Die letzten Stunden haben geschlagen! Sparen Sie bis zu 50 % auf InvestingProJETZT ZUGREIFEN

Deutschland kauft drei Regierungsflieger bei Airbus

Veröffentlicht am 20.05.2019, 14:14
© Reuters. A man walks past an Airbus logo at the Langkawi International Maritime and Aerospace Exhibition in Langkawi
AIR
-

© Reuters. A man walks past an Airbus logo at the Langkawi International Maritime and Aerospace Exhibition in Langkawi

Berlin (Reuters) - Die Bundesregierung hat nach einer Serie von Flugzeug-Pannen drei neue Airbus-Flieger bestellt.

Deutschland sei damit der erste Regierungskunde für die Langstrecken-Maschine vom Typ ACJ350-900XWB, teilte der Flugzeugbauer am Montag mit. Sie könnten auch für Truppentransporte und medizinische Evakuierungsflüge genutzt werden. Das erste Flugzeug soll 2020, die anderen beiden 2022 ausgeliefert werden. In ihrer Ultra-Langstreckenversion könne die Maschine 25 Passagiere über mehr als 20.000 Kilometer befördern und somit 22 Stunden in der Luft bleiben. Zum Kaufpreis äußerte sich Airbus (PA:AIR) in der Mitteilung nicht.

Zuletzt hatte es in einem Medienbericht geheißen, der Haushaltsausschuss habe 1,2 Milliarden Euro für den Kauf von drei Fliegern des Typs freigegeben. In den letzten Monaten waren eine Reihe von Regierungsmitgliedern, inklusive Kanzlerin Angela Merkel, bei Auslandsreisen durch Pannen bei den Regierungsflugzeugen behindert worden. Ähnliche Erfahrungen mussten auch Außenminister Heiko Maas und Bundespräsiden Frank-Walter Steinmeier machen.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.