KARLSRUHE (dpa-AFX) - Um Verluste in Millionenhöhe und Aufklärungspflichten bei Zinswetten geht es am Dienstag (10.00 Uhr) vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Das Städtchen Hückeswagen in Nordrhein-Westfalen hatte sich auf ein ebenso verlockendes wie riskantes Geschäft mit der Landesbank WestLB eingelassen. Für die Verluste aus den sogenannten Swap-Geschäften ab dem Jahr 2006 will die Stadt aber nicht mehr zahlen.
Vor dem Oberlandesgericht Köln erhielt sie gegen die Nachfolgegesellschaft der aufgelösten WestLB recht. Argument: Die Bank hätte über das kompliziere Vertragswerk besser aufklären müssen. Knackpunkt ist ein negativer Marktwert in Höhe von mindestens 2,9 Prozent des Bezugsbetrags. Darüber hatte die WestLB die Stadt nicht informiert. (Az.