützt eine Kapitalausschüttung an die Aktionäre, ist
jedoch der Meinung, dass dies nicht der richtige Zeitpunkt für eine
Kapitalausschüttung ist, da wichtige Meilensteine bevorstehen und Verwaltungsrat
und Geschäftsführung finanzielle Flexibilität benötigen, um den Unternehmenswert
im Interesse aller Aktionäre optimieren zu können. Eine Ausschüttung zu diesem
Zeitpunkt könnte dazu führen, dass für das Erreichen bestimmter Meilensteine nur
noch begrenzter finanzieller Handlungsspielraum besteht und darüber hinaus die
Möglichkeiten der Gesellschaft eingeschränkt sind, ihre Frühphasen-Pipeline, die
sich auf die Identifizierung neuartiger Medikamente zur Überwindung von
Resistenzen in den medizinisch immer bedeutender werdenden Bereichen Anti-
Infektiva und Onkologie konzentriert, weiterhin ausreichend zu finanzieren.
Der Verwaltungsrat empfiehlt den Aktionären, zu diesem Zeitpunkt nicht für den
Vorschlag von HBM zu stimmen, sondern die Entscheidung bis nach dem Erreichen
gewisser bedeutender Meilensteine aufzuschieben und der Gesellschaft somit die
finanzielle Flexibilität zu erhalten, die sie benötigt, um mit der jetzigen
Kapitalausstattung den Wert der Gesellschaft im Interesse aller Aktionäre zu
optimieren.
Die Gesellschaft ist weiterhin offen gegenüber allen Optionen, mit denen sich
der Wert der Basilea zum Vorteil aller Aktionäre und Stakeholder optimieren
lässt.
Teilnahmeberechtigung/Vollmachterteilung
Lediglich Aktionäre und Nutzniesser, die am 28. März 2013 im Aktienregister mit
Stimmrecht eingetragen sind, sind teilnahme- und stimmberechtigt.
Keine Handelsbeschränkung für Aktien: Die Registrierung von Aktionären zu
Stimmrechtszwecken hat keinen Einfluss auf die Handelbarkeit der Basilea-Aktien
der eingetragenen Aktionäre vor, während oder nach einer Generalversammlung.
Zutrittskarten können beim Aktienbüro der Basilea unter SIX SAG AG, Basilea
Pharmaceutica AG, Postfach, 4609 Olten, Schweiz, mittels des beiliegenden
Anmeldescheins bestellt werden.
Vollmachterteilung: Falls Sie nicht persönlich an der Generalversammlung
teilnehmen können, haben Sie die Möglichkeit, einen Dritten, die Basilea oder
den unabhängigen Stimmrechtsvertreter im Sinne von Art. 689c OR, Herrn Dr. iur.
Kilian Wunder, Advokat und Notar, Steinenschanze 6, 4051 Basel, Schweiz, zu
bevollmächtigen. Zur Vollmachterteilung sowie für Stimminstruktionen an den
unabhängigen Stimmrechtsvertreter kann der beiliegende Anmeldeschein verwendet
werden. Erhält der unabhängige Stimmrechtsvertreter keine schriftlichen
Stimminstruktionen für alle oder einzelne Anträge sowie bezüglich Anträgen, die
erst an der Generalversammlung gestellt werden, übt er das Stimmrecht im Sinne
der Anträge des Verwaltungsrates aus. Bei Bevollmächtigung der Basilea wird Ihr
Stimmrecht gemäss den Anträgen des Verwaltungsrates ausgeübt. Blanko
unterschriebene Vollmachten werden als Beauftragung der Basilea betrachtet, den
Anträgen des Verwaltungsrates zuzustimmen. Vollmachten an die Basilea mit
ausdrücklich anderslautenden Weisungen werden als Bevollmächtigung des
unabhängigen Stimmrechtsvertreters behandelt und an ihn weitergereicht.
Geschäftsbericht 2012: In der Beilage erhalten Sie ein Exemplar unseres
Geschäftsberichts 2012, welcher auch auf dem Internet unter www.basilea.com
einsehbar ist. Der Geschäftsbericht und die Berichte der Revisionsstelle,
einschliesslich des Prüfungsberichts zu Traktandum 6, liegen vom 19. März 2013
an am Sitz unserer Gesellschaft in Basel zur Einsichtnahme durch die Aktionäre
auf. Diese Unterlagen werden Aktionären auf Anforderung beim Corporate Secretary
unter Basilea Pharmaceutica AG, Postfach, 4005 Basel, Schweiz, auch zugesandt.
Mit freundlichen Grüssen
Basilea Pharmaceutica AG
Der Verwaltungsrat
Pressemitteilung (PDF):
http://hugin.info/134390/R/1683567/551034.pdf
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Source: Basilea Pharmaceutica AG via Thomson Reuters ONE
[HUG#1683567]
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