Karlsruhe, 22. Mrz (Reuters) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Aufklärungspflicht von Banken bei komplexen Finanztransaktionen bekräftigt. Im jüngsten Urteil einer Serie von Entscheidungen zu Zinstauschgeschäften (Zinssatz-Swaps) mit Gemeinden entschied das Karlsruher Gericht am Dienstag, dass Geldhäuser ihre Kunden in aller Regel über einen anfänglichen negativen Marktwert des Vertrags zu deren Nachteil informieren müssen, wenn sie selbst der Swap-Partner sind. Denn aus der Doppelrolle als Berater und Vertragspartner ergebe sich ein Interessenkonflikt, hieß es in dem Urteil des Bankensenats des BGH.
Mit den Swaps hatten Kommunen und Mittelständler eine feste Verzinsung gegen eine variable eingetauscht - und damit zum Teil hohe Verluste eingefahren. Nutznießer war die Bank, die laut BGH von Haus aus die größeren Gewinnchancen hatte. (Az.: BGH XI ZR 425/14)
Damit erzielte die Stadt Hückeswagen in Nordrhein-Westfalen einen Teilerfolg im Streit mit dem Nachfolger der ehemaligen Landesbank WestLB, der Ersten Abwicklungsanstalt (EAA). Der BGH stellte fest, dass die WestLB ihre Aufklärungspflicht verletzt habe. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln muss nun aber nochmals prüfen, ob die Stadt das später verlustreiche Geschäft nicht auch dann abgeschlossen hätte, wenn sie von dem negativen Marktwert gewusst hätte. Der Kämmerer der Stadt östlich von Köln hatte vor dem Vertragsabschluss eine Informationsveranstaltung zu diesen Geschäften besucht und soll nun vor Gericht aussagen. Zudem gab der BGH den Kölner Richtern auf, die Verjährung eines alten Swap-Vertrages zu prüfen.
Ob es tatsächlich zur Neuverhandlung vor dem OLG oder doch zu einem Vergleich kommt, ist ungewiss. Der Anwalt der Kommune zeigte sich grundsätzlich gesprächsbereit. Bürgermeister Dietmar Persian beurteilte die Aussichten von Hückeswagen aber als gut, vor dem OLG zu gewinnen. Laut EAA sind noch etwa 30 von anfangs 50 Klagen von Kommunen anhängig.
Bessere Chancen als im Fall Hückeswagen haben Banken, wenn der Zinsswap eng mit einem parallel geschlossenen Kreditvertrag verbunden ist. Dann könne die Aufklärungspflicht entfallen, entschied der BGH. Das setzt aber unter anderem voraus, dass die Laufzeiten sich entsprechen und der Swap-Vertrag kein größeres Volumen war als der Darlehensvertrag. In Hückeswagen war das nicht der Fall.