Urteil zur Pannen-Bundestagswahl in Berlin kommt - Noch mal?

Veröffentlicht am 17.12.2023, 14:59
© Reuters.

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Am Dienstag, kurz nach 10.00 Uhr, ist es aller Voraussicht so weit: Dann urteilt das Bundesverfassungsgericht über eine mögliche Wiederholung des Bundestagswahl 2021 in Berlin.

Die Wahl am 26. September 2021 war in vielen Wahllokalen in der Bundeshauptstadt chaotisch verlaufen: Es gab lange Schlangen und Wartezeiten, falsche oder fehlende Stimmzettel. Wahllokale mussten vorübergehend schließen oder blieben bis weit nach 18.00 Uhr geöffnet. 1713 Einsprüche gegen die Bundestagswahl im Land Berlin wurden beim Bundestag erhoben, eine davon kam vom Bundeswahlleiter.

Der Bundestag beschloss mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP mehr als ein Jahr später, dass die Wahl in Berlin teilweise wiederholt wird. Betroffen wären demnach 327 der 2256 Wahlbezirke der Hauptstadt sowie 104 der 1507 Briefwahlbezirke.

Aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag ist das zu wenig. Demnach ist der Beschluss rechtswidrig, unter anderem weil der Bundestag die Wahl in sechs vom Bundeswahlleiter angefochtenen Wahlkreisen nicht insgesamt für ungültig erklärt habe. Die Fraktion reichte eine Wahlprüfungsbeschwerde in Karlsruhe ein. (Az. 2 BvC 4/23)

Darüber entscheiden nun die Richterinnen und Richter des Zweiten Senats am höchsten deutschen Gericht, darunter als Federführer Peter Müller. Er hatte im "F.A.Z. Einspruch Podcast" gesagt, eine Situation wie in Berlin hätte man sich vor einigen Jahrzehnten in einem "diktatorischen sogenannten Entwicklungsland" vorstellen können, aber nicht mitten in Europa, mitten in Deutschland.

Als möglichen Termin für eine Wiederholungswahl hatte der Berliner Landeswahlleiter Stephan Bröchler den 11. Februar genannt. Das Datum ergibt sich aus einer 60-Tage-Frist ab der Urteilsverkündung. Fix ist das aber bislang nicht. Bröchler will die Entscheidung abwarten.

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