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Warum müssen die EU-Asbestvorschriften geändert werden?

Veröffentlicht am 22.03.2023, 17:58
© Reuters.  Warum müssen die EU-Asbestvorschriften geändert werden?

Verschuldung, Inflation, Löhne und Arbeitsplätze: Die Funktionsweise der Wirtschaft zu verstehen, kann manchmal schwierig sein. Deshalb bieten wir Ihnen in jeder Folge von Real Economy einen Überblick, der Sie schnell auf den neuesten Stand bringt. Wir erläutern die wichtigsten Konzepte und zeigen, wie die Politik auf aktuelle Entwicklungen und wirtschaftliche Trends reagiert. Sehen Sie sich den einminütigen Überblick im Video oben an.

Asbest ist in der EU seit 2005 verboten. Dennoch sterben immer noch Menschen an den Folgen einer Kontamination.

  • Schätzungsweise 78 % der arbeitsbedingten Krebsfälle werden mit Asbest in Verbindung gebracht.
  • 70.000 Menschen starben 2019 an einer Asbestbelastung.
  • Asbest ist in europäischen Haushalten und Bürogebäuden immer noch weit verbreitet.

Umgang mit GesundheitsrisikenUm die Gesundheit der Menschen zu schützen, ist es wichtig, die Risiken der Asbestbelastung anzugehen.

Die größte Gefahr besteht, wenn asbesthaltige Materialien freigesetzt werden und die Fasern in die Luft gelangen und eingeatmet werden, z. B. bei der Renovierung alter Gebäude.

Über 220 Millionen Gebäude wurden vor dem Verbot gebaut. Es ist daher wahrscheinlich, dass ein erheblicher Teil des heutigen Gebäudebestands Asbest enthält.

Und die neue Verordnung ist umso dringlicher, als die EU das Ziel verfolgt, die jährliche Rate der energetischen Gebäudesanierung bis 2030 zu verdoppeln, die für mehr als ein Drittel der energiebedingten Treibhausgasemissionen verantwortlich ist.

Die wichtigste Maßnahme, die die Europäische Kommission vorschlägt, besteht daher darin, den Grenzwert für die Asbestexposition EU-weit um das Zehnfache zu senken.Die Kommission möchte die Richtlinie über Asbest am Arbeitsplatz ändern und den Grenzwert für die Asbestbelastung am Arbeitsplatz von 0,1 Fasern pro Kubikzentimeter (f/cm³) auf 0,01 f/cm³ senken.

Das würde einen einheitlicheren Schutz der Arbeitnehmer in der gesamten EU auf der Grundlage der neuesten wissenschaftlichen und technologischen Entwicklungen ermöglichen. Außerdem sollen gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen geschaffen und höhere Kosten für medizinische Behandlungen in Zukunft vermieden werden.

Sechs AktionsbereicheDie Senkung der Belastungsgrenzwerte ist Teil eines umfassenderen Programms, das auch darauf abzielt, Asbestopfer zu unterstützen und die sichere Entsorgung von Asbest zu gewährleisten.

Die Kommission hat Maßnahmen zur Bewältigung des Asbestproblems in sechs Bereichen festgelegt:

1 - Bereitstellung finanzieller Unterstützung der EU für die Mitgliedstaaten

für eine bessere Gesundheitsprävention und -behandlung sowie für Renovierungen und die sichere Entfernung von Asbest.

2 - Unterstützung der Opfer von asbestbedingten Krankheiten:

3 - Schutz der Arbeitnehmer vor der Exposition gegenüber Asbest:

  • Senkung des derzeitigen Grenzwerts für die berufsbedingte Asbestbelastung.
  • Bereitstellung von Leitlinien für die Umsetzung.
  • Einleitung einer Sensibilisierungskampagne für die sichere Entfernung von Asbest, die sich an Unternehmen, Arbeitnehmer, Eigentümer und öffentliche Verwaltungen richtet.

4 - Umgang mit in Gebäuden vorhandenem Asbest:

  • Ein Legislativvorschlag über die Untersuchung und Registrierung von Asbest in Gebäuden.
  • Entwicklung nationaler Strategien zur Asbestsanierung.
  • Einführung digitaler Gebäudelogbücher.

5 - Gewährleistung der sicheren Entsorgung von Asbestabfällen und der Vermeidung von Umweltverschmutzung:

  • Überarbeitung des Protokolls und der Leitlinien für die Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen.
  • Einleitung einer Studie zur Ermittlung bewährter Verfahren für die Entsorgung von Asbestabfällen.

6 - Positionierung der EU als weltweite Vorreiterin im Kampf gegen Asbest, gemeinsam mit internationalen Partnern.

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