BERLIN (dpa-AFX) - Der Deutsche Ethikrat gibt am Dienstag (11.00 Uhr) eine Stellungnahme zu der in Deutschland umstrittenen Weitergabe sogenannter überzähliger Embryonen an Dritte ab. In Deutschland ist es verboten, ein Kind von einer Leihmutter austragen zu lassen, also einen menschlichen Embryo auf eine Frau zu übertragen, die ihr Kind nach der Geburt Dritten überlassen will. Nicht verboten ist dagegen, wenn sogenannte überzählige Embryonen zur Austragung durch eine andere Frau weitergegeben werden, weil diese keine eigenen Kinder bekommen kann. Dies wird Embryospende oder Embryoadoption genannt. Geregelt ist dies im Embryonenschutzgesetz von 1990, das möglicherweise in einigen Punkten präzisiert werden muss.