KARLSRUHE (dpa-AFX) - Das Bundesverfassungsgericht will am Dienstag (10.00 Uhr) verkünden, ob und in welchem Umfang die Bundestagswahl 2021 in Berlin wiederholt werden muss. Die Abstimmung damals war von zahlreichen Pannen wie langen Wartezeiten und fehlenden Stimmzetteln überschattet. Der Bundestag beschloss in der Folge mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP, dass die Wahl teilweise wiederholt werden soll. Aus Sicht der Unionsfraktion müsste aber in mehr Wahlkreisen noch einmal gewählt werden. Die CDU/CSU-Fraktion reichte deshalb eine Wahlprüfungsbeschwerde in Karlsruhe ein. (Az. 2 BvC 4/23)
Der letztmögliche Tag für eine Wiederholungswahl wäre der 11. Februar, hatte der Berliner Landeswahlleiter Stephan Bröchler erklärt. Schon seit dem Sommer würden die Voraussetzungen für einen neue Stimmabgabe - ganz gleich welchen Umfangs - geschaffen: "Landeswahlleitung und Bezirke sind vorbereitet."
Wegen der Pannen am 26. September 2021 hatte der Berliner Verfassungsgerichtshof die Wahl zum Abgeordnetenhaus wegen "schwerer systemischer Mängel" und zahlreicher Wahlfehler für ungültig erklärt. Diese Wahl wurde am 12. Februar 2023 komplett wiederholt - mit dem Ergebnis, dass eine schwarz-rote Koalition das Dreierbündnis von SPD, Grünen und Linken ablöste, das seit 2016 regiert hatte.