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Es musste eine Lösung her für die Credit Suisse (SIX:CSGN) (WKN: 876800). Das Misstrauen der Finanzwelt wuchs stetig, Kunden zogen Gelder ab und Mitarbeiter verließen in Scharen den Finanzkonzern. Erneut Geld einschießen und darauf hoffen, dass es besser wird, wäre eine Möglichkeit gewesen. Letztlich haben sich jedoch die Mächtigen am Schweizer Finanzplatz darauf geeinigt, dass eine Stabilisierung am ehesten unter dem Dach der hochprofitablen UBS (SIX:UBSG) (WKN: A12DFH) möglich ist.
Dabei waren jedoch viele Interessen zu berücksichtigen. Klein- und Großaktionäre der beiden Bankengruppen wollten genauso wenig als Verlierer vom Feld gehen wie die Anleihegläubiger, Steuerzahler und die Mitarbeiter. In mehrtägigen Verhandlungen ergab sich dann am Ende ein Deal, dessen Komplexität im ersten Moment fast alle Beobachter überforderte. Eine bei solchen Elefantenhochzeiten übliche Powerpoint-Präsentation, die weitere Details aufzeigt, kam erst später.
Es wird Zeit, mit ein paar Missverständnissen aufzuräumen.
Nun fusioniert sie als Mini-Juniorpartner mit dem ewigen Rivalen UBS, der seinerseits 1998 aus dem Zusammenschluss der Schweizerischen Bankgesellschaft und des Schweizerischen Bankvereins (SBV) hervorging und seither zur Spitzengruppe gehört. Die Marke SBV ist seither verschwunden, während deren Schlüssel-Logo bis heute von der UBS genutzt wird.
Wird also auch der Name Credit Suisse verschwinden und höchstens noch das seit 2006 genutzte segelartige Symbol des Logos bleiben? Ich denke, das ist zu kurz gedacht. UBS und Credit Suisse haben zusammen eine Größe, die Kartellwächter alarmiert. Das UBS-Management deutete an, dass es in den kommenden Monaten strategische Schritte ausarbeiten werde.
Einige zukunftsfähige Credit-Suisse-Geschäftsbereiche, die UBS keinen strategischen Mehrwert bringen, sollen zur Veräußerung bereitgehalten werden. Möglich wäre, dass sie verstreute neue Eigentümer finden und die Marke aufgegeben wird. Mindestens genauso wahrscheinlich ist jedoch, dass zumindest eine davon mit der weltweit bekannten Marke Credit Suisse weitergeführt wird. Von daher würde ich sagen, es wird eher ein neues Kapitel aufgeschlagen in der wechselvollen Geschichte.
Tatsächlich handelt es sich jedoch um eine echte Fusion. Aktionäre der Credit Suisse bekommen keinerlei Barabfindung. Vielmehr werden ihre Anteile im Verhältnis 22,48 zu 1 in neue Anteile des kombinierten Unternehmens getauscht. Die Anteile, die den bisherigen CS-Aktionären zufließen, haben in etwa einen Wert von 3 Mrd. CHF zum letzten Börsenkurs. Für UBS-Aktionäre liegt das Verhältnis bei 1:1, sodass sich für sie nichts spürbar ändert im Depot.
Aber werden sie wirklich völlig enteignet? Auch wenn es auf den ersten Blick so aussieht, denke ich, dass dies nicht der Fall sein wird. Denn das Besondere an Bail-in-Kapital ist, dass es in Eigenkapital gewandelt wird, wenn bestimmte Bedingungen eintreten. Dies bedeutet für mein Verständnis, dass die Anleihenbesitzer zu einem festgesetzten Wandlungskurs größer Null CS-Anteile bekommen (also irgendwo zwischen dem für Aktionäre festgesetzten Kurs von 0,75 CHF und dem durchschnittlichen Aktienkurs der letzten Wochen). Schließlich sind es die Aktionäre, die am unteren Ende der Gläubigerliste stehen. Fremdkapitalgeber dürfen nicht schlechter gestellt werden, auch wenn sie in der Anleihenhierarchie nachrangig sind.
Da andererseits Aktionäre darauf vertrauen durften, dass der Bail-in-Mechanismus im Fall der Fälle greift und damit Werte sichert, ist es auch richtig, dass diese nicht völlig leer ausgehen, insbesondere, wenn man daran denkt, dass erst kürzlich eine Kapitalerhöhung stattfand, die die Bank zumindest teilweise stabilisierte.
Der Artikel Credit Suisse und UBS: 3 Missverständnisse ist zuerst erschienen auf Aktienwelt360.
Ralf Anders besitzt keine der genannten Aktien. Aktienwelt360 empfiehlt keine der genannten Aktien.
Aktienwelt360 2023
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